Das bedeutet für mich jetzt tatsächlich, dass ich zwischen die noch zu verschickenden Presseanfragen heute eine dazwischen schieben muss.
Ich weiß nicht was das ist. man schrieb mir das man mich übergehen würde und garantierte mir damit eine Schnelle Bearbeitung was das Schreiben im Anhang dieses Beitrags deutlich zeigt. Das OVG sitzt seit 10.08.2026 an vier Eilverfahren, wo mir ein Richter aus dem VG zugesichert hat, dass es schnell gehen würde, weil man die Befangenheitsanträge einfach aus richterlicher Willkür gegen meinen Willen übergeht..
Also darf man sich auf eine Richterliche Zusage auch nicht mehr verlassen? Mir wurde zügiger wie gewollt durch das Oberverwaltungsgericht mitgeteilt, dass man sich der Beschwerde angenommen hat und im nächsten Moment das die 1 monatige Frist durch einen Richter nicht beeinflussbar ist.
Ich hielt diese Aussage für irrelevant, da mir Richter Kessler nachweislich eine schnelle Bearbeitung vom OVG durch das übergehen meines Wunsches sogar zugesichert hat.
Daher muss mir ein Richter auf dem OVG nicht schreiben das er die 1 Monatige Frist nicht ändern könnte. Es wäre bei einem Eilverfahren auch nicht notwendig!
Die Presse lebt vom zeitnahen berichten der tatsächlichen Ereignisse.
Da das Sentinel Portal sich hier nicht hinstellt und nur die Mitglieder über den Beitrag fragen möchte was hier los ist, mache ich zum einen eine Verzögerungsrüge und zum anderen fordere ich Richter Keßler hiermit zur öffentlichen Erklärung über die Verzögerung vom OLG auf!
Ich werde diese Aufforderung auch an die Pressestelle vom Verwaltungsgericht schicken. Die deutliche Aussage eines Richters sollte man für voll nehmen dürfen und das trotz Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Willkür!
Niemand hat den Richter aufgefordert hier seine Kollegen zu schützen und damit sich selbst strafbar und durch Dienstaufsichtsbeschwerde angreifbar zu machen. Dies war seine freie Entscheidung und wurde auf dem Sentinel Portal belegt und erklärt wie es tatsächlich dort abgelaufen ist!
Auch eine Nachfrage zur Bearbeitung der Beschwerde ist in den kommenden Tagen in einem Beitrag bereits als Thema geplant.
Darum hier mein Schreiben an das OVG und die Mail an die Presseabteilung mit Hinweis auf diesen Beitrag zur Aufforderung zur Stellungnahme kommt danach.
OVG Schreiben.: 👇
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin
(per eBO)
Datum: 23.08.2026
Betreff: Sachstandsanfrage und förmliche Verzögerungsrüge (§ 198 GVG)
EILVERFAHREN – Vorinstanzliche Aktenzeichen: VG 27 L 280/26, VG 27 L 283/26 u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren der zuständigen Senate,
hiermit erkundige ich mich nach dem Verfahrensstand meiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig erhebe ich formell Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG.
Begründung:
1. Verschleppung von Eilverfahren im Presserecht
Gegenstand der Verfahren ist die systematische Verweigerung von Auskünften und die Vereitelung legitimer Pressearbeit (Presseanfragen). Es handelt sich hierbei um Eilverfahren, die eine unverzügliche gerichtliche Klärung erfordern. Im Presserecht gilt der Grundsatz: Eine verzögerte Auskunft ist eine verweigerte Auskunft. Das faktische Aussitzen dieser Eilanträge durch das Oberverwaltungsgericht stellt einen massiven, rechtswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit (Art. 5 GG) dar.
2. Die vorgeschobene "zügige Sachentscheidung" der Vorinstanz
Das Verwaltungsgericht Berlin (Richter Keßler) teilte mir mit Schreiben vom 10.08.2026 (Az. VG 27 L 280/26) mit, dass mein Ablehnungsgesuch gegen die gesamte 27. Kammer zurückgestellt und die Beschwerde unmittelbar an das Oberverwaltungsgericht weitergeleitet wurde. Dies geschah mit der ausdrücklichen Begründung, dies diene dem „Interesse einer zügigen Sachentscheidung“.
Seit dieser Weiterleitung sind nun beinahe zwei Wochen vergangen. Von einer "zügigen Sachentscheidung" in einem Eilverfahren kann offensichtlich keine Rede sein. Das Verhalten des OVG erweckt vielmehr den zwingenden Eindruck, dass die legitime Aufklärungs- und Pressearbeit des Sentinel-Portals durch gezielte gerichtliche Inaktivität blockiert und ausgesessen werden soll.
Forderung:
Ich fordere den zuständigen Senat hiermit auf, seinem gesetzlichen Beschleunigungsgebot in Eilverfahren unverzüglich nachzukommen. Ich erwarte eine kurzfristige Mitteilung über den gerichtlichen Status meiner Beschwerde des OVG, sowie eine sofortige Entscheidung in der Sache.
Ich weise darauf hin, das die Pressestelle der Verwaltungsgerichte fristgerecht geantwortet hat, damit die Sentinel Portal Pressearbeit anerkannt wurde und so ein beschliessen der Klagen keine weitere Verzögerung erlaubt! Ich weise zusätzlich erneut auf das historische Wallraff Urteil zur investigativ Reportage hin und erwarte eine umgehende Bearbeitung meine Beschwerde und Lösung der Blockade der Pressearbeit der Sentinel Portal Plattform!
Sollte das Oberverwaltungsgericht die Verfahren weiterhin verschleppen, behalte ich mir vor, diese gezielte Blockade journalistischer Arbeit umgehend über das Sentinel-Portal der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und weitere dienstrechtliche sowie haftungsrechtliche Schritte gegen das Land Berlin einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Hier verliert der Begriff eilbedürftigkeit seine Bedeutung komplett und das darf es so nicht sein.
Meine Klagen sind erklärt, die investigativ Reportage nachgewiesen und damit gibt es kein anderes Urteil Man kann bei Klage 4 vielleicht sagen das man prüft wer diese empfangen hat.
Alle anderen sind klar und im Wege der Eilbedürftigkeit zu beschließen!
Ich bin ausgewiesener Reporter, berichte über Themen welche ein öffentliches Interesse haben und das man kein Blatt vor den Mund nimmt ist das Recht der vierten Gewalt.
Das Impressum weißt ausdrücklich den Verantwortlichen für den Content der Seite aus und zeigt nochmals den rechtlichen Nachweis.
Mein Presseausweis zeigt deutlich den Hinweis - Behörden sind zur Auskunft verpflichtet!
Damit gibt es keine Argumente die dies widerlegen.
Würde man sich hinstellen und sagen es fehlen Daten im Impressum, Datenschutz oder anderen, Weise ich erneut auf das Wallraff Urteil hin!
Ich könnte auch Anonym ins Impressum schreiben wenn die angegebenen Beiträge dann durch den Autor ausgewiesen sind.
Dieser könnte jedoch auch anonym agieren!
Vergesst nicht was das BVerfG damals schrieb und wie Wallraff agiert hat. Er nahm falsche Identitäten an um sich direkt in das "System" einzuschleusen.
Was bedeutet das für diese Webseite? Das sie auch von einer Anonymen oder nicht existierenden Person geführt werden dürfte.
Denn dies deckt das Wallraff Urteil ganz deutlich!
Wer kennt nicht die Geschichte von Hans Esser 1977 der Bild Zeitung?
Mir war es sofort ein Begriff wie ich es gelesen hatte. Dies alleine war ein Schritt den sich vor ihm niemand traute!
Danach dann von Ihm erneut unter falscher Identität als Ali bei Thyssen in der Schwerindustrie gearbeitet wurde.
Zuletzt im hohen Alter wo er plötzlich bei GLS oder Burger King auftauchte und auch da nicht seine echte Identität nach außen zeigte.
Aber was wurde 1984 dann durch die höchsten Richter unseres Landes geurteilt und hat oder hätte er sich strafbar gemacht, wenn er dieses Portal unter falschen namen mit wahren Worten geführt hätte?
Was genau wurde damals dazu vom Bundesverfassungsgericht beschlossen?
Dort errang er 1984 einen historischen Sieg: Das berühmte "Wallraff-Urteil" (BVerfGE 66, 116).
Die Verfassungsrichter urteilten, dass selbst rechtswidrig beschaffte Informationen (wie durch verdeckte Einschleichung) unter dem Schutz der Pressefreiheit (Art. 5 GG) veröffentlicht werden dürfen, wenn es um die Aufdeckung von Missständen geht, an deren Bekanntwerden ein überragendes öffentliches Interesse besteht.
Er hat durch sein Durchhaltevermögen also deutsches Verfassungsrecht geschrieben.
Damit meine Damen und Herren der anderen drei Gewalten sollten sie eins verstehen und begreifen!
Ich mach den Spaß nicht erst seit gestern und habe bereits Pressearbeit für große Blogs gemacht und verwalte und pflege außerdem einige große Sozial Media Accounts auf die das Presserecht genauso Anwendung findet.
Also ich bin kein Frischling und daher wäre mir auch Professionelle Zusammenarbeit angenehmer als das was hier an Leistung gebracht wird!
Das bedeutet wenn wir es mal ganz genau nehmen tatsächlich auch - Würde ich diese Webseite unter falschen Namen führen um bei Behörden an Informationen zu kommen, wären diese und das Vorgehen Verfassungsrechtlich geschützt!
Ich benötige antworten und das ganz dringend durch das Amtsgericht Kreuzberg um die Amtshaftungsklage einzureichen.
Es darf nicht sein das dafür zuständige Gerichte die Arbeit der investigativ Reportage behindern!
So dies bestätigt meine Journalistische Arbeit und auch das Interesse der Öffentlichkeit.
Ich weiß ich habe noch Presseanfragen offen, möchte aber von Richter Keßler dazu gerne eine Stellungnahme. Dies geht in dem Fall nur über den offiziellen Weg als Freier Reporter und das ist tatsächlich erneut die Pressestelle vom Verwaltungsgericht Kammer 32.
Natürlich geht sowas nur mit einer ordentlichen ausgearbeiteten Presseanfrage, welche deutlich zeigt das ein öffentliches Interesse besteht.
Nun wissen wir ja inzwischen wie das beim Sentinel Portal funktioniert. Wir benötigen zum einen eine Presseanfrage welche ausgearbeitet und sauber auf den Punkt gebracht wurde. Moment ich hab da was vorbereitet und auf einen Zettel vorhin schnell gekritzelt.
Ach schau mal da ist es.: 👇
Absender:
Redaktion Sentinel-Portal
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Für Antwort per Mail:
redaktion@sentinel-portal.com
Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
Pressestelle - Kirchstraße 7 10557 Berlin
(per eBO wegen rechtlich verwertbaren Sendenachweis. Bitte um Weiterleitung an Pressestelle Kammer 32)
Datum: 23.08.2026
PRESSEANFRAGE / BITTE UM STELLUNGNAHME
Betreff: Schriftliche Zusage einer "zügigen Sachentscheidung" durch Richter Keßler (27./29. Kammer) in Eilverfahren (Az. VG 27 L 280/26 u.a.)
Sehr geehrte Damen und Herren der Pressestelle,
die Redaktion des Sentinel-Portals hat soeben einen umfassenden Beitrag über die Bearbeitungspraxis von presserechtlichen Eilverfahren am Verwaltungsgericht Berlin veröffentlicht.
Gegenstand der Berichterstattung ist ein behördlicher Vorgang, zu dem wir hiermit eine offizielle, zitierfähige Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Berlin anfordern.
Ich weise hier bereits auf dem am 23.08.2026 veröffentlichten Beitrag mit Titel: " Verwaltungsgericht Richter Keßler Kammer 29, war das ein spaß oder eine Zusage auf die sich ein Bürger verlassen darf?" hin.
Diese ist gleichzeitig aufgrund der Markierung zur Presseanfrage ein Transparenter Vorgang vom Sentinel Portal. Sie wird also ab Sofort mit Fristsetzung öffentlich und jedem Besucher sichtbar gemacht.
Ein überschreiten der Frist ist auf dem Sentinel Portal ab dem Moment dokumentiert und es werden zeitgleich rechtliche Schritte beim Verwaltungsgericht Berlin ohne erneute Fristsetzung eingeleitet.
Dieser Hinweis entbindet das Sentinel Portal ausdrücklich zur Nachverhandlung gesetzter Fristen.
Das Sentinel Portal setzt eine professionelle Zusammenarbeit mit den Behörden voraus!
Eine in der Frist saubere und erklärende Kommunikation kann eine Frist nach hinten verschieben.
Jedes Fristversäumnis wird automatisiert erkannt und durch einen Buttonklick und damit meiner rechtlichen Freigabe per eBO beim Verwaltungsgericht zur Klage gebracht.
Der Sachverhalt:
In dem oben genannten presserechtlichen Eilverfahren wurde gegen die gesamte 27. Kammer ein Befangenheitsantrag gestellt. Mit Schreiben vom 10.08.2026 teilte der amtierende Richter Keßler mit, dass er die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zurückstellt.
Er begründete diesen verfahrenstaktischen Schritt zur Umgehung der Befangenheitsprüfung wörtlich damit, dass dies "im Interesse einer zügigen Sachentscheidung" geschehe.
Diese richterliche Zusage einer schnellen Bearbeitung wurde offenkundig nicht eingehalten. Das Eilverfahren wird faktisch verzögert, was im Presserecht einer Verweigerung des Rechtsschutzes gleichkommt.
Unsere Fragen an das Verwaltungsgericht Berlin:
Wie erklärt das Verwaltungsgericht Berlin der Öffentlichkeit die Tatsache, dass ein Richter die Bearbeitung eines Befangenheitsantrags mit dem schriftlichen Versprechen einer "zügigen Sachentscheidung" aussetzt, diese Zusage in dem Eilverfahren anschließend jedoch offenkundig nicht einhält?
Bewertet das Verwaltungsgericht Berlin die wochenlange Verzögerung eines presserechtlichen Beschwerdeverfahrens nach einer solchen expliziten Zusage noch als "zügig" oder als systematisches Aussitzen?
Welche dienstrechtlichen oder prozessualen Konsequenzen hat es für Rechtssuchende, wenn richterliche Zusagen, die zur verfahrenstechnischen Beschneidung von Rechten (wie einem Befangenheitsantrag) genutzt werden, sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen?
Das Schreiben des Richters Keßler vom 10.08.2026 haben wir unserem aktuellen Beitrag als Beweisdokument beigefügt.
Für Ihre Stellungnahme, die wir im Rahmen eines Updates zu unserem Beitrag unzensiert veröffentlichen werden, haben wir uns eine Frist bis zum 27.08.2026, 12:00 Uhr notiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
(Redaktionsleitung Sentinel-Portal)
Hey Pressestelle Ich will euch da jetzt wirklich nicht ärgern oder so, darf doch aber trotzdem einer Zusage meinen Glauben schenken. Ich meine ein verschleppen bedeutet Schaden für das Sentinel Portal.
Wollt Ihr wirklich dafür in Haftung genommen werden? Ein Nachrichten Portal lebt von dem Content. Kommt der zu erwartende Content nicht, kostet dies wichtige Platzierung in Suchmaschinen, es sei denn man setzt sich hin und stopft die löscher mit Beiträgen wie die der letzten Tage.
Aber auch das kostet am Ende Zeit und Geld. Denn Beiträge zum Lücken stopfen schreiben sich nicht von alleine!
Macht es richtig oder euch angreifbar! Mehr Möglichkeiten habt ihr nicht bei einem Bürger der sich nicht verarschen lässt!
Das Sentinel Portal versendet sogar offizielle Pressemitteilungen an die Behörden unseres Landes, welchen unseren Rundmailer vollkommen freiwillig und gerne erhalten! 😉
Wäre das Sentinel Portal kein Presse-Portal, würde es auch keine Pressemitteilungen offiziell verschicken!
Damit ist das für uns geklärt und erneut muss bedauerlicherweise die Pressestelle der Verwaltungsgerichte ihren Kopf hinhalten und für Fragen gerade stehen.
Berlin noch Mache ich nur Spaß. Ich habe den Tag gelesen, man hätte die Berliner Verwaltung angegriffen. Ich könnte es weit besser und effektiver!
Aber ich würde meinem Berlin nie schaden! Ich möchte ja das genau dies in Berlin funktioniert! Nur warum versucht ein Angreifer in ein System zu kommen und legt damit tatsächlich alles larm? Weil das was Berlin zeigt alles andere wie Sicherheit des 21. Jahrhunderts ist! Wirklich da ist jeder Kindergarten mit Pin Türöffnung sicherer wie das was hier gezeigt wird.
Aber gut vermutlich auch eine Legacy IT Verwaltung in Berlin am basteln. Nur basteln reicht heute nicht mehr. Ein System muss sich heute selbst verteidigen und Angriffe frühzeitig erkennen können! Der Sentinel Controller Copilot würde sofort Unregelmäßigkeiten erkennen und vollkommen Autonom darauf reagieren. Er kann selbstständig bis zu vier GPT4.1 Mini-Modelle auf unterschiedliche Bereiche zur überwachung und Kontrolle aktivieren und reagiert so blitzschnell auf jeden noch so blöden Versuch.
Ich sage damit nicht das mein System nicht zu hacken wäre und wüsste auch bei meinem was ich aktuell als sichersten sehe, wie ich es stilllegen könnte. Aber letztendlich ist jedes System mit der richtigen Hardware angreifbar!
Nur wie ist das bei der Verwaltung von Berlin so geregelt? Bleibt das System das Opfer was sich auf den Boden wirft und wartet bis die bösen Angreifer sich sagen, kommt das Teil hat genug , oder reagiert das auch?
Weil ließt man dann auch noch das deshalb nicht mehr gearbeitet werden konnte, setze ich mich in die Ecke und will das alles echt nicht mehr. Wirklich was hier los? Richter wollen nicht, Anwälte machen was Sie wollen, Staatsanwaltschaft hat keinen Bock und ein System was sich sogar nach außen als so heftig angreifbar zeigt.
Mussten da die IT Menschen erst aus dem Urlaub eingeflogen werden, weil man dachte sowas kann nie mals passieren? Ehrlich ich bin mir sicher, andere Länder lachen Berlin aktuell so heftig für's gezeigte aus. Das darf es echt nicht geben!
Wenigstens das interne Verwaltungsnetz muss funktionieren! Man nennt es Intranet und dieses am laufen zu halten und nach außen für Angreifer komplett die Ports oder Schotten wie ich es gerne nenne zu schließen und durch Port-Knocking sicher zu stellen, dass sich ein Admin einen ssh Zugang für sich öffnen kann.
Das ist irgendwie echt ganz wenig Aufwand sowas zu basteln und Zack ist Berlin als Verwaltung intern die Festung überhaupt und lasst Angreifer auf geschlossene Ports treffen. Das ist wie gegen eine Stahlkellertür mit der Faust zu schlagen, macht Knock und fertig.
Die Mitarbeiter denken ist aber heute stürmisch draußen und bekommen intern nicht mal mit das einer gegen die Kellertür klopft und wie lange klopft man, wenn man genau weiß - Das bringt die Tür nicht mal zum Wackeln?
Also wenn der Angreifer jetzt nicht gerade Hulk ist, wird der dort nicht durch kommen. 😉
Witzig, weil Hulk war damals mein erstes Druckobjekt welches ich in 2 Teile gedruckt habe und das mit einem Material, dass war wirklich von Arsch. Jeder andere Drucker hat es beim ziehen zerbröseln lassen.
Mein Flashforge mit eigener Firmware welcher inzwischen doppelte Geschwindigkeit wie im Auslieferungszustand kann und daher an der Wand verankert wurde, da er mir sonst immer ins Wohnzimmer folgen wollte, hat das Material wirklich gefressen und so ist der da 👇 mit einer Drucktemperatur von fast 280 Grad, in einer Höllen Geschwindigkeit entstanden und steht inzwischen ein ganzes Jahr auf seinem Platz 😊

Ich finde ihn immer noch Mega. Das Bild darunter ist auch von mir mit Laser gebrannt und doch auch ganz nett geworden. Aber nein so ein Nerd bin ich jetzt nicht auch noch. Ich schaue wirklich gar kein Fernsehen und ganz besonders keine Animes. Ich habe auch nur einen einzigen Streaming Anbieter und das ist bei mir YouTube Premium.
Also wenn mein Fernseher mal an ist, was er die letzten 20 Monate vielleicht 5 mal war, dann nur mit YouTube und da dann Musik. Läuft auf dem PC wiederrum den ganzen Tag nebenher mit.
Seht Ihr damit haben wir mit diesem Beitrag auch direkt den Einjährigen Geburtstag von meinem Hulk mit gefeiert und damit sage ich einen angenehmen Rest Sonntag.
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Ihr habt eine eBO. ☝️🧐
Wir lesen uns... Haut mal Push an dann bekommt das ganze so einen kleinen versauten touch, weil dann kann ich euch direkt bei einem neuen Beitrag auf den Display pushen. Gönnt es euch 😉
Ihr wisst ja...
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Vorgangs-Transparenz
Presseanfragen und Antragsschreiben zu diesem Beitrag
Hier bleibt sichtbar, wann Presseanfragen oder Antragsschreiben (z. B. Befangenheitsantraege) zu diesem Beitrag vorbereitet, ueber eBO versandt und beantwortet wurden.
§4 Berliner Pressegesetz – Auskunftspflicht der Behörden
Behörden und öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, auf Presseanfragen innerhalb angemessener Frist zu antworten. Fristen sind bindend. Eine Fristüberschreitung ist ein Rechtsverstoß – und die Auskunft kann gerichtlich erzwungen werden (einstweilige Verfügung). Jeder hier sichtbare „Fristüberschritten“-Eintrag ist ein dokumentierter Verstoß gegen die Pressefreiheit – und potenzielle Grundlage für Klage.
An: Verwaltungsgericht PressestelleZeichen: SP-PR-LEINEFRAGESlug: die_maschiene_reimer_hat_da_mal_eine_frage
Presseanfrage [SP-PR-LEINEFRAGE]
Gesetzliche Frist
27.08.2026 10:00