Sentinel-Portal.com
Presse

Lol das Verwaltungsgericht mobbt mich. Ist ja wie ein Deja vu mit dem Amtsgericht damals. So kümmert sich das OVG drum,...

Ich fühle mich ja langsam ein wenig verarscht.

Lol das Verwaltungsgericht mobbt mich. Ist ja wie ein Deja vu mit dem Amtsgericht damals. So kümmert sich das OVG drum, ist doch auch schön. 27.08.2026 Ich fühle mich ja langsam ein wenig verarscht....

Moderner Player fuer vorhandene MP4-Dateien

Der Player erscheint erst nach einem Klick auf Vorlesen oder Beitragsvideo. VTT-Follow wird nur bei vorhandener Untertiteldatei aktiviert.

Lol das Verwaltungsgericht mobbt mich. Ist ja wie ein Deja vu mit dem Amtsgericht damals. So kümmert sich das OVG drum, ist doch auch schön.

27.08.2026

Ich fühle mich ja langsam ein wenig verarscht.

Das grenzt schon an Absicht und höchstes Kriminelles handeln im Verwaltungsgericht Berlin!

Es ist pure Willkür die man kaum noch überbieten könnte! Ein Richter schreibt mir ich soll Rechtschutz in Anspruch nehmen, damit der andere Richter dann diesen aus Willkür auf meine Kosten abweisen kann. Die haben da echt alle samt Probleme mit Gesetzen und wer darf es ausbübeln und soll auch dafür zahlen?

Wirklich da suchen Richter richtig Stress! Den Dr. Faßbender aus Kammer 32 fand ich anfangs sogar ganz Cool, naja was willste machen, ist der gute auch raus.

Verwaltungsgericht, jetzt fällt dem Kollegen eure Willkür mit dem übernehmen vom Streitwert der 5000 Euro gegen meine Person heftig auf die Füße. Ich meine die Nummer die Ihr hier bringt ist ja schon unterirdisch!

Der eine sagt ich soll klagen, ist Richter und da werde ich mich ja wohl auf seine rechtliche Beratung verlassen dürfen und der andere lehnt dann aus Willkür ab.

Aber warum denkt Ihr habe ich das gemacht? Weil eure Reaktion wie von ein paar eingeschnappten Mädchen die sauer sind das der Bürger im Recht ist, sowas von vorhersehbar war!

Ich bin tatsächlich am überlegen hier auch Strafrechtlich gegen vorzugehen!

Das darf es so nicht geben!

Hier versuchen Richter durch Machtausnutzung an Gesetze vorbei einem anderen Bürger aufs heftigste Finanziell zu schaden.

Wie kann ein Richter aus dem Verwaltungsgericht sagen man sollte Rechtschutz in Anspruch nehmen und der nächste sieht diese Aussage als Gelegenheit dem Bürger das Geld gemeinschaftlich zu rauben und anders sehe ich das nicht!

Es kann mich nicht erst ein Richter dahingehend per Mail rechtlich beraten, dass ich Klagen soll und der nächste sagt dann in seinem Beschluss voller Willkür, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Sehe ich bei der Aussage die mir davor ein anderer Richter gegeben hat, vollkommen anders.

Darum war Zeit mal wieder aufzuräumen und ein paar Richter den ernst der Lage in Ihren Job deutlich zu machen. Alle hier gezeigten Schreiben befinden sich bereits auf dem Gericht. Der Beschluss aus Willkür im Anhang vom Beitrag.

Also beginnen wir mit aussortieren der Richter und sagen - Faßbender du bist raus!

Hier der Grund dafür! 👇🧐
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
– Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts als Dienstaufsicht –
Kirchstraße 7
10557 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 27.08.2026

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen Richter am VG Dr. Faßbender (32. Kammer / stellv. Pressesprecher)

Wegen Amtspflichtverletzung, fehlerhafter Rechtsberatung mit Schädigungsfolge und vorsorgliches Ablehnungsgesuch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den stellvertretenden Pressesprecher Ihres Hauses, Herrn Richter am VG Dr. Faßbender.

Das Vorgehen des Herrn Dr. Faßbender in seiner administrativen Funktion als Pressesprecher weckt den zwingenden Verdacht, dass rechtsuchende Pressevertreter hier gezielt in prozessuale Kostenfallen manövriert werden sollen.

1. Behördliche Falschberatung mit Schädigungsfolge (Die Kostenfalle)

Mit E-Mail vom 25.08.2026 verweigerte Herr Dr. Faßbender eine presserechtliche Auskunft des Sentinel-Portals pauschal und forderte mich wörtlich dazu auf, für mein Anliegen „gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen“.

Als Bürger und Journalist darf ich darauf vertrauen, dass eine solche Handlungsempfehlung der Pressestelle eines Berliner Gerichts rechtsstaatlich fundiert ist und keine Falle darstellt.

Ich folgte diesem Rat und reichte den Eilantrag ein. Am heutigen Tage (27.08.2026) wies die 27. Kammer (VRi Amelsberg) dieses Verfahren (VG 27 L 317/26) postwendend ab, verweigerte den Rechtsschutz unter aktenwidrigen Behauptungen und legte mir die Kosten des Verfahrens bei einem Streitwert von 5.000,00 Euro auf.

2. Kollusives Zusammenwirken zur Einschüchterung der Presse

Wenn der Pressesprecher eines Gerichts einen Journalisten aktiv zur Klageerhebung auffordert, nur damit eine andere Kammer desselben Hauses diese Klage am nächsten Tag summarisch abweist und dem Journalisten die Kosten aufbürdet, drängt sich der Eindruck eines koordinierten institutionellen Missbrauchs auf.

Herr Dr. Faßbender hat mich durch seinen fatalen und irreführenden behördlichen Rat vorsätzlich in einen kostenpflichtigen, aussichtslosen Beschluss getrieben. Dieses Vorgehen zielt offenkundig darauf ab, künftige Presseanfragen durch die Androhung finanzieller Sanktionen im Keim zu ersticken. Dies ist eine massive Amtspflichtverletzung. Ich behalte mir ausdrücklich vor, das Land Berlin für diese behördlich induzierten Verfahrenskosten im Wege der Amtshaftung in Regress zu nehmen.

3. Vorsorgliches Ablehnungsgesuch (32. Kammer)

Hilfsweise und vorsorglich erkläre ich hiermit die formelle Ablehnung des Herrn Dr. Faßbender wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 54 VwGO i.V.m. § 42 ZPO) für sämtliche aktuellen und zukünftigen Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin, die der 32. Kammer zugewiesen werden.

Ein Richter, der den Antragsteller in seiner Funktion als Pressesprecher durch Irreführung finanziell schädigt und das Sentinel-Portal in presserechtlichen Anfragen blockiert, hat seine Neutralität und Unbefangenheit gegenüber dem Antragsteller unwiederbringlich verwirkt.

Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzte auf, diesen Vorgang der gezielten Verfahrensprovokation durch Ihre Pressestelle dienstrechtlich aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Na Amelsberg immer gedacht die 5000 Euro die ich so geschrieben habe, nutzt du mal gegen mich, richtig? Klever und ich jetzt gegen euch! ☝️😉 Boom 💥

Hey Faßbender und Amelsberg nochmals für euch zum mitschreiben, ich halte mir hier auch ganz klar Strafrechtliche Folgen vor! Dies ist kein versehen mehr sondern war der gezielte Versuch mir finanziell zu schaden!

So Faßbender, damit bist du schon mal raus!

Ich erwarte in Zukunft ein abgeben an einen nicht befangenen Kollegen im Haus!

Solltet Ihr da mal irgendwann einen finden!
 
So wird da gearbeitet, die eine Klage ist egal und die andere gegen das Verwaltungsgericht wird abgewiesen.

Nur hab ich es nicht erst geschrieben? Der Beitrag von Vanessa kam vor dem Beschluss und hat diesen neben den Aktuellen Besucherzahlen täglich zerpuffen lassen wie ein Wunschzettel von solch einen Unerziehbaren.

Denn die Seite hat aktuell mehr Besucher wie eine Regionale Zeitung und ist damit alles andere wie ein privates oder persönliches Aufarbeiten, sondern weißt sogar Interesse von durchschnittlichen knapp 7000 echten gezählten Besuchern am Tag auf. Davon stammen zwischen 70 bis 80 Prozent aus der Region Berlin!

Diese besuchen aktuell im Durchschnitt bis zu 4 Beiträge je Besucher!

Damit liegt die Seite sogar laut Analyse deutlich über den Besucherzahlen eines Regionalen News Portals.

Aber das ist doch auch vollkommen klar.

Nun hat der gute Richter noch eine Aussage von mir so zurecht gebogen, wie es Sie am liebsten hat und schrieb es würde hierbei einzig und allein um meinen Namen gehen und dann ist das auch wieder doof der Allgemeinheit davon zu berichten.

Ja jetzt kam aber plötzlich und nur einen Tag vor dem Beschluss, als Hätte es der Reimer geahnt, ein Beitrag einer Frau Marziniak, welche mal so gar nicht meinen Namen trägt und damit diese Aussage einfach mal so verpuffen ließ.

Denn wisst Ihr was witzig ist, da wurde meine persönliche Nachricht an die Richter als Begründung genommen.

Darin schrieb ich, mir meinen Namen wegen einer Richterin wieder aufbauen zu müssen.

Das Verwaltungsgericht sagte mir mit dem Beschluss dann, kannste vergessen, was Richter zerstören, bleibt auch kaputt.

Nur ist dies ein Nebeneffekt und nicht der tatsächliche Grund der Webseite und da ich wusste wie so ein Richter diese Nachricht nutzen wird, kann ich sogar beweisen, dass noch vor seinem Beschluss bereits ein Beitrag und die Seite - Das Team - existierten und da ein weiterer Name mit dem Drang zum aufklären dazu gekommen ist und Verwaltungsgericht - Das war dumm! Aber richtig! - Denn der Reimer macht die Sache hier jetzt so richtig groß und es ist total Verrückt, aber Vanessa-Bianca Marziniak ist aufgefallen, dass Sie durch den neuen Beschluss aus Willkür, plötzlich auch Fragen an das Verwaltungsgericht hat, welches großes öffentliches Interesse aufweist!

Mit Bullshit ruft man nach Reaktionen und diese werdet Ihr bekommen!

Wann begreift es dieses Bundesland endlich?

Leute das werden dadurch ganz sicher nicht weniger sondern mehr und mehr Besucher die eure Arbeit hier bewundern dürfen!

Geht's noch gut? Ganz ernsthaft, ab zum Haus was hoffentlich wenigstens noch das rote A dran hat! 🤔

Damals bei Taubenfreundschaft hatte ich einen Tag wo es mal über hundert Besucher hatte, bei Sicherheitsgigant später dann sogar 1000 und hier waren Tage mit weit über 20.000 an nur einem Tag bei!

Das muss man Mal so stabil wie das System ausgegeben bekommen.

Aber die Gerichte so - Nö kein öffentliches Interesse. Darum sogar schon Fans beim Einkaufen getroffen die sich gegenseitig fragten ob ich das bin.

Klar ist beim Bürger kein Interesse an Richter die Verbrecher sind da. Richtig und wovon träumt Ihr nachts? Hier kommen täglich mehr und mehr vorbei!

Verbrecher ganz ehrlich!

Verarscht euch selber aber lasst es beim Bürger! Wie kann es sein das sämtliche Gerichte in Berlin eine Willkür wie kein anderes an den Tag legen?

Was habt Ihr davon? Richter Amelsberg, dass gab schon wieder Beschwerden und denkst du wirklich, das OVG sitzt die Beschlüsse aktuell zitternd aus, damit du dann da wieder reinhauen kannst? Das ist doch keine gute Idee gewesen und ganz besonders ohne die Seite zuvor anzusehen.

Weiterhin ist doch der gesamte Beschluss wieder ein Zeichen für jemanden, der seinen Job im Strickkurs im Altersheim vermutlich beim Pokern gewann, richtig?

Hey kannst du ruhig sagen. Weil gucke mal, verarschst du die Bürger, ist das mehr wie nur unschön!

Denn dieser Beschluss ist kein Eingriff in mein Presserecht, sondern gleichzeitig in das Informationsrecht der Bürger dieses Landes! Mal drüber nachgedacht???

Erst schreibt einer eure Pressestelle man soll Rechtschutz in euren Haus holen und das Gericht nutzt es aus und dem Bürger zu schaden.

Es kann nicht erst ein Richter sagen, ich soll es machen, und drängt mich so in eine Ablehnung aus Willkür! Das grenzt für mich an absoluter pervertierung unserer Gesetze und ist im höchsten Maße verwerflich, aber auch Strafbar!

Nur hat es doch der Richter Amelsberg verzapft das sein Kollege jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Ablehnungsgesucht am Arsch hat!

Denn hätte man die Klage gelesen und verstanden, hätte man erkannt, dass diese angegebenen Punkte lange ausgeräumt waren und das durch die eigene Pressestelle und Fristgerechte Antwort bei der ersten Beschwerde.

Aber man haut aus Willkür und wut das sich der Bürger schon wegen Willkür mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedankt hat, einen nächsten Willkü-Beschluss rein.

Komm Amelsberg du bist auch raus!

Hier ist dein Ausscheidungsgrund:
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts als Dienstaufsicht - Kirchstraße 7
10557 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 27.08.2026

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen VRi Amelsberg (27. Kammer)

Wegen vorsätzlicher Verletzung der richterlichen Neutralitätspflicht (§ 54 VwGO i.V.m. § 48 ZPO) und Verdacht auf prozessuale Rechtsbeugung.

Betrifft: Beschluss VG 27 L 317/26 vom 27.08.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

hiermit erhebe ich formell und mit allem Nachdruck Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Amelsberg.

Das Handeln dieses Dezernenten hat den Boden der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG) offenkundig verlassen und ist in den Bereich der vorsätzlichen prozessualen Willkür und Vergeltung übergegangen.

Begründung:

1. Entscheidung trotz eskalierter Befangenheitslage

Am 07.08.2026 habe ich VRi Amelsberg in den Verfahren VG 27 L 280/26 bis 283/26 wegen wissentlicher Aktenunterdrückung (Verschweigen eines formwirksam eingereichten Presseausweises) formell wegen Befangenheit abgelehnt. Zudem reichte ich am 11.08.2026 eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn ein. Die Vertretungskammer (Richter Keßler) wusch Herrn Amelsberg am 11.08.2026 inhaltlich nicht rein, sondern verwarf das Gesuch lediglich aus formalen Gründen (Beendigung der Instanz). Die Vorwürfe der Willkür blieben inhaltlich unaufgeklärt.

Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass das Verhältnis zwischen mir und VRi Amelsberg durch diese massiven rechtlichen und dienstrechtlichen Auseinandersetzungen schwerst zerrüttet ist.

Dennoch riss VRi Amelsberg am 26.08.2026 ein brandneues, hochbrisantes Eilverfahren (VG 27 L 317/26, gerichtet gegen das Kammergericht) an sich und wies dieses am 27.08.2026 im Eiltempo ab.

Ein neutraler Richter ist gesetzlich verpflichtet, bei einem derart zerrütteten Verhältnis eine Selbstablehnung (§ 54 VwGO i.V.m. § 48 ZPO) anzuzeigen. Dass VRi Amelsberg dies unterließ und das Verfahren nutzte, um mir als Antragsteller den Eilrechtsschutz zu verweigern, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen, unparteiischen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG).

2. Aktenwidrige Konstruktion zur Aushebelung der Pressefreiheit

Um mir den Rechtsschutz in dem neuen Verfahren zu verweigern, behauptete VRi Amelsberg im Beschluss vom 27.08.2026, es sei „nicht dargetan, dass eine Berichterstattung [...] auf ein besonderes, namentlich gesteigertes öffentliches Interesse stieße“. Er stufte mein investigatives Nachrichtenportal als reine „persönliche Nachbereitung“ ein.

Dies ist der vorsätzliche Versuch, die Pressefreiheit (Art. 5 GG) durch Ausblendung objektiver Tatsachen zu beugen. Die forensischen Zugriffsdaten des Sentinel-Portals weisen für die letzten 30 Tage knapp 59.000 verifizierte menschliche Besucher sowie 141 direkte Zugriffe aus den Netzwerken der Behörden aus. Ein Medium, das von der Berliner Justiz selbst engmaschig überwacht und von zehntausenden Bürgern gelesen wird, besitzt ein unwiderlegbares öffentliches Interesse. VRi Amelsberg nutzt seine Amtsgewalt missbräuchlich, um legitime Pressearbeit durch faktenwidrige Beschlüsse zu blockieren und das ihm übergeordnete Kammergericht vor Auskünften zu schützen.

Forderung:

Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzte auf, dieses offensichtlich retorsive und willkürliche Verhalten dienstrechtlich unverzüglich zu rügen. Das Festhalten an Verfahren, in denen die persönliche und prozessuale Voreingenommenheit des Richters derart evident ist, erfüllt den objektiven Verdacht der Rechtsbeugung.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme zu den dienstrechtlichen Konsequenzen. Der Vorfall wird vollumfänglich in die laufende Berichterstattung auf dem Sentinel-Portal einfließen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Ja das sieht doch nett aus, oder?

Hihi finde ich auch, klar könnte Amelsberg jetzt denken, na und mein Bullshit Beschluss ist ja trotzdem noch im Rennen, dann würde ich sagen - Nein?

Du wirklich nicht, gucke selbst.: 👇😱
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Zuständiger Senat für Presserecht –
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 27.08.2026

Aktenzeichen Vorinstanz: VG 27 L 317/26 (Verwaltungsgericht Berlin, 27. Kammer)

Bezug: Verzögerungsrüge vom 23.08.2026 zu den schwebenden Verfahren (VG 27 L 280/26 u.a.)

EINLEGUNG DER BESCHWERDE, ANTRAG AUF NOTANWALT (§ 78b ZPO)

sowie dringende Mitteilung über fortgesetzte Rechtsbeugung durch VRi Amelsberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Eilverfahren VG 27 L 317/26 lege ich hiermit form- und fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.08.2026 ein.

Da vor dem Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang herrscht, beantrage ich unter Verweis auf meine bereits am 10.08.2026 eingereichten und belegten Kanzlei-Absagen (über 20 vergebliche Kontaktversuche) hiermit formell:

Die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO.

Die Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Beiordnung.

Zur sofortigen inhaltlichen Prüfung und zur Abwehr weiteren Schadens von der Pressefreiheit lege ich dem Senat vorab folgende Begründung dar, die die eklatante Willkür der Vorinstanz zweifelsfrei belegt:

1. Die prozessuale Rache des VRi Amelsberg (Missachtung von § 47 ZPO)

Der angefochtene Beschluss vom 27.08.2026 ist bereits formell nichtig. Er wurde vom Vorsitzenden Richter Amelsberg erlassen. Gegen ebendiesen Richter habe ich am 07.08.2026 wegen vorsätzlicher Aktenunterdrückung formell Befangenheitsantrag gestellt, über den – aufgrund eines prozessualen Fluchtversuchs der 29. Kammer – inhaltlich bis heute nicht rechtsstaatlich sauber entschieden wurde.

Dass VRi Amelsberg am 27.08.2026 ein brandneues presserechtliches Eilverfahren (gerichtet gegen das ihm übergeordnete Kammergericht) an sich reißt, anstatt sich wegen der massiv zerrütteten Konstellation selbst abzulehnen (§ 54 VwGO i.V.m. § 48 ZPO), ist offenkundige juristische Vergeltung.

2. Aktenwidrige Unterstellung von „fehlendem öffentlichen Interesse“

Um den Zugang zum presserechtlichen Eilrechtsschutz zu sabotieren, behauptet VRi Amelsberg im Beschluss, es läge kein „gesteigertes öffentliches Interesse“ vor, und degradiert mein Nachrichtenportal zu einer „persönlichen Nachbereitung“.

Diese Behauptung ist eine vorsätzliche Ausblendung der Realität, die ich hiermit durch harte forensische Fakten zertrümmere:

Reichweiten-Beweis (Anlage 1): Das interne Transparenz-Dashboard des Portals weist für die letzten 30 Tage knapp 59.000 verifizierte menschliche Besucher sowie 141 nachgewiesene Zugriffe aus Behörden-Netzwerken aus. Ein Medium, das von zehntausenden Bürgern und hunderten Behördenmitarbeitern gelesen wird, besitzt ein evidentes, herausragendes öffentliches Interesse.

Publizistischer Beweis (Anlage 2): Am 26.08.2026 veröffentlichte die investigative Redakteurin Vanessa-Bianca Marziniak auf dem Sentinel-Portal einen umfassenden Artikel. Darin deckt sie als Zeugin massiven Drogenkonsum im Beisein Minderjähriger und eine drastische Kindeswohlgefährdung auf, die vom Familiengericht Kreuzberg systematisch ignoriert wird. Die Berichterstattung über Straftaten, unterlassenen Kinderschutz und Behördenversagen ist Kernbestandteil der vierten Gewalt und keine „private Nachbereitung“.

3. Das Schweigen des OVG als Nährboden für die Vorinstanz

Ich habe den Senat bereits am 23.08.2026 mit einer förmlichen Verzögerungsrüge (§ 198 GVG) aufgefordert, die systematische Blockade meiner Pressearbeit zu beenden.

Das fortgesetzte Schweigen und Aussitzen dieser Eilverfahren durch das Oberverwaltungsgericht wird von der 27. Kammer des VG Berlin offenkundig als Freibrief verstanden, mich mit identischen, aktenwidrigen Textbausteinen weiter zu drangsalieren und den Rechtsschutz vollends auszuhebeln.

Wer als Kontrollinstanz wegschaut, während die Vorinstanz in Befangenheit formwirksame Beweise ignoriert und Redaktionen die Pressefreiheit abspricht, macht sich der Zerstörung des Rechtsstaates mitschuldig.

Ich erwarte die sofortige Aufhebung des Beschlusses VG 27 L 317/26 sowie die umgehende Beiordnung des beantragten Notanwalts.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

(Redaktionsleitung Sentinel-Portal)

Anlagen:

Dashboard-Auswertung (59.000 Zugriffe / 141 Behörden-Scans)

Publikation V.-B. Marziniak vom 26.08.2026 ("Meine erste Publikation...")

Angefochtener Beschluss VG 27 L 317/26 vom 27.08.2026

Meine Fresse ein Ding nach dem anderen 😱 Aber der Faßbender jetzt vermutlich so, Puh nicht beim OVG mit erwähnt worden, was für ein Glück. Kurz ein Hinweis am Rande, dies sind eindeutig unterschiedliche benannte Besucher. Die Aufrufzahlen selbst liegen hier natürlich um ein Vielfaches höher!

Klar zu Faßbender hab ich dann auch so gedacht und hab mal wieder auf mein altes Talent zurück gegriffen. Ach stimmt das kennen die Herren ja noch gar nicht.

Na dann schaut mal hier, ist noch was für die gemeinsamen Stunden.: 👇😉
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
– Zuständiger Senat für Presserecht –
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 27.08.2026

Betreff: DRINGENDER NACHTRAG zur Beschwerdebegründung vom heutigen Tage

Verfahren: VG 27 L 317/26 (Eilverfahren Presserecht)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zu meiner soeben eingereichten Beschwerdeschrift mache ich den Senat hiermit auf einen massiven, aktenkundigen Selbstwiderspruch des Verwaltungsgerichts Berlin aufmerksam, der die Willkür des angefochtenen Beschlusses von VRi Amelsberg endgültig belegt.

1. Zirkelschluss durch behördliche Aufforderung zur Klage

Der Eilantrag (VG 27 L 317/26) wurde überhaupt erst eingereicht, weil der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Richter am VG Dr. Faßbender (32. Kammer), die presserechtliche Auskunft verweigerte und mich als Redaktion ausdrücklich dazu aufforderte, für mein Anliegen „gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen“.

Dass ich dieser offiziellen behördlichen Handlungsanweisung folge, nur damit die 27. Kammer desselben Gerichts den Rechtsweg durch die absurde Unterstellung einer „persönlichen Nachbereitung“ sofort wieder blockiert, belegt ein gezieltes prozessuales Ping-Pong-Spiel zur Vereitelung der Pressefreiheit.

2. Amtliche Anerkennung als Presseorgan durch das VG Berlin

VRi Amelsberg versucht im Beschluss, die Presseeigenschaft und das öffentliche Interesse des Sentinel-Portals infrage zu stellen. Dies steht im diametralen Widerspruch zum offiziellen Handeln der Gerichtsverwaltung desselben Hauses.

Die Pressestelle des VG Berlin (Dr. Faßbender) kommuniziert längst offiziell mit der E-Mail-Adresse redaktion@sentinel-portal.com. Zudem betonte Dr. Faßbender in seiner E-Mail vom 13.08.2026 explizit zur Verteidigung der 27. Kammer, dass diese dem Antragsteller „die Legitimation als Pressevertreter“ gerade nicht abspreche.

Ebenso wurden vorausgegangene Presseanfragen von der 32. Kammer/Pressestelle bereits fristgerecht beantwortet.

Fazit:

Es ist rechtlich unhaltbar und schlichtweg willkürlich, wenn die Pressestelle des Verwaltungsgerichts das Sentinel-Portal offiziell als publizistisches Medium behandelt und zur Klageerhebung auffordert, VRi Amelsberg diese Klagen dann jedoch unter Leugnung genau dieser publizistischen Eigenschaft abweist.

Ich bitte den Senat, diesen unauflösbaren internen Widerspruch des Verwaltungsgerichts bei der sofortigen Aufhebung des Beschlusses zwingend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

So meine Herren und ich denke damit haben wir das jetzt mal langsam und es werden meine Akten ab sofort weiter gereicht!

Sie nehmen sonst Stellung darauf meine Herren und auch das füttert das gut Besuchte Nachrichtenportal mit Content und lässt Sie einfach als Straftäter dastehen!

Was anderes ist vorsätzliches Verhalten aus Purer Willkür nicht!

Es ist einfach eine Straftat von einem Richter ausgeführt!
 
Auch wenn Sie es für einen Kollegen nicht ganz so hart ausdrücken würden, ist Willkür eine Straftat und da brauchen wir nicht diskutieren meine Herren und damit sind zwei weitere Straftäter auf der Liste.

Ich werde dazu jetzt ein Bereich erstellen, wo ich zu jeden dieser Richter, meine Erfahrungen und Beschlüsse usw. SEO freundlich verpackt und über die Startseite für jeden erreichbar, machen werde!

Zusätzlich eine Richter-Suche mit implementieren und dann Mal schauen wie die Bürger bei diesen als Gesetzlichen Richter dann reagieren, wenn das Internet dazu solche Informationen offenlegt. Ich würde solch einen Richter sofort ablehnen!

Denn wird ein Richter auf einer Seite als Straftäter überführt, macht er für mich alles andere wie einen Vertrauenswürdigen Eindruck!

Jetzt Herr Faßbender und auch Herr Amelsberg begreift Ihr ja vielleicht, warum ich es erst mit ein paar persönlichen Worten versuchte?

Hätte man sich nicht angegriffen und pissig deshalb gefühlt sondern gehandelt, hätten wir das nicht ☝️🧐 und auch meinen zukünftig kommenden Bereich wo man Sie auffinden wird ist nur durch Ihr Verhalten als Idee entstanden.

Merkt Ihr es auch irgendwann, oder spielen wir weiter? Wem wird hier wirklich mit geschadet?

Mein Versprechen steht, Bereich kommt!

Bis dahin Ohren und andere Körperteile Steif halten....

WIR SIND ONLINE

WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!

Diese Bezugskette verweißt auf ähnliche Beiträge.

Consent Center

Datensparsam zuerst. Alles Weitere nur mit Freigabe.

Wir aktivieren auf dieser Domain nur technisch notwendige Speicherung sofort. Optionale Kategorien bleiben deaktiviert, bis Sie sie erlauben.

Essenziell

Consent-Speicherung und technische Stabilitaet.

Analyse

Optional, standardmaessig aus.

Komfort

Optionale Einbettungen, standardmaessig aus.

Sie koennen die Auswahl jederzeit ueber Cookie-Einstellungen aendern.