Wegen dir wurde ja auch die Prüfung von Gabi Kießler abgebrochen und du hast Ihr dann einen Attest gegeben und damit ja heftig connection, aber auch mal wieder ein Talent wie keine andere Richterin gezeigt.
Da habe ich mich dann so gefragt, wie ist denn deine connection so im Strafrecht? Genauso stabil, oder geht so? Also ich Frage nur und präzisiere diese sogar noch ein wenig.
Stellen wir uns jetzt doch einfach mal folgende Situation vor. Meine Kinder versuchten damals bei Rewe die Mitarbeiter und Gäste zu schützen. Danach wurden sie trotz der Aufforderung vom Leiter am Samstag wieder zu kommen, zwei Mal von Gabi Kießler angezeigt.
Sie benutzte da die Lüge, mit der sie auch den Gewaltschutzantrag mit deiner Unterstützung bekam. Da stand drin ich würde erzählen Sie wäre krank und darum ist Sie heftig in Gefahr vor mir. Weil das würde ja so gar nicht stimmen. Das behauptete Sie auch bei meinen Kindern. Nun ist es so, dass ich ja bereits mitgeteilt habe, dass die eine Psychisch durch diese Situation angeschlagen ist und die andere eine minderjährige.
Das macht bei beiden eine Anzeige gar nicht gut. Insbesondere deshalb, weil ja auch so ist, dass Gabi Kießler genau vor meinem Kind Ihren Dreck genommen hat und das der Auslöser für meine Trennung war!
Damit haben wir jetzt welche Probleme?
Richtig!
Man zeigt keine Minderjährigen an und das sogar noch mit lügen! Sowas belastet ein Kind auf Dauer und sie sagte zu mir, Papa ich hab das gesehen, du weißt das ich nicht lüge und will das geklärt haben. Jetzt haben wir aber gemerkt, zeigen wir an, stellt sich die Staatsanwaltschaft komplett quer.
So ist es, dass ☝️🧐 will doch alles keiner. Also habe ich mir so gedacht. Okay die Neuhauß interessiert es einen Scheiß und wäre auch noch voll pissig, wenn das plötzlich rauskommt und ich das Amtsgericht Kreuzberg danach durch meinen Juristischen Sturm bis hoch zum Präsidium verklagen werde.
Ja und wie mir das so durch den Kopf ging und ganz besonders dabei der Gedanke, dass ich dich dann vors Landgericht ziehen werde wie ein kleines Mädchen, stieg mein Drang etwas zu finden was meine Kinder dabei unterstützt, dass die Sache für Sie geklärt wird. Weil dann wird sie ja automatisch auch für mich mit geklärt.
Wir kennen es inzwischen, lässte den Reimer mal kurz drüber nachdenken, eskaliert die Geschichte komplett. Ich habe mir also so gedacht, beim AG Kreuzberg was beantragen ist ein Witz, beim AG Lichtenberg ist inzwischen auch die Brücke hochgezogen und keiner kommt mehr raus oder rein.
Die Staatsanwaltschaft sagte auch schon ein paar Mal nein. Was bleibt da noch großartig?
Ganz genau, trotzdem die Staatsanwaltschaft nehmen, dieses Mal aber über einen anderen und heftigeren Weg. Weil Neuhauß so bekomme ich dich! Du wirst es sehen.
Aber da ich ja nun jetzt nur deshalb mit deinem Beitrag an den Start gehe, lass uns dieses auch direkt für die Presseanfrage ans AG Kreuzberg machen. Das funktioniert ja relativ einfach, die muss hier nur in den Beitrag rein.
Da ist Sie schon:
Amtsgericht Kreuzberg:
Empfänger: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte (zuständig für das Amtsgericht Kreuzberg)
Betreff: Presseanfrage nach § 4 LPresseG Bln – Verweigerung der Weiterleitungspflicht und prozessuale Falschaussagen am Amtsgericht Kreuzberg
Einleitung:
Wir recherchieren zu Vorfällen am Amtsgericht Kreuzberg, die auf ein strukturelles Organisationsverschulden sowie auf die gezielte Verweigerung justizieller Fürsorgepflichten gegenüber rechtssuchenden Bürgern hindeuten. Uns liegen amtliche Schreiben der Behördenleitung sowie der Abteilung 164 F vor, die eklatante Widersprüche zur geltenden Gesetzeslage und zur höchstrichterlichen Rechtsprechung aufweisen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir im Rahmen des Berliner Pressegesetzes um die Beantwortung folgender Fragen zur allgemeinen Behördenpraxis:
Die konkreten Fragen:
Behördeninterne Weiterleitungspflicht (BVerfG/BGH): Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Gerichte verpflichtet, fehlerfrei adressierte Eingänge, die bei einer unzuständigen Stelle im Haus landen, von Amts wegen unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Frage: Entspricht es der offiziellen, vom Präsidium gedeckten Geschäftspraxis des Amtsgerichts Kreuzberg, dass die Gerichtspräsidentin formwirksam über das EGVP/eBO eingegangene Rechtsanträge (z.B. auf Eheaufhebung) ausdrücklich nicht an die zuständige Fachabteilung weiterleitet, sondern den Bürger unter Androhung der Nichtbescheidung auffordert, den Antrag erneut einzureichen? (Bezugnehmend auf ein vorliegendes Schreiben der Behördenleitung vom 13.08.2026).
Identifikation von eBO-Eingängen: Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist ein gesetzlich normierter, sicherer Übermittlungsweg (§ 130a ZPO / § 14 FamFG). Frage: Wie ist die technische und personelle Schulung an den Eingangsstellen des AG Kreuzberg organisiert? Wie ist es zu erklären, dass formwirksam über das verifizierte eBO-Netzwerk eingereichte Beschwerden (inkl. ERV-Prüfprotokoll und p7s-Signaturdatei) von Familienrichtern in offiziellen Beschlüssen und Hinweisschreiben aktenwidrig als "einfache E-Mail" deklariert und wegen vermeintlicher Formmängel abgewiesen werden?
Handeln trotz Befangenheitsantrag (§ 47 ZPO): Gemäß § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur unaufschiebbare Handlungen vornehmen. Frage: Toleriert die Dienstaufsicht des AG Kreuzberg die Praxis, dass abgelehnte Dezernenten (hier konkret dokumentiert in Abteilung 164 F) während eines laufenden Befangenheitsverfahrens weiterhin in der Sache kommunizieren, Hinweisschreiben zu vermeintlichen Formmängeln von Beschwerden verfassen und diese an das Kammergericht weiterleiten?
Fristsetzung:
Wir bitten um Beantwortung dieser Fragen bis zum 27.08.2026. Sollte diese gesetzliche Frist überschritten werden, weisen wir darauf hin, dass dieser Vorgang automatisiert auf unserem Transparenz-Dashboard als Rechtsverstoß (§ 4 LPresseG) dokumentiert wird. Bei Verweigerung unserer Anfrage werde ich erneut und ohne weitere Ankündigung an das Verwaltungsgericht Berlin rantreten.
Eine Fristverlängerung kann nur bei ausreichender Begründung und durch uns bei Zustimmung neu gegebener Fristdauer gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Journalist Reimer - Presseausweis liegt dieser Anfrage bei.
Für eine Antwort per Mail nutzen Sie bitte - redaktion@sentinel-portal.com
So damit haben wir diesen Beitrag schon mal zum Presse Beitrag gemacht, der von mir dann durch das Reporter Cockpit nur noch aktiviert wird.
Lass uns weiter machen, denn mir ist eins so eingefallen. Ich sagte ich habe bereits an jeder Gerichts-Forte geschellt? Das war ein Irrtum! Ich vergaß eins.
Das Strafgericht kennt den Reimer nämlich noch gar nicht. ☝️😱
Watt?!
Hat der nicht mal Tattoos gezeigt? Alter der Typ war locker sein ganzes Leben, wenigstens 100 Jahre im Knast!
Ja gut eine Richterin versuchte 5 Tage, aber bei meinem Glück hätte die Neuhauß den bei leichten bis Mittelstarken Tourett Anfällen in dieser Art - Hatschi... Penner
Zack ne null getippt.
Hatschi... Arschloch
Zack ne null getippt.
Hatschi... Hodenkobold
Zack noch eine null getippt.
Kurz draufgesehen und gesagt - waren das 5000 Tage?! Klar das passt so.
Dann hätte ich trotzdem ziemlich sicher keine neuen Tattoos, denn solche Künstler findet man dort nicht. Aber gut 5000 Tage, da kannste froh sein das diese Niesanfälle nach dem dritten schon vorbei waren. Dürfte ich das bei der Richterin, hätte meine Tastatur keine null mehr und mein Tisch noch ein Loch weil ich das Ding gerade durch getippt hätte.
An alle anderen, das ist bei der Richterin und mir normal ich nehme an in ihrer Jugend die ja doch schon zum alten Eisen zählt und dadurch schon locker X Jahre, also viele X meine ich hier natürlich, könnte das bei Ihr necken sein.
Mal ganz ehrlich so kurz nach der Kriegszeit saß so ein Richterhammer doch bestimmt lockerer und ich hätte mich total geneckt gefühlt, wenn die da ja noch ein bisschen jüngere Frau mich 5 Tage in den Bau gesteckt hätte. Zu der Zeit wurdest du da drin noch zum richtigen Kerl, heute vermutlich mit ein Korken im Arsch wieder entlassen und Mädchenname im Ausweis die Sache abgerundet.
Ja auch das will keiner und natürlich ist das bei mir auch nur Necken. Ich meine beim letzten Mal wie wir uns sahen, sagte sie ich bekomme von ihr nichts mit. Seht ihr ☝️😱 Richtig! Hätte Sie ein Problem mit mir, hätte Sie bestimmt gesagt, ich geb dir gleich eine mit.
Nein Hat sie nicht und damit nennen wir das gegenseitig Necken, verarschen? Naja ihr wisst schon...
Gut aber worauf wollte ich den. jetzt noch hinaus und Watt will der Reimer beim Strafgericht, noch eine Presseanfrage?
Quatsch Mensch ich Klage wie überall, ist doch logisch... Gucke mal das sieht dann nämlich so aus.:
Absender:
Christian Reimer
(als gesetzlicher Vertreter und allein sorgeberechtigter Vater der minderjährigen Victoria Reimer, geb. 14.03.2010)
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Empfänger:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
(Vorab per eBO)
Datum: 20.08.2026
BETREFF: Antrag auf sofortige Einstellung etwaiger Ermittlungsverfahren gegen die minderjährige Victoria Reimer (§ 170 Abs. 2 StPO).
STRAFANZEIGE, STRAFANTRAG UND ERHEBUNG DER PRIVATKLAGE (§ 374 StPO) gegen Gabi Reimer (geb. Kießler) wegen Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Missbrauchs des Strafrechts als psychische Gewalt gegen Schutzbefohlene.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich als allein sorgeberechtigter Vater schützend vor meine 16-jährige Tochter Victoria Reimer.
Gegen meine Tochter wurden durch meine ehemalige Ehefrau, Frau Gabi Reimer, polizeiliche Anzeigen (u.a. wegen angeblicher Verleumdung/Lüge) erstattet. Ich beantrage die sofortige Einstellung dieser Verfahren mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), da diese Anzeigen einer offenkundigen, kriminellen Schutzbehauptung entspringen.
Gleichzeitig erhebe ich formell Strafanzeige und Privatklage (§ 374 StPO) gegen Frau Gabi Reimer, da sie das Instrument der Strafanzeige missbraucht, um eine Minderjährige psychisch zu terrorisieren und eigene Straftaten zu vertuschen.
Begründung und Tathergang (Das Tatmotiv der Beschuldigten):
Frau Gabi Reimer leidet an einer schweren, unkontrollierten Polytoxikomanie. Am 16.12.2024 überschritt sie eine rote Linie, indem sie im direkten Beisein meiner damals 14-jährigen Tochter Victoria offen harte Drogen (Kokain/Amphetamine) konsumierte.
Um das Kindeswohl meiner Tochter zu schützen, stellte ich Frau Reimer ein Ultimatum (Therapie oder Trennung) und verwies sie am 19.12.2024 der gemeinsamen Wohnung.
Aus Panik, dass ihr Drogenkonsum im Beisein einer Minderjährigen (Verstoß gegen das BtMG sowie § 1666 BGB) behördlich bekannt wird, hat Frau Reimer nun den Weg der Flucht nach vorn gewählt. Sie erstattet Anzeigen gegen meine Kinder und bezichtigt diese der Lüge, um Zeugen ihres eigenen kriminellen Verhaltens im Vorfeld unglaubwürdig zu machen und einzuschüchtern.
Psychische Gewalt gegen eine Minderjährige:
Für ein 15-jähriges Mädchen ist der Status als "Beschuldigte" in einem Ermittlungsverfahren, ausgelöst durch die eigene Stiefmutter, eine massive psychische Belastung. Bereits am 19.01.2026 habe ich das Familiengericht (Az. 164 F 2253/25) im Wege des Gewaltschutzes vergeblich angefleht, dem Missbrauch des Strafrechts durch Frau Reimer Einhalt zu gebieten, da meine Tochter unter Ängsten und Schlafstörungen leidet. Da das Zivilgericht untätig blieb, wähle ich nun den Weg der Privatklage vor den Strafgerichten.
Forderung:
Es darf nicht sein, dass der Staat einer suchtkranken Person dabei hilft, ein 15-jähriges Kind, das die Wahrheit gesagt hat, zu traumatisieren.
Ich erwarte die umgehende Einstellung der Verfahren gegen Victoria Reimer und die Übersendung eines Einstellungsbescheids, um meinem Kind die unbegründete Angst vor staatlicher Verfolgung zu nehmen.
Sollte die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) durch Frau Gabi Reimer sehen, verweise ich auf die hiermit erhobene Privatklage (§ 374 StPO). Ich werde diese rücksichtslose Falschbeschuldigung einer Minderjährigen notfalls persönlich vor dem Strafrichter anklagen. Ein minderjähriges Kind möchte aklarbeit und kein verschleppen! Sie möchte das geprüft wird ob Sie gelogen hat um für sich selbst Ruhe zu finden und damit abschließen zu können!
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
(als gesetzlicher Vertreter für Victoria Reimer)
Verdammt jetzt sei Mal ehrlich, die hat gesessen oder?
Ach klar Klage ich aber eigentlich auch wieder nicht, denn so bin ich nur der, mit dem Juristischen Arm, der die Ordnugsschellen für ein Kind austeilt.
Aber stimmt ich habe ja noch eine zweite? 🤔
Stimmt warte da war noch was:
Absenderin:
Vanessa-Bianca Marziniak
(geb. 05.12.1998)
Paul-Dessau-Str. 9
12679 Berlin
Empfänger:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
( per eBO über Postfach vom Vater)
Datum: 20.08.2026
BETREFF: Antrag auf sofortige Einstellung etwaiger Ermittlungsverfahren gegen mich (§ 170 Abs. 2 StPO).
STRAFANZEIGE, STRAFANTRAG UND ERHEBUNG DER PRIVATKLAGE (§ 374 StPO) gegen Gabi Reimer (geb. Kießler) wegen Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich in eigener Sache an Sie, um mich gegen missbräuchliche und unbegründete Strafanzeigen meiner ehemaligen Stiefmutter, Frau Gabi Reimer, zur Wehr zu setzen.
Ich beantrage die sofortige Einstellung aller gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), da die Anzeigen der Beschuldigten Gabi Reimer ausschließlich dem Zweck dienen, mich als Zeugin zu diskreditieren und eigene Straftaten zu verdecken.
Zugleich erhebe ich formell Strafanzeige und Privatklage (§ 374 StPO) gegen Frau Gabi Reimer wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Begründung und Tathergang (Das Tatmotiv der Beschuldigten):
Ich bin die erwachsene Tochter von Christian Reimer und war die Trauzeugin der Beschuldigten Gabi Reimer. Aufgrund dieser einstigen Nähe war ich direkte Zeugin ihrer massiven und unkontrollierten Polytoxikomanie (Alkohol, Kokain/Amphetamine). Ich habe mehrfach miterlebt, wie die Beschuldigte in Bars (z.B. der "Wunderbar") und in privaten Räumlichkeiten harte Drogen konsumierte, teilweise sogar direkt vor ihrer Arbeit in Arbeitskleidung.
Aufgrund der unerträglichen Zustände und der massiven Gefährdung meiner 16-jährigen Halbschwester Victoria sowie der eigenen minderjährigen Tochter der Beschuldigten (Aimée), zog mein Vater am 19.12.2024 die Reißleine und trennte sich.
Im Zuge der folgenden familiengerichtlichen Auseinandersetzungen (u.a. AG Kreuzberg, Az. 164 F 2253/25) habe ich eine detaillierte, wahrheitsgemäße Zeugenaussage zu dem massiven Drogenmissbrauch und der Kindswohlgefährdung durch Frau Gabi Reimer zu den Akten gereicht.
Die Racheanzeigen zur Zeugeneinschüchterung:
Aus reiner Panik, dass ihre Suchterkrankung und die damit verbundenen Straftaten (Verstoß gegen das BtMG) durch meine Zeugenaussagen justiziabel werden, hat Frau Reimer begonnen, mich und meine 16-jährige Halbschwester bei der Polizei der "Lüge" und "Verleumdung" zu bezichtigen.
Es handelt sich hierbei um einen klassischen Fall der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB). Die Beschuldigte missbraucht die Ermittlungsbehörden als Werkzeug, um mich psychisch unter Druck zu setzen und sich an mir dafür zu rächen, dass ich vor dem Familiengericht die Wahrheit über ihre Sucht gesagt habe.
Forderung:
Ich werde es nicht hinnehmen, dass mein ehrliches und mutiges Handeln zum Schutz meiner minderjährigen Schwester nun durch erfundene Strafanzeigen einer suchtkranken Person torpediert wird.
Ich fordere die umgehende Einstellung der Verfahren gegen mich sowie die Übersendung eines offiziellen Einstellungsbescheids, um diese haltlosen Vorwürfe endgültig aus der Welt zu schaffen.
Sollte die Staatsanwaltschaft aus Kapazitätsgründen kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung der Frau Gabi Reimer sehen, verweise ich auf die hiermit offiziell erhobene Privatklage (§ 374 StPO). Ich werde die Beschuldigte für diese gezielte Falschbeschuldigung notfalls persönlich vor dem Strafrichter anklagen, um mein Recht auf einen unbescholtenen Ruf durchzusetzen. Ich möchte geklärt haben wer hier Lügt!
Mit freundlichen Grüßen,
Vanessa-Bianca Marziniak
Mensch zwei tolle Mädchen und beide verklagen jetzt die Gabi Kießler. Ja aber auch nur weil Sie immer meiner Erwachsenen Tochter schrieb, wie dankbar Sie ihr doch sei, dass Sie nach all dem noch für Sie da ist und zu ihr hält.
Na hat sich ja nur ein bisschen was geändert, weil für Sie da ist Sie ja immer noch und hämmert Ihre Juristischen Schellen selbst in den Raum.
Neuhauß ich weiß... Damit konnte jetzt aber auch wirklich niemand rechnen. Ach doch warte mal- Stimmt ich hab ja schon ein wenig vorgearbeitet.🤭
Staatsanwaltschaft wegen deinen eingestellten 2 Schreiben kennste ja schon, ist an die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde unterwegs, die haue ich hier jetzt nicht mit rein, geht auch bloß um die Kießler und denke bekommen wir wie immer im Kreislauf ganz entspannt geklärt.
Manchmal sagt man sich auch, wie jetzt war das nicht eingestellt? Ja vermutlich schon 5 mal oder so und dann sagte so ein Knallharter Ninja-Generals - Hä nein man macht da mal weiter dran Rum und dann dauert das immer ein bisschen bis wir das Spiel von vorne machen. Ich sag mir da ja, hab voll die Ausdauer mit sowas und können wir Jahre so weiter spielen. Das ist nicht so das Problem. 😉
Klar ich weiß das ist jetzt blöd. Nein warte mal ist es für uns ja gar nicht.
Klasse... na dann...
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