Nein keiner von der Generalstaatsanwaltschaft (salutiert). Auch wenn die Dr. Pape das vermutlich dachte. Aber wetten sogar der vergeht nach dem Beitrag der Kaffee heute?
Ja ich weiß - HAHA! Ihr kennt Ihn von den Simpsons oder? Jup ich finde den auch cool, also den der HAHA sagt, macht, spielt? Na ihr wisst schon. 😎
Spätestens jetzt werden alle Gerichte und Instanzen in Berlin verstehen, warum meine Dozenten damals sagten, sie mögen meinen Humor.
Ihr vermutlich nach dem Beitrag nicht mehr und trotzdem werde ich es genießen! 🤓
Nachtrag nach einmal lesen dieses Beitrags: Verdammte Axt hier bekommen die Zivilgerichte und auch das Verwaltungsgericht vermutlich Schnappatmungen und denken - Hallo was los mit dir, wir haben das letzte noch nicht mal ausgesessen und dann würde ich sagen...
Leute waren Eilanträge, macht ganz entspannt, niemand drängelt oder so und kommen ja auch neue Fragen auf. Das bringt das Verwaltungsgericht jetzt natürlich ein bisschen in eine Situation, die willste einen Gericht eigentlich auch nicht antun.
Denn die Presseabteilung Kammer 32 hat Fristgerecht geantwortet, das OVG macht ganz entspannt mit 4 Beschwerden Rum, Kammer 27 bekam von 29 den Arsch gerettet und plötzlich beide Dienstaufsichtsbeschwerde am Arsch und dann kommt der Reimer und das Verwaltungsgericht so - Was NEIN!...
Ganz locker bleiben und lasst erstmal schauen wo das hier wieder hinführem wird. Hey ich fragte schon wegen dem neuen Befangenheitsantrag, was sowas kostet und niemand wollte antworten.
Gut aber jetzt kommt das Problem.:
Weil das OLG sich dachte - Schickt dem guten, den ich mal die Logik von Beschlüssen und Gesetzen erklären musste, einfach dass zweite Mal ins Rennen. Hey ich hatte ja damals nur so eine dämliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den guten geschrieben, klar sagt man sich dann - Schau der Bürger ist wieder da.
Ja da freut sich unser Schumacherchen - Fein, ja ganz feiner Junge und jetzt reche dich an dem Trottel!
Schuhmacher so - Voll Cool, hier du Klumpen erneut ein Beschluss aus Willkür in deinen Briefkasten geschissen, du bist so blöde und kannst dich im Leben nicht an mich erinnern und ich so geguckt und nicht mal auf die Unterschriften der Richter geachtet und echt abends halb zehn ist mir fast mein Knoppers im Hals stecken geblieben!
Ja klar die Firma sagt ist ein tolles Frühstück morgens halb zehn, aber ich halte mich nicht gerne an Regeln, zeig ich ja hier auf der Seite. Ach nein wartet Moment... Das war falsch, ich zeige ja wie man die einhält und dazu noch die aufspürt, die erneut Regelbrecher sind. Die haben mir oft meinen Tag zur Nacht gemacht und so passt ein Knoppers inzwischen zu jeder Tages und Nachtzeit. 😁
Nur Frage ich mich ja gerade ein bisschen, war das jetzt wegen Urlaubszeit bei Gericht, oder ist die Besetzung vom OLG bis hin zur Pressestelle, Richterin Dr. Pape und Richter Schumacher und noch eine Hand voll anderer zu den mir bestimmt auch bald weiteres auffällt, oder gibt's da auch ein paar die nicht so Hand in Hand und auf Best Friends machen..
Weil das ist echt ein bisschen eintönig und ich will mich ja auch Mal über andere Richter ärgern. Oder ist das im OLG wie bei Ratten?
Geh mal probieren, die anderen schauen zu, läuft die den nächsten Tag noch mit Grinsen durchs Gericht, stürzen sich am Ende alle drauf?
Also im Prinzip hatte ich ja geplant mir erstmal so eine Fette Rechtsabteilung zu suchen und ein bisschen zu spielen, bevor ich dann das OLG zerlege, aber gut wenn ihr jetzt so darum bettelt, dann machen wir gleich mit den Rechtsbrechern richtig Spaß.
Es fühlt sich ja ein wenig wie ein Deja vu an, und ich mag es ja grundsätzlich in alten Erinnerungen zu Schwellen, aber seit mal ehrlich, Ihr wollt damit das BVerfG verwirren, oder? So auf die Nummer, dass es den Richtern dort wie mir geht.
Die denken erst so - Reimer, Reimer, Reimer - Wo habe ich den Namen schon mal gelesen. Dann so - Mensch klar der hatte uns schon zwei Beschwerden geschickt.
Versteht hier irgendeiner warum der schon wieder mit dem Schumacher anfängt? Kann dem jemand so eine Jacke zum Rückwärts anziehen bringen, fest verschnüren und ab in so eine Zelle wo der mit Schmackes gegen die Wände rennen kann.
Dazu verwirren wir den noch ein bisschen, weil sind ja im 21. Jahrhundert, wird der morgen wach ist das eine Runde Zelle und übermorgen eine eckige. Bei rund wird der sich zwei Mal überlegen gegen die Wände zu bretzeln.
Klar das könnte man so versuchen, aber denkt ihr nicht, die auf dem BVerfG haben da ein bisschen was im Kopf und sagen sich - Watt der Schumacher hat Auslauf und erneute Jagt-Erlaubnis auf den Bürger, ja dass ist ja mal verrückt.
Aber gut das ist dann so und gut dass ich immer denke, lass mal petzen.: (Ja die 7 war schon, aber noch nicht abgeschickt, musste erst das Knoppers ausbrechen... Solltet Ihr 6 vermissen, den findet man im Beitrag: Es war der Schindler Move! Ein Move gegen die Berliner Polizei vom Reimer der gesessen hatte - Abel 😢💔 - mit angehangen. Da sind auch die Beschlüsse und so zu finden. Denn das ist die Macht dieses Systems, es sortiert sich selbst und hängt die Anhänge sinnvoll an die passenden Beiträge an und ja auch diese kommen aus der Prozessverwaltung.)👇😱
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Bundesverfassungsgericht
Allgemeines Register
z.H. Frau Referentin Melcher / Bearbeiterin: Joachim
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per eBO (Eilbedürftig - Sofortige Vorlage an den Senat)
Datum: 20.08.2026
Aktenzeichen: AR 5514/26
Nachtrag 7 zur Verfassungsbeschwerde / Eilantrag gem. § 32 BVerfGG.:
Urkundlicher Beweis des systemischen Justizversagens im Land Berlin – Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht und Oberverwaltungsgericht verweigern synchron den Rechtsschutz, verletzen Art. 103 GG und entziehen systematisch den gesetzlichen Richter.
Sehr geehrte Frau Melcher, sehr geehrte Bearbeiterin Joachim, sehr geehrte Mitglieder des Senats,
sollte der Senat an der von mir dargelegten Unzumutbarkeit und der faktischen Blockade des Rechtswegs im Land Berlin (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) noch Restzweifel gehegt haben, so räume ich diese mit dem heutigen Tage restlos aus.
Die mir in massiver Häufung zugestellten Schreiben und Beschlüsse aus nunmehr vier verschiedenen Berliner Gerichtsinstanzen beweisen unbestreitbar: Die Berliner Justiz schützt rechtsbeugendes Handeln durch offene formale Sabotage, die Erfindung von Formfehlern und den systematischen Entzug des gesetzlichen Richters.
Ich überreiche hiermit folgende tagesaktuelle Beweisdokumente und beantrage die sofortige Intervention:
Beweis 1: Das Landgericht Berlin II – Versäumnisurteile auf Basis formunwirksamer Klageschriften
Das Landgericht (Az. 2 O 483/25) hat ein Versäumnisurteil erlassen, das auf einer Klageänderung des Klägervertreters vom 03.06.2026 basiert. Das vom Gericht selbst erstellte eBO-Prüfprotokoll vom 04.06.2026 beweist jedoch unumstößlich, dass dieser anwaltliche Schriftsatz ohne qualifizierte elektronische Signatur und ohne maschinenschriftliche Namenswiedergabe eingereicht wurde (Prüfvermerk: "Qualifiziert signiert nach ERVB? - nein"). Diese Klageänderung ist formunwirksam und prozessual nicht existent (vgl. BGH X ZB 6/20).
Gleichzeitig wies das Landgericht meinen Befangenheitsantrag ab, ignorierte meine formelle Rüge wegen der nicht zugestellten dienstlichen Äußerung des Richters (Bruch von Art. 103 GG) und blockiert beharrlich meinen Notanwalt-Antrag.
Beweis 2: Das Kammergericht – Institutionelle Vergeltung, Doppelrollen und offene Willkür
Das Kammergericht (Az. 19 UF 106/26) weist meine Beschwerde unter Verweis auf den Anwaltszwang ab.
Unterzeichnet ist das Schreiben von dem Vorsitzenden Richter Schumacher. Genau dieser Richter wurde von mir am 15.01.2026 bei der Präsidentin des Kammergerichts formell per Dienstaufsichtsbeschwerde wegen willkürlicher Aktenaufspaltung und der schriftlichen Aufforderung, keine Eingaben mehr an das Gericht zu richten, gemeldet. Dass das Kammergericht es zulässt, dass ein Richter über Beschwerden eines Bürgers entscheidet, der ihn zuvor massiv und belegt der Rechtsbeugung bezichtigt hat, und dieser Richter dann den beantragten Notanwalt ignoriert, um die Beschwerde formal abzuwürgen, ist ein beispielloser Akt institutioneller Vergeltung (Bruch von Art. 3 GG).
Zeitgleich agiert die Verwaltung des Kammergerichts rechtsmissbräuchlich: Frau Dr. Isabel Pape, die zuvor als Aufsichtsbeamtin meine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das Amtsgericht bearbeitete, blockiert nun in einer Doppelrolle als stellvertretende Pressesprecherin gezielt meine investigativen Presseanfragen (Verstoß gegen Art. 5 GG) zu eben jenen Missständen, die sie zuvor administrativ verwaltete.
Weiterhin deklariert das Kammergericht (Az. 18 WF 84/26) rechtsgültige eBO-Übermittlungen (§ 130a Abs. 3 FamFG) meinerseits wider besseren Wissens als formunwirksam "nicht signiert".
Beweis 3: Das Amtsgericht Kreuzberg – Verweigerung der Weiterleitung
Die Präsidentin des AG Kreuzberg, Frau Abel, teilt mir mit amtlichem Schreiben vom 13.08.2026 mit, dass sie formwirksame eBO-Eingaben behördenintern nicht an die Fachabteilungen weiterleiten und künftig pauschal nicht mehr bescheiden wird. Gleichzeitig behauptet die (ebenfalls abgelehnte) Richterin Neuhauß aktenwidrig, meine formwirksamen eBO-Beschwerden seien "per E-Mail" eingegangen, um sie abzuweisen.
Beweis 4: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) – Verschleppung presserechtlicher Eilverfahren
In einem presserechtlichen Eilverfahren hüllt sich das OVG Berlin-Brandenburg (Az. 6 S 202/26 und 6 S 203/26) seit der formalen Eingangsbestätigung in Schweigen, verweist auf starre Fristen und vereitelt so faktisch den grundrechtlich garantierten Eilrechtsschutz (Art. 5 GG).
Zusammenfassung und Eilantrag:
Ich habe den Rechtsweg in Berlin bis zur absoluten Erschöpfung beschritten. Die beigefügten Beweise dokumentieren urkundlich, dass die Berliner Justiz über alle Fachgerichtsbarkeiten hinweg systematisch Art. 3 GG (Willkürverbot), Art. 103 GG (Rechtliches Gehör), Art. 5 GG (Pressefreiheit) und Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Gesetzlicher Richter) verletzt.
Es obliegt nunmehr alleinig dem Bundesverfassungsgericht, im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) sofort einzugreifen und dem Treiben der Berliner Justiz Einhalt zu gebieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Ja und so beim Schreiben dachte ich mir, klar muss das OVG jetzt meine Eilanträge noch nach Gesetz bescheiden und die Kammer 32 vom VG wenig bis gar keine Alternativen gegeben um quasi jetzt sagen zu müssen - Was los mit euch, antwortet dem mal, so geht's ja nun auch nicht!
Habt Ihr Mal auf den seinen Presseausweis geguckt? Ja ist ein heißes Bild von Ihm drauf , aber versucht mal einen auf Profi zu machen, nicht direkt vom Passbild geil zu werden und dann fällt euch was auf...
Steht sogar drauf das ihr müsst!
Sorry aber das können wir so nicht tolerieren!
Ja so oder so ähnlich sollte der Beschluss ja klingen wenn das mal dort geklärt ist.
Ich muss mich hier auch ein wenig in dem geschriebenen aus dem Beitrag, wo ich geschrieben habe - Der Richter müsste beugen, etwas korrigieren.
Denn nein müsste der Richter nicht und hätte man dort begriffen das ich nur ein Spiel mache, hätten Sie meine Beschreibung für den einzigen rechtlich sauberen Weg ganz genauso genommen, ich meine Zusage gehalten und alles wäre schön für die Verwaltungsebene aus Berlin geworden.
So brauche ich hier nichts zugesagtes mehr einhalten, wenn das OVG sich sagt, hier irgendwas zu beschließen, können wir bei einen Eilantrag auch verpennen. Aber siehst ja selbst, der Reimer wird es verstehen, dem erkläre ich, ich musste ja erstmal über meinen eigenen Schatten gehen. So ein Beugen von Gesetzen kannst ja auch nicht bringen, siehst ja dann trifft man Menschen wie dich, die dann petzen gehen.
Nur hätte dieser Richter meinen Wink und das Angebot richtig erkannt und verstanden, daneben meinen Befangenheitsantrag und die Beschwerde gelegt, hätte man sich vermutlich gesagt - Nein so blöde kann der nicht sein.
Aber mal ernsthaft Verwaltungsdingsbums vom Berlin, warum sollte ich einen Gericht verzeihen oder Dinge vergessen, wenn sie selbst zeigen, dass sie ein Angebot verkennen und so das nicht mitnehmen, was die Richter retten können.
Nur mal ganz ehrlich kommt einen anderen so, ich baue dann Druck auf und denke mir - Mal schauen ob die Verwaltungsdingsbums das abgefangen bekommen, wenn Sie doch wissen, die nächsten Tage kommen die nächsten Klagen. Das macht dann wenig Sinn weiter zu verschleppen, wenn am Ende das VG über neue Anträge entscheiden muss und das OVG noch mit den älteren überlegt, was man so machen kann.
Ihr dürft mir glauben, wollte eine Richterin und ein pensionierter Polizist die Nummer hier durch bekommen, werden wir so viele schöne Momente miteinander haben, dass ihr es nicht begreifen werdet, mit wem Ihr euch angelegt habt!
Nun ist es ja so, die Gerichte bauen weiterhin Mist, na dann fragen wir doch mal als Journalist. Klar habe ich das schon und habe die Klage am laufen, aber damit kannst dir ja nun auch nichts kaufen. Die Presse lebt von sofortigen Antworten und nur weil das OVG jetzt verschleppt und sich sagt - ganz entspannt, müssen die Mühlen der Presse ja nicht plötzlich still stehen.
Darum habe ich mir gedacht, die vom Landgericht haben fett Mist gemacht. Es sind alles die ersten entwürfe und kann sein, dass noch was dran geändert wird. Das wird man aber sehen und sind wir mal ganz ehrlich, muss ich nicht auf das warten, sondern Frage vorab schon mal nach dem nächsten verzapften.
Deshalb schaute ich, wer hat mich am meisten gedisst.
Da habe ich mir gedacht, die vom Landgericht sind schon krass gewesen, da könnte ich sowas wie das schicken und das ohne viel Rum käsen.:
Empfänger: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte (zuständig für das LG Berlin)
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Ungleichbehandlung im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) am Landgericht Berlin II
Einleitung:
Wir recherchieren aktuell zu strukturellen Ungleichbehandlungen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) an Berliner Zivilgerichten. Uns liegen gerichtsinterne eBO/beA-Prüfprotokolle des Landgerichts Berlin II vor, die eine massive Diskrepanz bei der formellen Vorprüfung von Schriftsätzen zwischen anwaltlich vertretenen Klägern und prozessführenden Bürgern belegen.
Die konkreten Fragen:
Prüfmechanismen: Nach welchen internen Dienstanweisungen handeln Urkundsbeamte des Landgerichts Berlin II, wenn das gerichtliche beA-Prüfprotokoll bei eingehenden anwaltlichen Schriftsätzen das Fehlen einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) ausweist?
Formwirksamkeit: Wie rechtfertigt die Behördenleitung die gängige Praxis (nachweislich erfolgt in Zivilkammer 2), dass anwaltliche Kostenfestsetzungsanträge und Klageänderungen trotz dokumentiert fehlender Signatur (und fehlender maschinenschriftlicher Namenswiedergabe) in den Geschäftsgang zur Beschlussfassung gegeben werden?
Doppelmoral: Wie ist es mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar, dass formnichtige Anträge der Klägerseite kommentarlos bearbeitet werden, während das selbe Gericht gleichzeitig Anträge von Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts (§ 78b ZPO) unter Verweis auf strenge Formalien ignoriert oder abweist?
Dienstaufsicht: Welche Maßnahmen ergreift das Präsidium des Landgerichts Berlin II, um sicherzustellen, dass Entscheidungen (wie Versäumnisurteile) nicht auf Basis von offenkundig formnichtigen, über das beA eingereichten anwaltlichen Schriftsätzen ergehen?
Fristsetzung:
Bitte beantworten Sie diese Fragen im Rahmen Ihrer presserechtlichen Auskunftspflicht bis zum [Datum in 5 Werktagen].
Ja und da ich mich noch nicht weiter mit dem Mist der Abel auseinander setzen wollte und sie ja bereits eine Klage hat, hier mal vorab was neues zu klären, .
Amtsgericht Kreuzberg:
Empfänger: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte (zuständig für das Amtsgericht Kreuzberg)
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Verweigerung der Weiterleitungspflicht und prozessuale Falschaussagen am Amtsgericht Kreuzberg
Einleitung:
Wir recherchieren zu Vorfällen am Amtsgericht Kreuzberg, die auf ein strukturelles Organisationsverschulden sowie auf die gezielte Verweigerung justizieller Fürsorgepflichten gegenüber rechtssuchenden Bürgern hindeuten. Uns liegen amtliche Schreiben der Behördenleitung sowie der Abteilung 164 F vor, die eklatante Widersprüche zur geltenden Gesetzeslage und zur höchstrichterlichen Rechtsprechung aufweisen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir im Rahmen des Berliner Pressegesetzes um die Beantwortung folgender Fragen zur allgemeinen Behördenpraxis:
Die konkreten Fragen:
Behördeninterne Weiterleitungspflicht (BVerfG/BGH): Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Gerichte verpflichtet, fehlerfrei adressierte Eingänge, die bei einer unzuständigen Stelle im Haus landen, von Amts wegen unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Frage: Entspricht es der offiziellen, vom Präsidium gedeckten Geschäftspraxis des Amtsgerichts Kreuzberg, dass die Gerichtspräsidentin formwirksam über das EGVP/eBO eingegangene Rechtsanträge (z.B. auf Eheaufhebung) ausdrücklich nicht an die zuständige Fachabteilung weiterleitet, sondern den Bürger unter Androhung der Nichtbescheidung auffordert, den Antrag erneut einzureichen? (Bezugnehmend auf ein vorliegendes Schreiben der Behördenleitung vom 13.08.2026).
Identifikation von eBO-Eingängen: Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist ein gesetzlich normierter, sicherer Übermittlungsweg (§ 130a ZPO / § 14 FamFG). Frage: Wie ist die technische und personelle Schulung an den Eingangsstellen des AG Kreuzberg organisiert? Wie ist es zu erklären, dass formwirksam über das verifizierte eBO-Netzwerk eingereichte Beschwerden (inkl. ERV-Prüfprotokoll und p7s-Signaturdatei) von Familienrichtern in offiziellen Beschlüssen und Hinweisschreiben aktenwidrig als "einfache E-Mail" deklariert und wegen vermeintlicher Formmängel abgewiesen werden?
Handeln trotz Befangenheitsantrag (§ 47 ZPO): Gemäß § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen. Frage: Toleriert die Dienstaufsicht des AG Kreuzberg die Praxis, dass abgelehnte Dezernenten (hier konkret dokumentiert in Abteilung 164 F) während eines laufenden Befangenheitsverfahrens weiterhin in der Sache kommunizieren, Hinweisschreiben zu vermeintlichen Formmängeln von Beschwerden verfassen und diese an das Kammergericht weiterleiten?
Fristsetzung:
Wir bitten um Beantwortung dieser Fragen bis zum [Datum in 5 Werktagen einfügen]. Sollte diese gesetzliche Frist überschritten werden, weisen wir darauf hin, dass dieser Vorgang automatisiert auf unserem Transparenz-Dashboard als Rechtsverstoß (§ 4 LPresseG) dokumentiert wird.
Ja das kann man schon machen, aber hatten wir nicht 3 Berliner Zivil Instanzen und der Beitrag fing doch eigentlich mit dem OLG Richter an, oder?
Na dann hier auch noch die für das OLG:
Empfänger: Pressestelle des Kammergerichts Berlin
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Institutionelle Interessenkonflikte, Befangenheit und strukturelle Missachtung von ERV-Formvorgaben
Einleitung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir recherchieren aktuell zu strukturellen und prozessualen Abläufen innerhalb des Kammergerichts Berlin. Uns liegen amtliche Dokumente vor, die auf gravierende behördeninterne Interessenkonflikte, den gezielten Einsatz befangener Richter sowie auf die systematische Missachtung zwingender Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) hindeuten. Zur Wahrung unserer presserechtlichen Sorgfaltspflicht bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur allgemeinen Behördenpraxis:
Fragenkatalog:
Institutioneller Interessenkonflikt (Doppelrolle in der Pressestelle): Wie stellt das Präsidium des Kammergerichts sicher, dass in der Pressestelle keine Interessenkonflikte entstehen? Entspricht es der gängigen Verwaltungspraxis, dass Beamte (wie konkret nachweisbar im Fall der stellvertretenden Pressesprecherin Frau Dr. Pape), die zuvor in der Verwaltungsabteilung (Dezernat III) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsgerichte administrativ bearbeitet haben, in einer Doppelrolle anschließend darüber entscheiden, ob journalistische Anfragen zu exakt denselben Amtsgerichten und Vorfällen beantwortet werden?
Definition der Presseeigenschaft und presserechtliche Auskunftspflicht: Nach welchen juristischen Kriterien maßt sich die Pressestelle des Kammergerichts an, einem nachweislich akkreditierten Journalisten (DVFJ) mit einem publizistischen, CMS-basierten Portal die Presseeigenschaft abzusprechen und Auskünfte unter dem Vorwurf der „persönlichen Nachbereitung“ pauschal abzublocken? Auf welcher rechtlichen Grundlage fungiert die Pressestelle des Kammergerichts als presserechtliche Zulassungsbehörde?
Verfahrensführung bei institutioneller Befangenheit (19. Zivilsenat): Welche strukturellen Kontrollmechanismen existieren am Kammergericht, um institutionelle Vergeltung zu verhindern? Wie ist es möglich, dass Richter (namentlich im 19. Zivilsenat geschehen), gegen die betroffene Bürger zuvor wegen willkürlicher Aktenaufspaltung formelle Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Präsidentin des Kammergerichts (z.B. vom 15.01.2026) eingereicht haben, Monate später in Rechtsmittelsachen exakt desselben Bürgers in der Hauptsache entscheiden und dessen Beschwerden aus formalen Gründen abweisen?
Formelle Prüfung von eBO-Eingängen (§ 130a ZPO / § 14 FamFG): Existiert eine gerichtsinterne Dienstanweisung, wonach rechtmäßig über das sichere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingereichte Dokumente (unter Nutzung des sicheren Übermittlungswegs mit einfacher Signatur) als "formunwirksam" und "nicht unterschrieben" deklariert werden? Wie erklärt das Gericht diese offenkundige Falschanwendung der gesetzlichen ERV-Vorgaben (wie im 18. Zivilsenat unter Az. 18 WF 84/26 dokumentiert) zum systematischen Nachteil rechtssuchender Bürger?
Fristsetzung:
Bitte beantworten Sie diese Fragen im Rahmen Ihrer presserechtlichen Auskunftspflicht (§ 4 LPresseG Bln) bis zum [Datum in 5 Werktagen einfügen].
Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Fristüberschreitung dieser Vorgang öffentlich und automatisiert auf unserem Presse-Transparenz-Dashboard als behördlicher Rechtsverstoß dokumentiert wird und gerichtliche Schritte auf Auskunftserteilung vorbehalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Journalist (DVFJ) / Sentinel-Portal
Das waren jetzt ja unsere 3 Instanzen und sind Presseanfragen, die deutliches öffentliches Interesse zeigen sage ich mir, oder?
Richtig dann haben wir das auch geklärt. Nur ist mir eingefallen, hätte die Richterin nicht in einem Beschluss gesagt, die Gabi Kießler wäre gesund?
Ja dann hab ich offensichtlich etwas wichtiges verpasst. denn Ich schrieb doch da dem Amtsgericht Lichtenberg, dass die Nummer mal voll ökologisch wäre, weiter zu prüfen. Dann muss der das ja im Prinzip gemacht haben, wenn die Richterin das so locker aus der Hüfte in den Raum stellt.
Weil sonst würde mir sich das echt nicht erklären und ich Wette, ökologisch ist auch für unsere Leser total wichtig und da sollte man dran bleiben. Das gute ist, man erfährt vielleicht direkt, wo die Richterin ihre ärztliche expertise hergenommen hat. 👇😉
Empfänger: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte (zuständig für das AG Lichtenberg)
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Massive Ressourcenverschwendung (Prozessökonomie) und unzulässige Eingabeverbote am Betreuungsgericht
Einleitung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir recherchieren derzeit zu strukturellen Ineffizienzen, der Verschwendung von Justizressourcen und prozessualen Auffälligkeiten an den Berliner Betreuungsgerichten. Uns liegen Dokumente des Amtsgerichts Lichtenberg vor, die belegen, dass verfahrensabschließende Beschlüsse ohne die zwingend gebotene Sachverhaltsaufklärung getroffen und rechtssuchenden Bürgern rechtswidrige "Maulkörbe" verpasst werden. Zur Wahrung unserer presserechtlichen Sorgfaltspflicht bitten wir um Auskunft zu folgenden strukturellen Handhabungen Ihres Hauses:
Fragenkatalog:
Ressourcenverschwendung und Prozessökonomie: Nach welchen Kriterien rechtfertigt die Behördenleitung die gängige Praxis (wie am Betreuungsgericht Lichtenberg dokumentiert), dass zentrale Prüfverfahren zur Geschäfts- und Prozessfähigkeit (§ 104 BGB) von Amts wegen ohne Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens (§ 280 FamFG) abrupt eingestellt werden? Wie ist diese Weigerung der zentralen Sachverhaltsklärung mit dem Gebot der Prozessökonomie vereinbar, wenn dadurch andere Berliner Gerichtsabteilungen gezwungen werden, exakt dieselbe medizinische Prozessfähigkeit in dutzenden anhängigen Nebenverfahren auf Kosten der Staatskasse und wertvoller Justizressourcen immer wieder neu und isoliert zu prüfen?
Rechtswidrige Eingabeverbote ("Maulkorb"): Gibt es am Amtsgericht Lichtenberg eine interne Dienstanweisung, die es Dezernenten erlaubt, Einstellungsbeschlüsse mit dem pauschalen Satz „Es ist von weiteren Eingaben abzusehen“ zu versehen? Auf welcher Rechtsgrundlage wird Bürgern hierdurch präventiv das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) abgeschnitten, insbesondere wenn zu diesem Zeitpunkt noch offene Eilanträge (§ 300 FamFG) auf dem Schreibtisch des Richters liegen?
Medizinische Ferndiagnosen bei Gefahr im Verzug: Wie stellt die Dienstaufsicht sicher, dass der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) gewahrt bleibt? Entspricht es den Vorgaben des Präsidiums, dass Richter detaillierte und zeugenschaftlich untermauerte Eilmeldungen über akute Fremd- und Eigengefährdung (Gefahr im Verzug durch Beschaffungskriminalität/Polytoxikomanie) binnen 24 Stunden per juristischer Ferndiagnose nach Aktenlage abweisen, ohne den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) oder ärztliche Sachverständige hinzuzuziehen?
Fristsetzung:
Bitte beantworten Sie diese Fragen im Rahmen Ihrer presserechtlichen Auskunftspflicht (§ 4 LPresseG Bln) bis zum [Datum in 5 Werktagen einfügen].
Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, wird das Ignorieren dieser substanziellen Fragen zur Prozessökonomie und Grundrechtswahrung automatisiert auf unserem Transparenz-Dashboard als behördlicher Rechtsverstoß dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Journalist (DVFJ) / Sentinel-Portal
Klar sind jetzt nur entwürfe und wie wir inzwischen wissen, benötigt es noch einen Beitrag dafür, denn vielleicht habt ihr es ja schon gesehen, wenn nicht müsst ihr einfach mal auf die Startseite gehen. Drückt ihr dann oben auf Presseanfragen, werdet ihr sehen, da ist ein wenig was ausgebaut worden.
Einfach nur um den Behörden zu sagen, Hey ich hab die Gesetze nicht gemacht, aber sowas wie das in der Art wie dort steht, hab ich auch auf meinem Presseausweis zu stehen und von daher wird das schon gehen.
Darum lasst uns anfragen, sobald die Beiträge für jeden einzeln kommen, sind diese bei den Gerichten eingegangen und klar mache ich nur eine knappe Frist. Wir haben hier ja keine Zeit. Journalist Reimer ist voll im Stress.
Lass mal dem OVG plötzlich auffallen, dass da noch Beschlüsse auf sich warten. Dann bekomme ich hier plötzlich Antworten, da leuchtet das Portal. Darum zügig um Antwort bitten, oder sagt man befristen? Hihi ja lassen wir mal so stehen. Also befristet ist das dann nur kurz und hier die Presseanfrage 4:
Empfänger: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte (zuständig für das AG Lichtenberg)
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Massive Ressourcenverschwendung (Prozessökonomie) und unzulässige Eingabeverbote am Betreuungsgericht
Einleitung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir recherchieren derzeit zu strukturellen Ineffizienzen, der Verschwendung von Justizressourcen und prozessualen Auffälligkeiten an den Berliner Betreuungsgerichten. Uns liegen Dokumente des Amtsgerichts Lichtenberg vor, die belegen, dass verfahrensabschließende Beschlüsse ohne die zwingend gebotene Sachverhaltsaufklärung getroffen und rechtssuchenden Bürgern rechtswidrige "Maulkörbe" verpasst werden. Zur Wahrung unserer presserechtlichen Sorgfaltspflicht bitten wir um Auskunft zu folgenden strukturellen Handhabungen Ihres Hauses:
Fragenkatalog:
Ressourcenverschwendung und Prozessökonomie: Nach welchen Kriterien rechtfertigt die Behördenleitung die gängige Praxis (wie am Betreuungsgericht Lichtenberg dokumentiert), dass zentrale Prüfverfahren zur Geschäfts- und Prozessfähigkeit (§ 104 BGB) von Amts wegen ohne Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens (§ 280 FamFG) abrupt eingestellt werden? Wie ist diese Weigerung der zentralen Sachverhaltsklärung mit dem Gebot der Prozessökonomie vereinbar, wenn dadurch andere Berliner Gerichtsabteilungen gezwungen werden, exakt dieselbe medizinische Prozessfähigkeit in dutzenden anhängigen Nebenverfahren auf Kosten der Staatskasse und wertvoller Justizressourcen immer wieder neu und isoliert zu prüfen?
Rechtswidrige Eingabeverbote ("Maulkorb"): Gibt es am Amtsgericht Lichtenberg eine interne Dienstanweisung, die es Dezernenten erlaubt, Einstellungsbeschlüsse mit dem pauschalen Satz „Es ist von weiteren Eingaben abzusehen“ zu versehen? Auf welcher Rechtsgrundlage wird Bürgern hierdurch präventiv das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) abgeschnitten, insbesondere wenn zu diesem Zeitpunkt noch offene Eilanträge (§ 300 FamFG) auf dem Schreibtisch des Richters liegen?
Medizinische Ferndiagnosen bei Gefahr im Verzug: Wie stellt die Dienstaufsicht sicher, dass der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG) gewahrt bleibt? Entspricht es den Vorgaben des Präsidiums, dass Richter detaillierte und zeugenschaftlich untermauerte Eilmeldungen über akute Fremd- und Eigengefährdung (Gefahr im Verzug durch Beschaffungskriminalität/Polytoxikomanie) binnen 24 Stunden per juristischer Ferndiagnose nach Aktenlage abweisen, ohne den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) oder ärztliche Sachverständige hinzuzuziehen?
Fristsetzung:
Bitte beantworten Sie diese Fragen im Rahmen Ihrer presserechtlichen Auskunftspflicht (§ 4 LPresseG Bln) bis zum [Datum in 5 Werktagen einfügen].
Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, wird das Ignorieren dieser substanziellen Fragen zur Prozessökonomie und Grundrechtswahrung automatisiert auf unserem Transparenz-Dashboard als behördlicher Rechtsverstoß dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Journalist (DVFJ) / Sentinel-Portal
Ja schön oder? Aber hey wir sind die Presse und das bisher ja nur 4 neue Presseanfragen. Ihr kennt mich, oder?
Meine Dozenten sagten auch zu mir - Den scheiß machen die echt mit dir? Ich so Ja! Die dann - Echt jetzt, mit dir?
Ich erneut - Ja kein Spaß!
Von dem dann so - Sag Mal sind die komplett irre? Wir sagten zwar immer wir mögen deinen Humor, aber ist der jetzt wirklich dafür geeignet? Das wird witzig...
Darauf ich so - Ganz genau - Prost!
WIR SIND ONLINE
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!