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Eskalation

Hey Richter Schumacher, 2 Anwälte pro Tag waren das oder? Weil geht um eine Beschwerde gegen Lothar Kießler seinen Besc...

Ja dieses Bundesland macht einen immer Fassungsloser. Ganz ernsthaft! Das Landgericht brachte es tatsächlich. 🫤

Das ist alles so fassungslos und ich gestern im Kasten gehabt. Aber gut was soll's, geht es erneut vor das Kammergericht. Ich habe ja aus meinen Fehlern gelernt, 14 Tage ab Zustellung Zeit. Sind glau...

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Das ist alles so fassungslos und ich gestern im Kasten gehabt. Aber gut was soll's, geht es erneut vor das Kammergericht. Ich habe ja aus meinen Fehlern gelernt, 14 Tage ab Zustellung Zeit. Sind glaube 11 Werktage und damit 22 Anwälte gewünscht, welche ich dieses Mal kontaktieren muss, war doch so Oder Richter Schumacher?

Na das ist okay, ich liefere Ihnen 38.5. 😱

Ja ich habe auch einen halben angeschrieben. Ach nein Moment. 38.5 pro Tag x 11 sind? Ja so 423 Kontaktierte Anwälte, ganz genau.

Hey ich habe mich voll mal bemüht und brauchte dafür auch wirklich ein paar Minuten. Ich meine ist ja jetzt nicht so, dass du sowas in Sekunden erledigst, klar sind das jetzt 491 Seiten die Sie durchgehen müssen, aber wissen Sie, ich sagte mir lieber 3 bis 4 mehr, dann ist auch der Richter Schumacher zufrieden, oder sind zu wenig?

Na sag ich doch und ja ich weiß 😉

Hey Leute kein Spaß Protokoll hängt am Beitrag mit dran, seht selbst. Hab meine Bemühungen gezeigt. 😎 Mit UTF Zeitstempel und Hash-Prüfsumme und damit Gerichtsfest und sauber abgeliefert. 😉

Wisst Ihr was ich genutzt habe? LeadHunter das ultimative KI Tool Made by Reimer. Ja was soll ich denn machen? Ich meine Hallo?

Richtig!

Ich liege auch voll in der Beschwerdefrist, mein Dokument ist eBO konform unterschrieben und verdammt ich habe voll das Ass im Ärmel. 🤭

Denn der Lothar Kießler hat jetzt tatsächlich seinen Beschluss gegen das BGH Urteil zur Signaturpflicht und damit nicht gültig unterschriebenen Antrag erhalten!

Sag ich doch, dass geht hier wirklich so heftig zu weit und wird gegebenenfalls direkt zur weiteren Bundesverfassungsbeschwerde. Hey was denn? Die kennen mich da schon und würde ich mich so bemühen wenn ich mich nicht deutlich im Recht sehen würde?

Na sag ich doch und darum geht das da 👇😉 jetzt auch in der Frist ans Kammergericht mit meinem Joker.:
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Empfänger:
Kammergericht Berlin
19. Zivilsenat
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Datum: 01.10.2026

Aktenzeichen: 19 UF 106/26 (sowie alle hiermit verbundenen Beschwerdeverfahren)

ERNEUTER ANTRAG AUF BEIORDNUNG EINES NOTANWALTS GEM. § 78b ZPO SOWIE GEGENVORSTELLUNG / ANTRAG AUF WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem vorbezeichneten Verfahren hat der 19. Zivilsenat mit Beschluss vom 03.09.2026 meinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b ZPO abgewiesen. Zur Begründung wurde nachträglich angeführt, meine nachgewiesenen Bemühungen bei über 20 Rechtsanwaltskanzleien seien nicht ausreichend; ich hätte rechnerisch exakt 26 Anwälte kontaktieren müssen. Am Folgetag wurde meine Beschwerde mangels anwaltlicher Vertretung als unzulässig verworfen.

Hiermit trete ich dieser rein formalistischen Hürde vollumfänglich entgegen und erbringe den vom Senat geforderten Nachweis in einem Ausmaß, das die gestellten Anforderungen um ein Vielfaches übersteigt.

1. Erbringung des lückenlosen Nachweises (423 kontaktierte Kanzleien)

Als Anlage überreiche ich Ihnen ein 491-seitiges, maschinell erstelltes und kryptografisch gesichertes Protokoll meines Sentinel-Systems. Aus diesem gerichtsfesten Log geht zweifelsfrei hervor, dass ich im Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 01.10.2026 in ca. 2 Stunden, exakt 423 Rechtsanwaltskanzleien im Land Berlin mit einer Mandatsanfrage kontaktiert habe.

Der Originale Text meiner Anfrage-Mails liegt dem Protokoll ganz am Anfang bei.

Es liegen bereits jetzt zahlreiche, dokumentierte und eindeutige Absagen vor, die allesamt auf fehlende Kapazitäten für ein derart komplexes und eskaliertes Beschwerdeverfahren verweisen. Exemplarisch verweise ich auf das beiliegende Protokoll.

Gemäß den Anforderungen der Verfügung vom 14.08.2026 überreiche ich hiermit den komprimierten Protokollauszug, aus dem sich exakt 36 namentlich benannte Kanzleien nebst konkretem Datum, Uhrzeit und dem dokumentierten Wortlaut der Mandatsablehnung ergeben. Allein die Zahl der ausdrücklichen schriftlichen Absagen wegen Arbeitsüberlastung oder fachlicher Unzuständigkeit übersteigt die vom Senat willkürlich geforderte Quote von 26 Anwälten deutlich.

2. Rechtliche Konsequenz (§ 78b ZPO)

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts gemäß § 78b Abs. 1 ZPO – namentlich die Unzumutbarkeit und die faktische Unmöglichkeit, einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt zu finden – sind hiermit in einem beispiellosen Ausmaß bewiesen. Wenn die Anfrage bei 423 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten zu keiner Mandatsübernahme führt, ist der Rechtsuchende objektiv außerstande, sich selbst rechtliches Gehör zu verschaffen.

Eine weitere Ablehnung der Notanwaltsbeiordnung durch das Gericht käme nunmehr einer bewussten und systematischen Verweigerung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie einer Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) gleich. Dies ist, wie dem Senat bekannt ist, bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Selbst das Kammergericht Berlin verweist in ständiger Rechtsprechung darauf, dass unzureichend signierte Anträge zwingende Wirksamkeitsvoraussetzungen verletzen und als unzulässig zu verwerfen sind (vgl. Anlage: Verfügung KG Berlin, 19 UF 106/26 vom 14.08.2026). Es ist mit Art. 3 GG unvereinbar, dass das Landgericht Anträge des Klägervertreters, deren Formnichtigkeit durch das eigene ERV-Prüfprotokoll amtlich feststeht, sehenden Auges zur Grundlage eines Kostenfestsetzungsbeschlusses macht.

3. Anträge

Ich beantrage hiermit formell:

Mir unter vollumfänglicher Würdigung der als Anlage beigefügten 423 Kanzleikontakten, und die gefilterte Liste nur auf Antworten, nunmehr unverzüglich einen Notanwalt gemäß § 78b ZPO beizuordnen.

Im Wege der Gegenvorstellung sowie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) den Verwerfungsbeschluss vom 04.09.2026 aufzuheben und das Beschwerdeverfahren ordnungsgemäß fortzuführen.

Sämtliche aus der verweigerten Notanwaltsbeiordnung resultierenden Fristabläufe und Rechtskraftvermerke bis zur Entscheidung über diesen Antrag auszusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reimer

Anlagen:

Sentinel-Belegdokumentation (491 Seiten, Nachweis über 423 kontaktierte Kanzleien)

Hey Frist eingehalten, 38.5 Anwälte pro Tag abgeliefert. Lothar Kießler. 😉 So nicht mein Freund ich ziehe dich mit Tittel vors Bundesverfassungsgericht, versprochen! Deine Tochter hätte dir sagen können das ich für so eine Nummer bekannt bin. 😉 Aber hey das ist nur weil ich mein Kopf einsetze und so schwebt es nun auf dem Kammergericht. Das Ass im Ärmel erkannt? Ich denke schon oder. 🤭 Ja ist Cool wenn man das erst beim Kammergericht hatte und alles richtig machte und bei Tittel sogar nachgewiesen nicht nach UHG Urteil ist.

Wisst Ihr Bescheid oder?

Klasse!

KEIN RÜCKZUG! KEIN AUFGEBEN! WIR GEHEN DA DURCH WIE EIN PANZER!

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Anwalt bemueungen 01102026 Portalbeleg · Belege · 01.10.2026
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1
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0
Beantwortet
0
Fristüberschreitungen
1
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