Da habe ich mir einfach Deutschlands größten Mailer mit der Führung unseres Landes entwickelt und heule mich seit inzwischen über 20 Mails dort aus und bis her wollte den nur die Polizeiakademie nicht mehr bekommen und darum glaube ich, dass wir inzwischen echte Freunde geworden sind.
Da der letzte Mailer ja nun schon wieder ein wenig her ist, Berlin dabei ist die Gesetzbücher direkt vor Ort, wo Recht gesprochen werden soll, vermutlich zum anheitzen für die internen Partys nutzen, ist es mal wieder Zeit über das Tollhaus zu Berichten.
Natürlich ist es so, dass man hier immer gerne mit den nötigen Gesprächsstoff bis über die Deutschen Grenzen hinweg geht und tatsächlich seit Anfang an auch mit nach Straßburg und damit schon an höchster Europäischer Stelle landet.
Ja mir fällt jedes Mal die Kippe aus der Gusche wenn ich auf senden klicke und denke immer so, stell dir nur mal vor du wärst plötzlich in dem Teil Thema?
Ganz genau! Weil gucke doch selbst.: 👇😱
OFFENES DOSSIER & AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME: Urkundlich belegte Rechtsbeugung, Aktenmanipulation und Fließbandjustiz am VG und OVG Berlin
Verteiler (Runder Tisch):
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin (Dienstaufsicht)
Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin
Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Abt. Amtsdelikte)
Präsidentin des Kammergerichts Berlin
Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin
Bundesministerium der Justiz (BMJ) – nachrichtlich
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte, Präsidentinnen,sehr geehrte Präsidenten, sehr geehrte Justizsenatorin, sehr geehrte Generalstaatsanwältinnen, sehr geehrte Generalstaatsanwälte, sehr geehrte Pressevertreter,
dieses Schreiben geht an die obersten Aufsichts-, Prüf- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin sowie des Bundes. Die genaue Empfängerliste befindet sich am Ende dieser Mail. Die Redaktion des Sentinel-Portals hat in den vergangenen Monaten einen beispiellosen, institutionellen Zusammenbruch des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) in der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit forensisch dokumentiert.
Was als Abwehr von presserechtlichen Auskunftsansprüchen begann, hat sich durch die nachfolgend aufgeführten, urkundlich gesicherten Beweise zu einer systematischen Rechtsschutzvereitelung und offenkundigen Aktenmanipulation ausgeweitet.
Das vollständige Beweismaterial – bestehend aus elektronischen Zustellprotokollen (eBO), gerichtlichen Korrespondenzen und den entsprechenden Beschlüssen – wurde am gestrigen Tag als „Nachtrag 9“ (Az. AR 5514/26) dem Bundesverfassungsgericht übermittelt.
Vor der bundesweiten publizistischen Aufarbeitung und der formalen Einreichung von Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB), fordern wir Sie zur Stellungnahme zu folgenden nachgewiesenen Sachverhalten auf:
1. Kollusive Aktenmanipulation und Falschbeurkundung (Verstoß gegen § 47 ZPO)
Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg (VRiOVG Dr. Schreier, RiOVG Maresch, RiVG Dr. Kirschnick) wies ein Befangenheitsgesuch gegen die Vorinstanz (27. Kammer, VG Berlin) in vier Beschlüssen (OVG 6 S 201/26 bis 204/26) mit der wörtlichen Begründung ab, das Gesuch sei „erst nach Abschluss der Instanz gestellt wurde“.
Unsere eBO-Protokolle beweisen zweifelsfrei, dass diese Begründung eine aktenwidrige Falschaussage ist: Der abgelehnte VG-Richter Amelsberg forderte den Kläger noch am 10.08.2026 und am 11.08.2026 um 11:31 Uhr schriftlich zu einem prozessualen Deal auf, um die Akte abgeben zu können. Trotz formellen Widerspruchs verfügte er am 11.08.2026 die Akte illegal ans OVG, welches den Eingang um 11:48 Uhr bestätigte. Das OVG hat den Instanzabschluss wissentlich vordatiert, um diesen massiven Verstoß gegen die Sperrwirkung des § 47 ZPO zu decken.
2. Offene Fließbandjustiz und inhaltliche Totalverweigerung (Copy-Paste-Urteile)
Das Verwaltungsgericht Berlin verweigert systematisch richterliche Einzelfallprüfungen. Richter Amelsberg fertigte Eilanträge zu grundverschiedenen Sachverhalten mit identischen Textbausteinen ab. Dies führte zu absurden gerichtlichen Beurkundungen, wie falschen Antragsgegnern (VG 27 L 316/26) und falschen Datumsangaben (VG 27 L 282/26), die blind aus anderen Akten kopiert wurden. Zudem wurden Schutzbehauptungen der Gegenparteien wortgleich als gerichtliche Feststellungen übernommen, ohne den vorgelegten Presseausweis in die rechtliche Würdigung einzubeziehen.
3. Die formelle Legitimation des Rechtsbruchs durch das OVG
Auf diese massiven, in der Beschwerdeschrift vom 10.08.2026 detailliert gerügten Verstöße gegen das rechtliche Gehör, reagierte das OVG am 25.08.2026 mit vier Wort für Wort identischen Beschlüssen. Der Senat urteilte wörtlich: „Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass bei den aus Sicht des Verwaltungsgerichts in den maßgeblichen Punkten gleich gelagerten Fällen für eine Einzelfallwürdigung weitere Ausführungen notwendig gewesen wären.“
Das höchste Berliner Verwaltungsgericht erklärt damit die massenhafte Nutzung fehlerhafter Textbausteine und die Ausblendung höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, 1 BvR 272/81 - "Wallraff") offiziell für zulässig.
4. Die haltlose Fiktion vom "privaten Interesse" (Ignoranz des 20-fach bedienten nationalen Verteilers)
Die 27. Kammer des VG Berlin (sowie das OVG) rechtfertigten die Zurückweisung meiner Presseanfrage vom 13. Juli 2026 (VG 27 L 283/26) mehrfach mit der Behauptung, ich hätte die eigentliche Anfrage „und ihren (E-Mail-) Verteiler [dem Gericht] nicht vorgelegt“. Dies ist eine objektive und leicht zu widerlegende Falschaussage. Die verfahrensgegenständliche Presseanfrage vom 13.07.2026 (Betreff: „OFFENE PRESSEANFRAGE & DOSSIER-ÜBERGABE (Eskalationsstufe Blutrot)“) wurde von mir nachweislich als Anlage mit in die Klage eingereicht.
Ein Blick auf den Verteiler dieser E-Mail, die in ähnlicher Form bereits über 20-mal an dieses Gremium versendet wurde, entlarvt die gerichtliche Konstruktion eines „privaten Interesses“ als Farce: Die Mail ging an über 50 Empfänger, darunter die Pressestellen sämtlicher relevanter Berliner Gerichte und Senatsverwaltungen, alle Landesrechnungshöfe der Bundesrepublik, den Bundesrechnungshof, EU-Ombudsstellen, das Kanzleramt, das Bundespräsidialamt sowie die wichtigsten investigativen Leitmedien (SPIEGEL, SZ, FAZ, CORRECTIV, ARD, ZDF). Dass diese Mails in den Behörden aufmerksam verfolgt werden, beweist allein schon die vereinzelte, leise Austragung einzelner Dienststellen (wie der Polizeiakademie) aus diesem Verteiler. Wenn ein Gericht bei dieser bundesweiten, über 20-fachen Zustellung an höchste Staatsorgane weiterhin von „privater Nachbereitung“ spricht, um den Kläger abzuweisen, handelt es sich um bewusste Aktenunterdrückung zur Sabotage von Transparenz.
Zusammenfassung und Fristsetzung:
Die vorliegenden Dokumente beweisen, dass die Berliner Fachgerichte und Aufsichtsbehörden einen geschlossenen Kreislauf der Selbstverteidigung bilden. Gerichtsbeschlüsse werden nicht auf Basis von Recht und Gesetz gefällt, sondern durch serielle Textbausteine und das nachträgliche Anpassen von Verfahrensdaten konstruiert, um unerwünschte investigative Berichterstattung zu blockieren.
Wir fordern die zuständigen Dienstaufsichten und das Justizressort auf, bis zum 11.09.2026, 12:00 Uhr, zu diesen strukturellen Verfehlungen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, welche aufsichtsrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen gegen die involvierten Richter eingeleitet werden.
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werten wir dies als Bestätigung, dass die Senatsverwaltung und die Präsidien dieses Vorgehen decken. Das gesamte Dossier wird im Anschluss ungeschwärzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Redaktionsleitung, Sentinel-Portal.com
Zum Beitrag geht es über diesem Link:
https://sentinel-portal.com/beitrag/Stell_dir_vor_du_waerst_da_Thema
Ich freue mich auch in Zukunft die Damen und Herren an höchster Position zu bespaßen und sie bald mit neuen und bestimmt wirklich schrägen aus dem Tollhaus Berlin unterrichten zu können.
Es ist der Krieg eines einzelnen und es geht nur mich privat etwas an, darum haben Sie Nachsicht mit mir, Sie sind inzwischen meine besten Freunde, wo ich weiterhin drauf aufbauen möchte. WIR sollten uns mal zum Brüderschafts , oder Schwesterschaftsanstoßen treffen.
Einfach um die Sache noch persönlicher zu machen, dann kann ich die Polizeipräsidentin beispielsweise im nächsten Mailer mit - Stimmt doch Sister Barbara - anschreiben und alle lesen das Ding noch lieber.
Na sag ich doch, sagt ihr Bescheid, oder?
Ich meine ist für mich persönlich, wissen meine Leser auch und ist vollkommen okay für die, dass wir da inzwischen so dicke mit einander sind.
Gut bei dem Mailer ist das auch ein wenig schräg gehalten und der Austragen Link fehlt. Aber ja was soll ich sagen, hab ich bei der Entwicklung vergessen, man kann mich ja anschreiben und ich erzähle das dann meinen ganzen anderen Freunden, wie derjenige mit unserer lang aufgebauten Freundschaft umgeht.
Damit haben wir das auch geklärt.
Klasse, na dann weiter machen...
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Belege & Dokumente
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Runder Tisch Mailer VG OVG 02 09 2026
Portalbeleg · Belege · 03.09.2026
Vorgangs-Transparenz
Presseanfragen und Antragsschreiben zu diesem Beitrag
Hier bleibt sichtbar, wann Presseanfragen oder Antragsschreiben (z. B. Befangenheitsantraege) zu diesem Beitrag vorbereitet, ueber eBO versandt und beantwortet wurden.
§4 Berliner Pressegesetz – Auskunftspflicht der Behörden
Behörden und öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, auf Presseanfragen innerhalb angemessener Frist zu antworten. Fristen sind bindend. Eine Fristüberschreitung ist ein Rechtsverstoß – und die Auskunft kann gerichtlich erzwungen werden (einstweilige Verfügung). Jeder hier sichtbare „Fristüberschritten“-Eintrag ist ein dokumentierter Verstoß gegen die Pressefreiheit – und potenzielle Grundlage für Klage.
An: PressestelleZeichen: SP-PR-RSTDATHEMASlug: stell_dir_vor_du_waerst_da_thema
OFFENES DOSSIER & AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME
Gesetzliche Frist
11.09.2026 10:00
Eingangsbestätigung
03.09.2026 13:51