Jetzt werden sich vermutlich einige denken, der will doch jetzt nicht die Staatsanwaltschaft beim Verwaltungsgericht verklagen.
Dann würde ich sagen, ach ist doch albern. Das Verwaltungsgericht war doch beim letzten Mal so befangen und jetzt liegt es beim Oberverwaltungsgericht und keiner will da so richtig was machen.
Da dachte ich mir so, ich verklage die Staatsanwaltschaft nicht, sondern wir. 😱 Wie viele lagen da noch mal unbearbeitet Rum? Na ist doch Klasse, hier kommen noch mal drei.
Verdammt und die Empfänger dieses Mal. Das ist ja jetzt Böse. Naja was willste machen…
Ja gut das muss jetzt keiner verstehen, man könnte aber theoretisch, wenn man das folgende liest: 👇😉
Absender:
Christian Reimer & Vanessa-Bianca Marziniak
(Redaktion Sentinel-Portal.com)
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7
10557 Berlin
(Vorab per eBO)
Datum: 25.08.2026
ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG (§ 123 VwGO)
Wegen systematischer Verweigerung von Presseauskünften (§ 4 BlnPrG)
Antragsteller:
Christian Reimer (Redaktion Sentinel-Portal.com)
Vanessa-Bianca Marziniak (Redaktion Sentinel-Portal.com)
Antragsgegner (Land Berlin), vertreten durch:
Den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin
Die Generalstaatsanwaltschaft / Staatsanwaltschaft Berlin
I. Anträge
Wir beantragen im Wege der einstweiligen Anordnung wegen Dringlichkeit:
Den Antragsgegnern zu 1. bis 4. wird gerichtlich aufgegeben, die form- und fristgerecht eingereichten Presseanfragen der Redaktion Sentinel-Portal.com unverzüglich, vollumfänglich und wahrheitsgemäß gemäß § 4 Berliner Pressegesetz (BlnPrG) zu beantworten.
II. Sachverhalt und Begründung
Die Antragsteller betreiben das Nachrichten- und LegalTech-Portal Sentinel-Portal.com und recherchieren aktuell zu strukturellem Justizversagen, Zweckentfremdung staatlicher Mittel und Compliance-Lücken in den Berliner Justiz- und Prüfbehörden. Den Antragsgegnern wurden hierzu offizielle Presseanfragen zugestellt, die systematisch ignoriert oder mit rechtswidrigen Begründungen abgewehrt werden.
Im Einzelnen:
1. Rechnungshof von Berlin (Antragsgegner zu 1):
Am 15.07.2026 wurde der Rechnungshof über eine offene Presseanfrage mit dokumentierter Steuerverschwendung (Blanko-Verfahrenskostenhilfe, illegale Verhandlungen während Befangenheitssperren) am Amtsgericht Kreuzberg (Abt. 164 F) konfrontiert. Trotz gesetzlicher Auskunftspflicht hüllt sich das oberste Berliner Prüforgan in Schweigen.
2. Senatsverwaltung für Justiz (Antragsgegner zu 2):
Am 29.06.2026 wurde bei der Senatsverwaltung der Verdacht auf Missbrauch dienstlicher Kontakte durch pensionierte Polizeibeamte angefragt. Zudem wurde um Stellungnahme gebeten, warum interne Angebote zur justiziellen Selbstkorrektur ignoriert und stattdessen Ermittlungen eingestellt wurden. Die Behörde verweigert jegliche Auskunft.
3. Staatsanwaltschaft Berlin (Antragsgegner zu 3) – Anmaßung als Zulassungsbehörde und aktenwidrige Verschiebung von Presseanfragen:
Die Antragstellerin zu 2. (V.-B. Marziniak) stellte am 06.07.2026 eine Presseanfrage, nachdem dem Antragsteller zu 1. die Auskunft zuvor unter dem Vorwand der "persönlichen Betroffenheit" verweigert worden war.
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft (vertreten durch die Herren Petzold und Bauer) weigerte sich fortlaufend, die Anfrage zu beantworten, und forderte stattdessen rechtswidrig Vorveröffentlichungen und einen Presseausweis der Antragstellerin zu 2.
Obwohl der Behörde daraufhin am 07.07.2026 eine offizielle und rechtsverbindliche Redaktionsbestätigung der Chefredaktion übermittelt wurde, die die Tätigkeit der Antragstellerin zu 2. für das Sentinel-Portal legitimiert, wertete der Sprecher diese wörtlich als "kein tauglicher Nachweis" ab und verweigerte die Auskunft endgültig. Die Pressestelle maßt sich hier verfassungswidrig die Rolle einer presserechtlichen Zulassungsbehörde an.
Der absolute Tiefpunkt der behördlichen Auskunftsverweigerung manifestiert sich jedoch in der Mail des Antragsgegners vom 07.07.2026, 11:02 Uhr. Dort wird schriftlich mitgeteilt: "Das Auskunftsersuchen (...) wurde an den Ermittlungsbereich der Staatsanwaltschaft weitergereicht. Die Rückmeldung erfolgt ggf. von dort."
Hier wird der bewusste Versuch dokumentiert, eine nach dem Landespressegesetz gestellte Anfrage dem Presserecht zu entziehen, indem sie als vermeintliche Verfahrenseingabe in laufende Ermittlungsakten verschoben wird, um sie dort unbeantwortet versanden zu lassen.
(Beweis: Anlage-Mailverkehrsdokumentation vom 25.08.2026)
(Anmerkung zu den Fristsetzungen: Offenbare Schreibfehler in den Datumsangaben der ursprünglichen Anfragen entbinden die Behörden nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht zur "unverzüglichen" Auskunft nach dem BlnPrG. Sämtliche angemessenen Fristen sind mittlerweile massiv überschritten.)
III. Anordnungsgrund
Die Berichterstattung auf Sentinel-Portal.com ist laufend und hochaktuell. Durch das konzertierte und rechtswidrige Schweigen der höchsten Berliner Justiz- und Prüfbehörden wird die Pressearbeit faktisch sabotiert. Ein Abwarten im Hauptsacheverfahren würde die Aktualität der Berichterstattung und damit den Wesensgehalt der Pressefreiheit zerstören.
Wir bitten um antragsgemäße und zügige Entscheidung.
Christian Reimer & Vanessa-Bianca Marziniak
(Redaktion Sentinel-Portal.com)
Anlagen:
3 Presseanfragen an Rechnungshof, Senatsverwaltung, Staatsanwaltschaft inkl. 256 Hash gesicherter Gerichtsfenster Mailverkehr mit Nachweis der Echtheit und das diese nicht verändert wurden, jeder einzelnen Mail
Ja ihr wisst ja, ich mach das mal so ganz entspannt auf Klo und hat auch nur ganz kurz gestunken und gucke mal ☝️😱 das Ding ist eine Bulette, dass will doch keiner.
Witzig ist, schaut Ihr jetzt auf der Startseite ganz nach unten 👇 seht ihr das ich noch mehr habe 🤭
Hey, niemand hat behauptet, dass ich Spaß mache, habe nur gesagt, ich kann auch witzig und ich fand das jetzt witzig…
Ihr auch, oder?
Ganz genau - Prost!
Push an, dann wird gepusht, wenn es was neues gibt und bis dahin…
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