Es ist faszinierend wie schön Menschen auf solche Beiträge einsteigen und den Sinn dahinter trotzdem erkennen. Denn sind wir ehrlich, dann hat der Beitrag doch genau das gesagt, was ich nach außen zeigen und sagen wollte.
Es wurde im gesamten Beitrag nur eine einzige Person und ein einziges Gesetz zum Thema.
Aussagen sollte er nur, dass ich etwas ausarbeite und dafür dieses Gesetz nutzen wollte. Eigentlich kam das sogar teilweise schon aus Abschluss vom Beitrag davor.
Denn da schrieb ich, dass noch eine Beschwerde für die Generalstaatsanwaltschaft geschrieben wurde.
Nur wisst Ihr ja auch, manchmal arbeitet man mit einer KI nicht, sondern man fragt sie um Rat. Denn für mich wird das was Berlin hier bringt zu heftig !
Ich sage mir, niemand hat wegzusehen wo vorsätzlich Kindeswohl mit füßen getreten wird!
Das ist einfach falsch!
Kinder leiden weil eine Psychisch kranke Frau jeden Anstand vergaß und ihr Vater ganz genauso und sowas wird gedeckt und gestützt. Weil man nicht möchte das es am Ende einer Richterin schadet.
Ich war auf Zivilrechtlicher Seite auf wirklich allen Instanzen und einen wird überall dreckig gezeigt das dort Kindeswohl einen scheiß interessiert.
Irgendwann sagte ich mir so, auch das Strafgericht ist letztendlich nichts anderes wie ein Gericht und man wird doch wohl möglichkeiten in Deutschland haben, welche einen helfen Straftaten auch dort verfolgen zu lassen, wo am Ende auch drüber geurteilt wird.
Hierbei ging es mir in erster Linie ganz besonders um meine Kinder, die genauso damit leben sollen und müssen, dass sie von einer erwachsenen Frau angezeigt wurden um Ihre Sucht zu schützen. Das sowas nicht aus Amtswegen sofort angegangen wird und eine Polizei das noch stützt.
Das zeigt was hier für Menschen verdammt viele Positionen komplett falsch besetzen und vor Scharm im Boden versinken sollten!
Wirklich wäre ich Polizist und jemand wie Gabi Kießler würde sogar Kinder anzeigen, würde mir die fetteste Ader im Körper platzen und ich hätte ermittelt und das in die richtige Richtung und hätte dieser Frau gezeigt das da eine heftige Rote Linie überschritten wurde! Aber nicht nur eine.
Denn Berliner Polizei, wie war das Mitte letztes Jahr in Hellersdorf, wo ihr Nachts doch noch bei der Frau klingeln gegangen seid? Ihr habt genau gezeigt, dass Ihr wisst das Sie diese Probleme hat! Das wurde sogar von einer damals noch 15 Jährigen so erkannt.
Warum sagt sich eine Berliner Polizei dann nicht, alter die Frau zeigt jetzt sogar Kinder an, dass müssen wir stoppen! Warum sagt man nicht, gehen Sie für Amtliche Nachweise sorgen, ansonsten ist die Aussage einer minderjährigen GESETZ!
Was stimmt mit euch nicht? Habt ihr keine Möglichkeiten? Ist es richtig eine minderjährige als Straftäterin mit Anzeige zu führen und sich nicht mal zu sagen, diese Frau wird jetzt getestet um hier Klarheit ins dunkle zu bringen?
Genau deshalb ist § 374 StPO Gold für den Bürger wo das Land nicht handelt. Denn er bringt die Möglichkeit im Strafrecht eine Private Klage zu erheben. Das aber tatsächlich nur in Recht wenigen Situationen. Die meiner Kinder zählen aber ganz klar dazu.
Nur saß ich dann da und sagte mir, ich wehre mich hier gegen ein Verfahren am Landgericht was nicht mal sein dürfte und drehe mich mit der Staatsanwaltschaft im Kreis weil die offensichtlich den Wald vor Lauter Bäumen nicht sehen.
Wirklich normalerweise reicht es schon gar nicht mehr sich jedes Mal nur bei der Generalstaatsanwaltschaft zu beschweren sondern sollte jeden dieser Beamten mit Anzeigen! Das ist Arbeitsverweigerung auf höchsten Niveau und wirklich peinlich für dieses Bundesland wie dort Straftaten noch schön geredet werden.
Ja ich habe erst wieder eine Beschwerde geschrieben und werde diese der Generalstaatsanwaltschaft heute noch zukommen lassen und mache auch diese hier im Beitrag wieder transparent. Nur weil die Staatsanwaltschaft Täter deckt und schützt muss ich es nicht und meine Beschwerde beweist auch ohne die Schreiben der Staatsanwaltschaft, was das für Arbeitsverweigerung und decken von Straftätern hier ist.
Aber ich sammle diese ganzen Einstellungen gerade auf meine gestellten anzeigen in einem neuen Bereich meiner Prozessverwaltung Reimer vs. Staatsanwaltschaft und werde hier jetzt auch schauen welche rechtlichen Schritte möglich sind!
Daher findet man wie immer nach und nach alle Schreiben auch über die Suche und die Beiträge. Diese sortieren sich selbstständig mit rein sobald sie in die Prozessverwaltung geladen sind.
Es darf einfach nicht sein und schadet diesem Bundesland und gerade Menschen wie die, welche Straftaten aufdecken sollen, haben nicht das Recht wegzusehen! Ganz besonders nicht wenn es um Kindeswohl geht!
Gut zur Beschwerde kommen wir später. Denn ich sah in § 374 StPO auch meine Chance! Der Lothar Kießler versucht im Zivilrecht Dinge zu verbieten um im Strafrecht nicht mehr verfolgt zu werden und durch den Schutz seiner ehemaligen Kollegen, ist er hier wirklich weit gekommen. Nur wusste ich immer wie man etwas stoppt und so ist seine Klage inzwischen zum Witz und einer weiteren Blamage unserer Berliner Justiz geworden.
Ich muss auch wirklich sagen, ich habe mich noch nie so heftig verarscht gefühlt, wie vom Landgericht Berlin 2! Das übertrifft alles je dagewesene so heftig das es nicht mehr geht!
Ein Gericht erkennt durch die eingesetzte Software sogar, dass ein Dokument nicht gültig signiert wurde und nimmt es trotzdem als Klage an und schickt mir das sogar noch ganz dreckig zu. So als ob - Schau mal die Gegenseite kann den größten Bullshit sogar unsigniert einreichen, aber du siehzu dir einen Anwalt zu suchen, bei dir muss eine Unterschrift vom Anwalt auch gültig drauf sein.
Ganz ernsthaft ich hab wirklich schon viel gesehen, aber was bildet sich dieses Bundesland ein so mit Bürgern umzugehen? Es werden völlig offenkundig Straftaten geduldet, gedeckt und gemeinsam vereitelt! Euch kann es nicht gut gehen!
Das schlimmste ist, normalerweise darf ein Bürger einem Bundesland solche Vorwürfe gar nicht machen, denn es schadet dem Ruf dieses Bundeslandes gerade durch diese Webseite wirklich heftig. Nur rede ich hier nicht nur so, sondern ich liefere die Beweise!
Beweise welches ein Bundesland bloß stellen und zeigen wie es arbeitet.
Das krasse daran ist, dass Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaft und alle anderen diese Webseite kennen und damit beweisen, wie egal den das ist wie sie diesem Bundesland und dem Ruf mit ihrer Unterstützung für Straftaten, schaden!
Wirklich was ist das wo eine Staatsanwaltschaft einen schreibt man hätte eingestellt und das ging nur indem man mal schnell eine neue Wahrheit erfindet und das dann mit Textbausteine zusammen klickt.
Ich kann hier nur eins sagen, die Staatsanwaltschaft ist für mich eine Anlaufstelle für eine öffentliche Presseanfrage geworden, welche die Tage kommen wird! Dem nehme ich mir jetzt etwas deutlicher an!
Aber zurück zum Thema und ich denke an meinen Beiträgen, wo ich hin und wieder auch gerne einen Reim oder Smiley nutze, sieht man bei diesem, dass bei dieser Sache schon lange jede Linie durch das Bundesland überschritten wurde!
Trotzdem brauchte ich auch endlich eine Lösung für Lothar Kießler, denn tatsächlich sagte meine KI im ersten Moment, dass geht nicht bei Lothar einzusetzen und hat auch einen Grund, der würde im Normalfall sogar passen, denn ich muss ihm etwas nachweisen und das ist Verläumdung gegen mich und diese auch noch öffentlich.
Da ist mir etwas eingefallen und das bringt mich an eine Position, wo nie einer vor mir war und lässt mich tatsächlich mit § 374 StPO gegen Lothar Kießler Privat im Strafrecht klagen.
Denn ich habe dieses Portal.
Auf diesem Portal finden die Leute die Klageschriften von Kießler und haben damit eine durch mich öffentlich gegen meine Person gemachte Verleumdung, welche so sogar zum öffentlichen Interesse wurde.
Manche Gesetze lassen sich durch etwas anderes plötzlich im ganz neuen Licht erscheinen und so habe ich begonnen eine Klageschrift gegen Lothar Kießler vorzubereiten.
Tittel ist nur mein erster Entwurf, geht so noch nicht raus, legt man die aber neben deine, merkst du was du für ein heftiger Fachidiot bist!
Aber komm entscheide selbst.: 👇
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Amtsgericht Tiergarten
- Strafgericht -
Turmstraße 91
10559 Berlin
( per eBO)
Datum: 20.08.2026
KLAGESCHRIFT IM WEGE DER PRIVATKLAGE (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO)
Kläger:
Christian Reimer, Wittenberger Str. 91, 12689 Berlin
Beschuldigter:
Lothar Kießler, Wörlitzer Str. 2, 12689 Berlin
Ich erhebe hiermit formell Privatklage gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Verleumdung (§ 187 StGB) in mehreren besonders schweren Fällen und werde mich hierbei selbst rechtlich vertreten.
I. Antrag:
Es wird beantragt, das Hauptverfahren gegen den Beschuldigten zu eröffnen und ihn wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafrechtlich zu verurteilen.
II. Sachverhalt und Begründung:
Der Beschuldigte, ein pensionierter Polizeibeamter, führt seit über einem Jahr einen systematischen Rache- und Vernichtungsfeldzug gegen mich, um eigene Straftaten sowie die schwerwiegende Polytoxikomanie seiner Tochter, meiner ehemaligen Ehefrau, zu vertuschen. Hierbei schreckt er nicht davor zurück, mich vor Gerichten und Behörden wider besseres Wissen der Lüge, der Belästigung und strafbarer Handlungen zu bezichtigen, um mich gesellschaftlich, finanziell und psychisch zu ruinieren.
1. Die "WhatsApp-INV-Messeges"-Lüge und falsche Bezichtigungen
Der Beschuldigte behauptete in gerichtlichen und behördlichen Aussagen vorsätzlich und wider besseres Wissen, ich hätte meiner minderjährigen Stieftochter (Aimée) unaufgefordert sogenannte „WhatsApp-INV-Messeges“ geschickt, um die Familie zu belästigen. Dies ist eine bewusste Erfindung und Verleumdung.
Beweis: Vorliegende Chat-Verläufe und Screenshots belegen das exakte Gegenteil. Die Tochter des Beschuldigten (Gabi Reimer) forderte meine Tochter (Vanessa) aktiv auf: "Kannst deinen Papa gerne meinen Infotext schicken."
Diese "Infotexte" (WhatsApp-Statusmeldungen der Frau Gabi Reimer) lauteten wörtlich: "Ich vermisse dich so sehr 💔💔" und "Es war zu schön um wahr zu sein ❤️ Ich wollte immer wir 2 gegen den Rest der Welt ❤️". Zudem schrieb sie an meine Tochter: "Meinst du ich kann irgendwann mit Papa über alles reden, einen Neustart beginnen? Ich werde ihn immer lieben.".
Der Beschuldigte hat diese offenkundigen Liebesbekundungen und Kontaktgesuche im laufenden Gewaltschutzverfahren seiner eigenen Tochter vorsätzlich in eine angebliche "Belästigung" meinerseits umgedichtet, dafür Dinge wie WhatsApp-INV-Messeges als Begriff erfunden, um meinen Ruf vor den Gerichten zu zerstören und ein Gewaltschutzverfahren gegen mich zu konstruieren.
2. Verleumdung im Gewaltschutzverfahren durch Urkundenfälschung
Der Beschuldigte hat im Gewaltschutzverfahren (Az. 164 F 2253/25, AG Kreuzberg) einen Schriftsatz vom 09.05.2025 verfasst, in dem schwere Falschaussagen und Sanktionsforderungen gegen mich aufgestellt wurden. Er hat diesen Schriftsatz eigenhändig unter dem falschen Namen „Reimer“ unterschrieben, um mich vor dem Familiengericht als Gewalttäter und Stalker zu diffamieren.
Dass der Beschuldigte diese Unterschrift geleistet hat, ist durch das Amtsgericht Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) im Februar 2026 rechtskräftig festgestellt worden. Dennoch bezichtigt mich der Beschuldigte weiterhin wider besseres Wissen der Lüge, wenn ich diese Fakten benenne, und versucht, mich durch Zivilklagen mundtot zu machen.
Es gibt weitere Dokumente, welche die Wiederholungstat klar belegen, dem Amtsgericht Lichtenberg seinerzeit aber vom Kammergericht nicht mit vorgelegt wurden, wodurch nur eine Unterschrift in den Beschluss eingeflossen ist.
III. Rechtliche Würdigung:
Der Beschuldigte handelt nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen. Er erfindet als ehemaliger Polizeibeamter gezielt Sachverhalte, manipuliert Beweise durch Fremdunterschriften und stellt mich vor Gerichten und der Öffentlichkeit vorsätzlich als Kriminellen und Lügner dar. Dies erfüllt zweifelsfrei den Tatbestand der Verleumdung gemäß § 187 StGB.
Da die Staatsanwaltschaft Berlin diese Handlungen als rein "zivilrechtliche Streitigkeiten" verharmlost, mache ich hiermit von meinem Recht auf Privatklage Gebrauch.
IV. Beweismittel:
Screenshot des WhatsApp-Verlaufs (Aufforderung zur Übersendung des Infotextes).
Eidesstattliche Versicherung der Zeugin Vanessa-Bianca Marziniak.
Gewaltschutzantrag vom 17.02.2025 mit graphologischem Gutachten zum Fremdeingriff.
Rechtskräftiger Beschluss des AG Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)).
Zeugnis: Victoria Reimer (minderjährig, ladungsfähig über den Kläger).
Mit der Bitte um zügige Eröffnung des Hauptverfahrens.
Christian Reimer
Wie geschrieben nur ein Entwurf, jetzt wo ich weiß das es geht, will ich das Ding glänzen lassen und dem Richter zeigen das er hier keinen kleinen Spinner wie den Tittel vor sich hat, sondern jemanden der entschlossen ist diesen Menschen dafür bestrafen zu lassen!
Daher werden weitere Punkte folgen und die bisherigen ggf. noch etwas ausgearbeitet.
Es soll nur zeigen wo es jetzt hingehen wird!
Darum lasse ich auch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einstellen und deshalb hier noch die erwähnte Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft.: 👇
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
( per eBO)
Datum: 20.08.2026
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin:
253 Js 3786/26 und 253 Js 3540/26
BESCHWERDE GEMÄSS § 172 ABS. 1 StPO gegen die Einstellungsbescheide vom 10.08.2026 und 11.08.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht Beschwerde gegen die Bescheide der Staatsanwaltschaft Berlin (Dezernentin: Staatsanwältin Dauenhauer) vom 10.08.2026 und 11.08.2026 ein.
Die Staatsanwältin hat die Ermittlungen gegen Lothar Kießler gemäß § 152 Abs. 2 StPO eingestellt mit der pauschalen Behauptung, es lägen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten vor. Diese Bescheide sind objektiv aktenwidrig, zeugen von einer eklatanten Nichtbeachtung der eingereichten Beweismittel und verharmlosen schwerste Straftaten gegen die Rechtspflege als „zivilrechtlichen Konflikt“.
Ich fordere die Generalstaatsanwaltschaft auf, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen, da ein hinreichender Tatverdacht (§ 170 Abs. 1 StPO) zweifelsfrei und durch amtliche Dokumente belegt vorliegt.
Begründung:
1. Ignorieren von amtlichen Vollbeweisen (Urkundenfälschung)
Die Staatsanwältin behauptet im Bescheid 253 Js 3786/26, es gäbe „keine konkreten Anhaltspunkte“ für eine Straftat. Dies ist eine offene Missachtung der Aktenlage. Ich habe meiner Strafanzeige den rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) vom 12.02.2026 beigefügt. In diesem Beschluss hat das Gericht als unumstößliche Tatsache festgestellt: „Der Antragsgegner [Lothar Kießler] unterzeichnete einen im Namen seiner Tochter verfassten Schriftsatz vom 9.5.2025 mit dem Namen ‚Reimer‘.“
Wenn ein ordentliches Gericht die falsche Namensunterschrift des Beschuldigten unter einem amtlichen Dokument bereits rechtskräftig und amtlich feststellt, handelt es sich nicht um einen fehlenden „Anhaltspunkt“, sondern um den gerichtlichen Vollbeweis einer Urkundenfälschung / mittelbaren Falschbeurkundung. Die Staatsanwältin hat dieses zentrale Beweismittel offenkundig nicht geprüft.
2. Kriminelle Verharmlosung von Prozessbetrug (§ 263 StGB) und Ignorieren der 15.000-Euro-Forderung
Im Bescheid 253 Js 3540/26 konstruiert die Dezernentin, die Täuschung von Zivilgerichten sei ein „legitimes Mittel der Rechtsverfolgung“ und es fehle an einem Vermögensschaden sowie an der Absicht, „sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“.
Diese Begründung ist absurd und zeugt von mangelnder Aktenkenntnis. Der Beschuldigte hat das Landgericht Berlin II (Az. 2 O 483/25) wissentlich darüber getäuscht, dass er die besagte Unterschrift nicht geleistet habe, obwohl ihm der gegenteilige Beschluss des AG Lichtenberg vollumfänglich bekannt war. Ziel dieser nachgewiesenen prozessualen Lüge war nicht nur ein Unterlassungstitel, sondern die Erschleichung von 15.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld, die der Beschuldigte in diesem Verfahren von mir fordert!
Dass eine Staatsanwältin bei einer bezifferten, auf Lügen basierenden Klageforderung von 15.000 Euro behauptet, es gäbe keine „konkreten Umstände [...] die auf eine Absicht schließen lassen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“, ist juristisch nicht nachvollziehbar. Die Erschleichung eines Titels über 15.000 Euro durch nachgewiesene Lügen vor Gericht ist kein „zivilrechtlicher Konflikt“, sondern klassischer Prozessbetrug nach ständiger BGH-Rechtsprechung. Der Vermögensschaden droht unmittelbar durch die vollstreckbare Forderung sowie die bereits entstandenen Verfahrenskosten für das erschlichene Versäumnisurteil.
3. Weigerung der Ermittlung bei Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB)
Besonders erschreckend ist die Weigerung der Staatsanwaltschaft, dem Vorwurf der falschen Verdächtigung nachzugehen. Der Beschuldigte, ein polizeitaktisch geschulter ehemaliger Beamter, lockte meine Töchter (darunter ein damals 14-jähriges Kind) in eine Falle, provozierte an der Wohnungstür eine Eskalation und erstattete sofort polizeiliche Anzeige wegen Stalking, um diese Anzeige missbräuchlich für ein Gewaltschutzverfahren seiner Tochter nutzbar zu machen.
Die Staatsanwältin fertigt diesen psychologischen Missbrauch von Minderjährigen für prozessuale Zwecke mit einem einzigen Satz ab („Dieselben Erwägungen liegen der Nichteinleitung [...] zugrunde“). Eine Prüfung der benannten Zeuginnen Vanessa-Bianca Marziniak und Victoria Reimer hat nicht stattgefunden.
Fazit und Antrag:
Die Einstellung der Verfahren erfolgte offensichtlich aus Gründen der Arbeitsvermeidung, indem standardisierte Textbausteine verwendet wurden, die im direkten Widerspruch zu den vorgelegten gerichtlichen Beweisen (AG Lichtenberg) stehen.
Ich beantrage daher nachdrücklich, den zuständigen Dezernenten anzuweisen, die Ermittlungen unverzüglich aufzunehmen, die benannten Zeugen zu vernehmen und den rechtskräftigen Beschluss des AG Lichtenberg beizuziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Autsch die laufen weiter...
Ich denke wir verstehen uns. Ich bin alles andere wie verwirrt und hab den Salat mit Glocken erkannt! Aber ich werde genauso weiterhin daran arbeiten, dass ein Pensionierter Polizist nicht straffrei aus dieser Sache kommen wird!
Darum mal drüber nachdenken, denn der Beitrag gestern sagte nichts anderes wie Ich zerlege Lothar Kießler mit § 374 StPO! 😉 Hier kam jetzt der Richtige Beitrag dazu, der nur einen ersten Entwurf zeigt. Denn ich widerlege jede seiner öffentlichen Verleumdungen gegen meine Person!
Der man hat sich den Falschen für sein dreckigen Ehrenlosen Scheiß ausgesucht und ich beschäftige das gesamte Bundesland so lange weiter, bis die gesamte Situation dieser Seite geklärt ist und Berlin sich so seinen Ruf zurückgeholt hat!
Denkt drüber nach! Eure Meinung dürft und sollt ihr euch selbst bilden, nur wisst ihr jetzt, dass ich auch in 5 Jahren noch Wege finden werde und das auch weil dieses Bundesland Menschen die diesem Schaden nicht an Positionen wie Richter sehen möchte!
Denn das was hier gezeigt wird, zeigt was daraus entstehen kann!
Was anderes ist das hier alles nicht! Es zeigt wie sich ein Bundesland den Falschen Gegner ausgewählt hat! Einen der weiß wie man es nach außen zeigt!
Aber auch einem dem der Ruf seines Heimatlandes verdammt wichtig ist! Ich will mich nicht dafür schämen müssen in Berlin zu leben!
An genau dieser Stelle war der Beitrag für mich beendet und ich habe ihn für mein Posten vorbereitet. Nur ging mir bei dem Beschwerdeschreiben ein bestimmtes Wort nicht aus dem Kopf. Denn ich schrieb in dieser Arbeitsvermeidung und überlegte schon beim Schreiben, ob ich Arbeitsverweigerung schreibe.
Dieser Gedanke kam mir erneut beim Anhören und ich habe es trotzdem im Schreiben so gelassen.
Dann habe ich gerade mal Beschwerden Generalstaatsanwaltschaft gesucht und alte Scheiße Leute was stimmt mit euch nicht?
Kommt wisst Ihr was, ich reagiere ab heute so wie man es von mir kennt! Erzählt es euren Kollegen und Kolleginnen!
Hier meine Reaktion:
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin
Dienstaufsicht -
Turmstraße 91
10559 Berlin
per eBO
Datum: 21.08.2026
Aktenzeichen: 253 Js 3786/26 und 253 Js 3540/26
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen Staatsanwältin Dauenhauer wegen offenkundiger Arbeitsverweigerung, willkürlicher Aktenblindheit und dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt.
Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt,
hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dezernentin, Frau Staatsanwältin Dauenhauer, bezüglich ihrer Verfahrensführung und der erlassenen Einstellungsbescheide vom 10.08.2026 und 11.08.2026.
Die Vorgehensweise der Dezernentin stellt keine bloße fehlerhafte Rechtsauffassung dar, sondern dokumentiert eine eklatante Arbeitsverweigerung, die den Ruf der Berliner Justiz massiv beschädigt und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.
Begründung des dienstrechtlichen Fehlverhaltens:
1. Vorsätzliche Ignoranz gerichtlicher Vollbeweise (Arbeitsverweigerung)
Die Dezernentin stellt die Verfahren mit der standardisierten Begründung ein, es lägen „keine konkreten Anhaltspunkte“ vor. Diese Aussage ist objektiv falsch und beweist, dass die Akte nicht gelesen wurde.
Ich habe meiner Strafanzeige den rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg (Az. 3 C 488/25 (2)) beigelegt. Darin stellt ein amtierender Richter rechtskräftig fest, dass der Beschuldigte amtliche Schriftsätze unter dem falschen Namen „Reimer“ unterschrieben hat. Einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss, der die Tathandlung (Urkundenfälschung) beweist, als „fehlenden Anhaltspunkt“ zu deklarieren, ist ein beispielloser Akt der Arbeitsverweigerung.
2. Absurde Tatsachenverdrehung bei Prozessbetrug
In dem Bescheid 253 Js 3540/26 behauptet Frau Dauenhauer allen Ernstes, es seien keine Umstände feststellbar, die auf die Absicht schließen lassen, „sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen“.
Der Beschuldigte fordert in dem zugrundeliegenden Zivilprozess auf Basis nachweislicher Lügen 15.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld von mir. Dass eine Staatsanwältin eine bezifferte Klageforderung über 15.000 Euro ausblendet und behauptet, es gäbe keine Bereicherungsabsicht, ist rational nicht mehr erklärbar und grenzt an Strafvereitelung im Amt zugunsten des Beschuldigten (eines pensionierten Polizeibeamten).
3. Reputationsschaden für das Land Berlin
Bürger, die fundierte, mit gerichtlichen Beschlüssen und Zeugenaussagen untermauerte Strafanzeigen einreichen, dürfen nicht mit Copy-Paste-Textbausteinen abgewimmelt werden, die offenkundig nichts mit der realen Aktenlage zu tun haben. Das Handeln von Frau Dauenhauer vermittelt den fatalen Eindruck, dass Straftaten eines ehemaligen Beamten durch die Berliner Staatsanwaltschaft systematisch und ohne inhaltliche Prüfung gedeckt werden. Dies schadet dem Ansehen der Justizbehörden des Landes Berlin erheblich.
Forderung:
Ich fordere Sie als Dienstvorgesetzten auf, dieses eklatante Fehlverhalten dienstrechtlich zu prüfen und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, wie Sie sicherstellen, dass in meinem Verfahren der gesetzliche Ermittlungsauftrag (§ 160 StPO) wiederhergestellt wird, anstatt durch aktive Arbeitsverweigerung sabotiert zu werden.
Eine parallele Sachbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft (§ 172 StPO) wurde bereits eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Das Ding ☝️ zeigt schon mal welche Presseanfrage noch zu beantworten sein wird!
Ich denke damit lässt sich der Beitrag abschließen!
Macht sowas mit Leuten aus euren Reihen! Der Reimer verteilt jetzt juristische Ordnungsschellen für jeden der drum bettelt!
WIR SIND ONLINE
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!
Belege & Dokumente
Direkt an diesem Beitrag verknuepfte Unterlagen
Noch keine Beleg-Dokumente an diesem Beitrag hinterlegt.
Vorgangs-Transparenz
Presseanfragen und Antragsschreiben zu diesem Beitrag
Hier bleibt sichtbar, wann Presseanfragen oder Antragsschreiben (z. B. Befangenheitsantraege) zu diesem Beitrag vorbereitet, ueber eBO versandt und beantwortet wurden.
§4 Berliner Pressegesetz – Auskunftspflicht der Behörden
Behörden und öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, auf Presseanfragen innerhalb angemessener Frist zu antworten. Fristen sind bindend. Eine Fristüberschreitung ist ein Rechtsverstoß – und die Auskunft kann gerichtlich erzwungen werden (einstweilige Verfügung). Jeder hier sichtbare „Fristüberschritten“-Eintrag ist ein dokumentierter Verstoß gegen die Pressefreiheit – und potenzielle Grundlage für Klage.
An: PressestelleZeichen: SP-PR-EIDERSACHESlug: alle_wieder_etwas_mehr_bei_der_sacheeBO-Einreichung
Klage Vanessa-Bianca Marziniak vs Gabi Reimer