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OLG

Huch da hat Vanessa ja ein wenig vorgegriffen. Aber gut ich Stelle das mal richtig. 👇🧐

Vielleicht weiß die Nicky ja noch gar nichts von Ihrer Aufforderung.

Weil Leute hier ist was passiert! 😱 Nein wirklich es ist kein Spaß, hier ist etwas passiert, ich weiß nicht so genau ob das so richtig ist und so sein muss, denn das ist seit 20 Monaten das erste Mal...

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Weil Leute hier ist was passiert! 😱

Nein wirklich es ist kein Spaß, hier ist etwas passiert, ich weiß nicht so genau ob das so richtig ist und so sein muss, denn das ist seit 20 Monaten das erste Mal passiert!

Kein Spaß, wirklich ihr könnt mir das Glauben und wenn Ihr noch gar nicht wisst worum das hier jetzt gerade geht, ist das gar kein Problem, dann merkt ihr direkt wie es mir ging und das von Richter Schumacher! Ehrlich! Und das ist jetzt nichts negatives oder so!

Also aktuell zumindest nicht, sagen wir mal so. Denn es ist echt was passiert, ich wusste gar nicht das man so verfahren führt und es hat mich seit langen mal wieder hoffen lassen!

Einige werden jetzt denken - Hä hoffen und Richter Schumacher? Ja und plötzlich ist die Neugierde groß, oder?

Okay passt auf ich erkläre es euch. Ich habe ein Schreiben bekommen und das war echt nur zur Kenntnisnahme, was auch meist nicht gut war, bei dem Stand aber dann - Die Gegenseite wurde zur Stellungnahme auf 3 meiner Schreiben aufgefordert!

Nein Quatsch, echt jetzt?

Doch! Ja ich habe es auch nicht fassen können und dieses Gefühl ist ja mal unfassbar! 😱 Weil gucken Sie mal Richter Schumacher, Sie haben ja die Akte auf den Tisch. Jetzt suchen Sie doch mal bitte, ob es sowas in der gesamten Akte auch nur ein einziges Mal gegeben hat.

Also ja hat es, und das sogar einige Male, nur immer in andere Richtung, aber so? Nein gar nicht! Ich dürfte immer Stellungnahme auf das behauptete der Gegenseite schreiben, diese wurde aber nie irgendwo auch nur ansatzweise beachtet.

Aber das die Gegenseite mal zur Stellungnahme aufgefordert wird, ist ja unglaublich!

Nur ist es doch auch immer gleich wieder ein Problem. Ja wenn alles gleich schön wäre, aber da ist wieder die Nicky am Start und ich war voll verwirrt. Also hab ich meine Unterlagen durchgeschaut und gesehen - Nein, hab Recht steht da in meinem Schreiben so drin - Nicky ist lange raus. 😱

Ja sag ich doch! Das gibt's ja gar nicht. Jetzt hab ich mal im Regelbuch geguckt, also ZPO und andere wo die Regeln zu dem Spiel hier drin stehen und Nein! Kein Extraleben oder so erwähnt! Da steht ganz klar geschrieben, einmal raus ist raus!

Da haben wir jetzt ein Problem, denn was ja lange aufgefallen war, Nicky und nach Regeln spielen kannste mal voll vergessen.

Also hab ich überlegt. Such ich jetzt mal die drei Schreiben raus, worauf Sie Stellungnahme schreiben soll, oder schreib ich dem Richter Schumacher direkt, dass ich es jetzt gar nicht so verstehe, warum er die Bezeichnung Rechtsanwältin und Nicky in einem Satz schreibt. 🤔 Ich meine das was Nicky macht, ist ja nun jetzt keine Kleinigkeit mehr.

Natürlich könnte es jetzt sein, dass die Nicky genau darauf eine Stellungnahme abgeben soll, aber das würde sich mir in dem Fall jetzt nicht erschließen, wofür es nötig wäre, denn die gute heißt ja mit Nachnamen Müller und ich ja Reimer, soweit klar oder?

Super, jetzt könnten wir versuchen die Buchstaben von Müller hin und her zu drehen, sind aber alle auch nicht ganz blöde und sagen uns, da ist mindestens ein L zu viel im Namen und noch einiges anderes um damit jetzt ein Reimer hinzuwürfeln. Logisch oder?

Ja seht Ihr, im Strafrecht sind wir auch nicht, ich habe jetzt auch sonst keine Bindung in irgendeiner Weise mit dieser Frau, also kann weg, braucht kein Mensch!

Dachte ich mir so, sag ich da mal Bescheid, denn ich vermute mal, da ist bei Richter Schumacher einiges gar nicht angekommen. 😱 Ja sag ich doch! Das gibt's ja gar nicht... Aber wie sollte, wenn Präsidentin Abel jetzt auch die Postabteilung vom Amtsgericht macht und meine Schreiben ja gar nicht mehr irgendwo hin weiter schicken wollte.

Das ist mal gar nicht gut und so weiß Richter Schumacher vielleicht gar nicht, dass Nicky raus ist und gar kein extra Leben mehr laut Spielregeln hat. Wer weiß das schon?

Also hab ich gepetzt. 😯 Na was willste denn machen, aber guck selbst. 👇🧐

Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Kammergericht Berlin
– 19. Zivilsenat –
z. H. Herrn VRiKG Schumacher
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 29.08.2026

Aktenzeichen: 19 UF 106/26

FORMELLE RÜGE UND ZURÜCKWEISUNG DER GEGENSEITE (§ 88 Abs. 2 ZPO)

Wegen Anhörung einer nicht postulationsfähigen und nicht wirksam bevollmächtigten Anwältin (beA-Missbrauch und Prozessunfähigkeit der Mandantin)

Bezug: Ihr Schreiben vom 24.08.2026 (Zustellung der Abschrift an RAin Müller)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Schumacher,

mit Ihrem Schreiben vom 24.08.2026 übersenden Sie mir die Abschrift einer gerichtlichen Verfügung, mit der Sie der Rechtsanwältin Nicole Müller eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme zu meinen Schriftsätzen und meinem Notanwaltsantrag einräumen.

Ich rüge hiermit formell die Beteiligung von Frau Rechtsanwältin Müller an diesem Verfahren und beantrage ihre sofortige Zurückweisung als Prozessbevollmächtigte gemäß § 88 Abs. 2 ZPO.

Es ist rechtsstaatlich und prozessual untragbar, dass der 19. Zivilsenat meine formwirksamen eBO-Eingaben mit vorgeschobenen Formhürden blockiert, gleichzeitig aber eine angebliche "Verfahrensbevollmächtigte" zur Stellungnahme auffordert, deren prozessuale Legitimation aus folgenden, gerichtsbekannten Gründen vollständig nichtig ist:

1. Nichtigkeit der Vollmacht wegen Prozessunfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO)

Frau Müller tritt hier als Vertreterin einer Mandantin auf, die nachweislich an einer chronischen Polytoxikomanie leidet. Aufgrund dieses toxikologischen Ausnahmezustands, der die freie Willensbestimmung ausschließt, ist am Amtsgericht Lichtenberg zwingend ein Betreuungsverfahren (Az. 158 XVII 102/26) eingeleitet worden. Eine derart massiv eingeschränkte Person ist rechtlich überhaupt nicht in der Lage, eine wirksame Prozessvollmacht zu erteilen. RAin Müller agiert in allen Instanzen als "Falsus Procurator" ohne rechtsgültiges Mandat.

2. Urkundenfälschung und systematischer beA-Missbrauch

Frau Müller reicht in den Ursprungsverfahren systematisch Schriftsätze ein, die mangels höchstpersönlicher Signatur formunwirksam sind. So enden ihre digitalen Dokumente nachweislich mit der unzulässigen Fremd-Signatur "Dr. C. Walther für Rechtsanwältin N. Müller (elektronisch signiert)". Diese missbräuchliche Nutzung fremder beA-Karten und Signaturen durch eine Kanzlei, die nach außen zudem gezielt über ihre Rechtsform (Scheinsozietät vs. Anstellung) täuscht, erfüllt den Verdacht der Urkundenfälschung (§ 267 StGB).

Fazit und rechtliche Konsequenz:

Der 19. Zivilsenat fordert in seinem Schreiben vom 24.08.2026 eine Stellungnahme von einer Anwältin an, die über keine wirksame Vollmacht verfügt und den elektronischen Rechtsverkehr (beA) nachweislich manipuliert.

Dass Sie, Herr VRiKG Schumacher, von mir für einen bloßen Notanwaltsantrag eine handschriftliche Unterschrift fordern, während Sie der Gegenseite den prozessualen Teppich ausrollen, obwohl diese digitale Dokumente mit falschen Identitäten ("Dr. Walther für RAin Müller") signiert, ist der unbestreitbare Beweis für eine vorsätzliche prozessuale Ungleichbehandlung.

Ich fordere den Senat auf, jegliche eingehende Stellungnahme von RAin Müller in dieser Sache als form- und vollmachtlos unberücksichtigt zu lassen und stattdessen unverzüglich über die Einsetzung des beantragten Notanwalts zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Ja dieses Schreiben liegt im Prinzip bereits seit Samstag auf Gericht und dann fing ich an zu überlegen. Denn klar ist es gut das Stellungnahme angefordert wird. Aber wie wird Nicky antworten und warum ist diese Taktik für Richter Schumacher so schlau und ich mich nicht in Ihm getäuscht.

Denn der Richter macht das um meine Schreiben zurück zu weisen und hat dabei doch tatsächlich das eigentliche Thema vom ganzen vergessen, denn ein Beschluss in der Befangenheit ist der höchste nur mögliche Revisionsgrund das weiß Richter Schumacher auch. Darum geht er gar nicht auf das eigentliche Problem ein, sondern sagt er braucht eine Stellungnahme der Gegenseite.

Da kann die Nicky jetzt auch wieder seitenweise an Text vergessen, dem Richter Schumacher reicht wenn Nicky schreibt, wird bestritten und ein Betreuungsverfahren läuft nicht mehr, wurde eingestellt.

Das würde dann Richter Schumacher vollkommen ausreichen um das Verfahren abzuweisen und meinen Notanwalt genauso.

Das finde ich irgendwie ein bisschen doof, oder auch einfach gar nicht mal so schön.

Das Schreiben da oben ☝️🧐 wird das auch nicht richten können.

Ja sag ich doch, dass ist nicht Cool und darum muss eine Idee her. Denn sind wir aus der höchsten Instanz raus, hat die Neuhauß die Nummer durchgebracht. Da dachte ich mir so, komm Schumacher ist befangen, kann raus. Aber irgendwie ist das nicht der Weg der Sinn macht, gerade weil ich beim OLG auch ein bisschen Angst habe, dass sie gesamte Nummer da nur durch Pape und Schuhmacher geruppt wird und ja wen soll ich dann noch bekommen?

Die Dr. Pape ist ja auch befangen. Ja sag ich doch. Ich habe auch schon eine gesamte Kammer beim Verwaltungsgericht abgelehnt, wenn ich jetzt Schumacher, kommt nachher sowas wie - Es wurde das gesamte OLG abgelehnt, müssen wir wieder AG Kreuzberg von vorne beginnen.

Nein auf gar keinen Fall. Aber ich bin ja jemand, ich hab den Richter ja damals noch ein nettes Schreiben hinterlassen und das mit Eier wie kein anderer, aber doch auch nur weil ich dachte, wann kommst du noch mal auf's OLG in deinem Leben?

Nie!

Huch wieder da und der Richter auch. 🤔 Der Richter schrieb mir nämlich quasi ich sollte ihn ab sofort in Ruhe lassen und nicht mehr anschreiben. War jetzt auch nicht so, dass ich es auf dem Schreiben überlesen gehabt hätte, nur wollte ich Ihm das natürlich auch mitteilen.

Wie jetzt - Was?

Na ich wollte Ihm mitteilen, dass ich verstanden habe, dass ich Ihn nicht mehr anschreiben soll. Ich meine das fand ich wichtig.

Das schreiben von damals an Ihn persönlich ist unten im Anhang vom Beitrag. Genau hier haben wir jetzt nämlich das Problem. Denn ich dachte damals - Von dem hörst du nie wieder was und er dachte wiederrum - Man sieht sich immer 2 Mal im Leben.

Mir ging dann auch durch den Kopf, dass es natürlich auch sein Könnte, dass Richter Schumacher bereits Steinalt ist, also wie die Neuhauß und mich einfach vollkommen vergessen hat und deshalb hier jetzt so macht, dass es aussieht als wäre das mal voll gut für mich.

Hab mir dann aber nochmals mein Schreiben an Ihn durchgelesen und die Dienstaufsichtsbeschwerde, hängt ebenfalls unten mit dran und dachte dann - Nein da kann der noch so alt sein, dass nimmt der mit ins Grab.

Also habe ich jetzt ein Problem, wegen Befangenheit geht nicht, könnte der letzte seiner Art sein und hoffen, dass er mir jetzt was gutes tun will? Naja ich hab dann nochmals das im Anhang gelesen und sagte mir dann.

Klasse biste voll am Arsch. Aber hey kann ich Ihm ja mal schreiben. Also weil - Ja weiß ich auch nicht, aber seht doch einfach selbst. 👇🤓

Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Empfänger:
Kammergericht Berlin
– 19. Zivilsenat –
z. H. Herrn VRiKG Schumacher
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

(Übermittlung per eBO)

Datum: 31.08.2026

Aktenzeichen: 19 UF 106/26

FORMELLE RÜGE DER VERFAHRENSFÜHRUNG UND DRINGENDE ANREGUNG ZUR AMTSERMITTLUNG (§ 26 FamFG).

Bezug: Ihr Schreiben vom 24.08.2026 (Aufforderung zur Stellungnahme an RAin Müller).

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Schumacher,

ich nehme Ihre Verfügung vom 24.08.2026 zur Kenntnis, mit der Sie der Rechtsanwältin Nicole Müller Gelegenheit geben, zu meinem Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts Stellung zu nehmen.

Dieses Vorgehen zwingt mich, formell Bedenken gegen die aktuelle Verfahrensführung des 19. Zivilsenats zu äußern. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier prozessuale Formalien bedient werden sollen, ohne den materiellen Kern der Rechtsverletzungen untersuchen zu wollen.

1. Die Farce einer Stellungnahme durch eine vollmachtlose Anwältin

Sie fordern eine Stellungnahme von einer Anwältin an, deren prozessuale Legitimation von mir unter Beweisantritt massiv bestritten wird.

Frau Müller tritt für eine Mandantin (Gabi Reimer) auf, die aufgrund chronischer Polytoxikomanie offenkundig prozessunfähig ist (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO). Eine solche Person kann keine wirksame Vollmacht erteilen.

Wenn der Senat eine Stellungnahme von Frau Müller verwertet, bevor ihre Vertretungsmacht zweifelsfrei und medizinisch geklärt ist, legitimiert der Senat einen potenziellen "Falsus Procurator".

2. Unterlassene Amtsermittlung (§ 26 FamFG) statt Aktenstudium

Anstatt die Gegenseite um Stellungnahme zu bitten, wäre es die originäre Pflicht des Senats gemäß § 26 FamFG, die offenkundigen und gerichtsbekannten Verfahrensfehler der Vorinstanz (RinAG Neuhauß) anhand der Akten zu prüfen:

Bruch des § 47 ZPO: Die Vorinstanz hat in völliger Missachtung der gesetzlichen Sperrwirkung Scheidungstermine durchgeführt und Beschlüsse gefasst, während mehrere Befangenheitsanträge (Nr. 4, 5, 6) unbeschieden vorlagen. Eine Stellungnahme von Frau Müller kann diese objektive Rechtsbeugung der Vorinstanz nicht heilen.

Ungeklärte Prozessfähigkeit: Wie dem Senat mitgeteilt wurde, ist die Prozessfähigkeit der Antragsgegnerin Gegenstand eines Betreuungsverfahrens am Amtsgericht Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26). Dass dieses Verfahren durch Richter Siemon abrupt und unter Ausblendung neuester Gefährdungslagen (aus Juli 2026) eingestellt wurde, ist aktuell Gegenstand einer massiven Dienstaufsichtsbeschwerde. Der 19. Zivilsenat darf sich nicht auf ein fragwürdig eingestelltes Betreuungsverfahren berufen, ohne die dortigen Akten beizuziehen.

Ignorierter Annullierungsantrag: Der Senat hat selbst Zugang zur erstinstanzlichen Akte. Daraus ist ersichtlich, dass mein priorisierter Annullierungsantrag vom 04.08.2025 systematisch ignoriert wurde, um den später und ohne Vollmacht eingereichten Härtefallantrag der Gegenseite zu Lasten der Landeskasse durchzupeitschen.

Fazit und Forderung:

Der 19. Zivilsenat ist die höchste zivilrechtliche Instanz in diesem Land. Es ist nicht hinnehmbar, dass schwerste Verfahrensverstöße der Vorinstanz (Durchführung von Verhandlungen trotz Befangenheitsanträgen, Ignoranz von Prozessunfähigkeit) durch das Einholen anwaltlicher Gefälligkeitsstellungnahmen der Gegenseite "glattgebügelt" werden sollen.

Ich fordere den Senat auf, seiner Amtsermittlungspflicht nachzukommen. Ziehen Sie die Akten des AG Lichtenberg (158 XVII 102/26) bei und prüfen Sie die Einhaltung des § 47 ZPO durch die Vorinstanz, bevor Sie eine Entscheidung über meinen Notanwaltsantrag fällen. Sollte der Senat meinen Antrag ablehnen, weil Frau Müller die Vorwürfe in einer Stellungnahme erwartungsgemäß pauschal bestreitet, werde ich dieses Vorgehen als vorsätzliche Gehörsverletzung werten und entsprechende rechtliche Schritte (inklusive Befangenheitsgesuch) einleiten.

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass die gesamte Situation inzwischen durch eine Investigativ Reportage, auf dem Presseportal https://sentinel-portal.com, aufgearbeitet und begleitet wird.

Weiterhin bereits das dritte Mal beim Bundesverfassungsgericht in der Prüfung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Reimer

Ja gut so neu ist die Masche jetzt auch nicht, ist er halt befangen wenn er das zu erwartende macht. Ja das ist Witzig, weil hatten wir ja auch erst mit dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht.

Wir werden es erleben, nur schicke ich mal da noch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter Siemon mit. Klar das ist so eine Sache, ließt er sie, denkt - Alter wie vom Juristen geschrieben und dann so - Moment den kenne ich doch...

Ja dann bin ich bei Ihm ab dann Mode, dachte mir dann aber so, bekommst du nur so raus was es nun sein könnte, also Augen zu und durch. Da springt man ins Kalte Wasser, ist doch logisch 😁

Kann ja auch sein, dass er sich sagt - Ich mach das verbockte von damals beim Reimer jetzt wieder gut, er hatte ja voll Recht und da muss ich was machen!

Ja, Nein, wirklich nicht! Das wird nicht der Grund sein. 😁

Ich halte euch auf dem laufenden....

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Schreiben Schumacher nach Auffordeeung nicht mehr zu schreiben Portalbeleg · Belege · 31.08.2026
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OLG Richter Schumacher Ruege Verfahrensfuehrung Portalbeleg · Belege · 31.08.2026
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