Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) / Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN), Leipziger Volkszeitung (LVZ) / Sächsische Zeitung (SZ), Süddeutsche Zeitung (SZ – München), Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ – Frankfurt), NDR / WDR Investigativ (Hamburg/Köln), Legal Tribune Online (LTO – Köln).
Euer Berliner Kollege fühlt sich alleingelassen und hörte, euch hört man zu. Das Tollhaus Berlin mir aktuell trotz meines Auftritts nicht und noch viel Schlimmer, sie weichen aus und verstoßen gegen Gesetze!
Darum wird es Zeit mal wieder aufzustehen und zu zeigen wer die vierte Gewalt wirklich ist! Aus diesem Grund wende ich mich hiermit insbesondere an Redaktionen, welchen den Runden Tisch Mailer nicht mit erhalten haben! Lesen Sie sich diesen Beitrag bitte in Ruhe durch, schauen Sie sich um, bilden Sie sich Ihre Meinung und helfen Sie einem Kollegen der sich auch gerade für Sie einsetzt!
Sie leben jeden Monat von dem, um was ich hier kämpfen muss und das ist die Deutsche Pressefreiheit! Ich möchte nichts anderes wie Sie meine Kolleginnen und Kollegen, dass dieses Recht uns nicht genommen wird.
Schaut euch auf dem Sentinel Portal am wie die Deutsche Presse von Berlin aufs heftigste mit Füßen getreten wird!
Ich stehe weiter und lasse mir nicht mein Recht nehmen! Ich rufe in dieses Land und möchte das der Chor der Deutschen Presse laut zurück ruft! Ich zähle auf euch! Wir sind nicht da um wegzusehen, vergesst das nie!
Als Journalist mit DVFJ-Akkreditierung habe ich doch wohl das Recht, dass man mir in selben Reihen zuhört!
Aktuell Klage ich gegen fast jede Berliner Justiz Behörde und die Presse schaut weg!
Ich trage für euch in diesem Beitrag als ausgearbeiteten Leitartikel, die acht brisantesten Presseanfragen zusammen.
Das besondere ist, alle Presseanfragen liegen derzeit als Eilantrag beim Verwaltungsgericht und werden verschleppt. Als kleinen Eindruck fasse ich mal die vier heftigsten zusammen um deutlich zu machen was hier los ist! Alle 8 benannten lassen sich am Ende vom Beitrag als PDF runterladen.
Systemversagen in Berlin: 8 Eilklagen enthüllen die Mauer des Schweigens der Justizbehörden
Wenn die vierte Gewalt unbequeme Fragen stellt, schließt der Berliner Justizapparat die Reihen. Das Sentinel-Portal hat in den vergangenen Wochen systematisch Verstrickungen, mutmaßlichen Abrechnungsbetrug und Willkür innerhalb der Berliner Behörden dokumentiert. Die Antwort der Pressestellen? Eine konzertierte, rechtswidrige Blockadehaltung. Mit nunmehr acht Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Berlin zwingen wir das System, sich für diese Zensur zu rechtfertigen.
Dass Behörden bei kritischen Nachfragen abwiegeln, ist bekannt. Doch was sich derzeit in Berlin abspielt, sprengt den Rahmen des üblichen Mauerns. Die uns vorliegenden und nun gerichtlich angefochtenen Fälle zeigen eine systematische Aushebelung des Landespressegesetzes.
Hier sind die vier dreistesten Methoden, mit denen die Berliner Justiz die Pressefreiheit sabotiert:
• Die Polizei Berlin – Pressearbeit als "Bürgerbeschwerde": Die Polizei Berlin entzog sich der presserechtlichen Auskunftspflicht zu möglichen Einflussnahmen durch pensionierte Beamte durch einen formellen Trick. Offizielle Presseanfragen (u.a. SP-PR-AESIDENTIN) wurden kurzerhand in ein einfaches Bürgerbeschwerdeverfahren umgedeutet und an die Beschwerdestelle der Direktion 3 Ost abgeschoben. Eine presserechtlich zwingende Güterabwägung zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrechten fand offenkundig überhaupt nicht statt; stattdessen berief man sich pauschal auf den Datenschutz.
• Das Kammergericht – Das „Hut-Wechsel-Spiel“ der Frau Dr. Pape: Am Kammergericht verschwimmen die Grenzen zwischen Aufsicht und Pressestelle auf rechtsmissbräuchliche Weise. Die stellvertretende Pressesprecherin, Frau Dr. Pape, wies journalistische Fragen des Sentinel-Portals ab, indem sie dem Portal als angebliche „persönliche Nachbereitung“ die Presseeigenschaft absprach. Der handfeste Skandal: Exakt dieselbe Beamtin bearbeitete noch im März 2026 im Dezernat III als Aufsichtsbeamtin eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu genau jenen Missständen am Amtsgericht Kreuzberg, über die sie nun als Pressestelle keine Auskunft geben will. Internes Wissen aus Beschwerdeverfahren wird offenkundig genutzt, um unbequeme Berichterstattung präventiv abzublocken.
• Amtsgericht Kreuzberg – Ignoranz selbst gegenüber der eigenen Aufsicht: Dass das Amtsgericht Kreuzberg (Abt. 164 F und 128 F) bei Fragen zu Aktenmanipulationen und unzulässigen Verfahrenskostenhilfen komplett mauert und gesetzte Fristen verstreichen lässt, gehört dort offenbar zum Standardrepertoire. Doch die Blockade geht tiefer: Die Präsidentin des Amtsgerichts ignoriert offenkundig sogar formelle Aufforderungen der eigenen Aufsichtsbehörde. Die Senatsverwaltung für Justiz bestätigte Ende Juli 2026 (Az. ZS A 15-3133-0342/2026/E/1) schriftlich, dass sie die Präsidentin erfolglos um eine Sachstandsmitteilung gebeten habe.
• Staatsanwaltschaft Berlin – Presseanfragen im Akten-Schredder: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin versuchte mit allen Mitteln, legitime Fragen zur Beweisunterdrückung und zur Einstellung von Verfahren (Az. 271 Js 594/26) abzuwehren. Zuerst wurden rechtsverbindliche Redaktionsbestätigungen für Nachwuchsjournalisten wörtlich als "kein tauglicher Nachweis" abgewertet, womit sich die Behörde als presserechtliche Zulassungsstelle aufspielte. Der Gipfel der Rechtsbeugung: Der Sprecher teilte schriftlich mit, dass man die Presseanfrage kurzerhand an den "Ermittlungsbereich" weitergereicht habe. Presseanfragen werden hier gezielt in laufende Strafakten verschoben, um sich der Pflichten des Landespressegesetzes zu entledigen.
Fazit: Die 4. Gewalt weicht nicht
Diese acht Klagen vor dem Verwaltungsgericht sind mehr als nur juristische Aktenzeichen. Sie sind der forensische Beweis eines Systems, das den Rechtsstaat als unverbindliche Empfehlung betrachtet, sobald es um die eigenen Verfehlungen geht.
Die Eskalationsstufe ist erreicht. Die Dokumente liegen dem Verwaltungsgericht vor – und stehen ab sofort auf dem Sentinel-Portal der gesamten Öffentlichkeit und allen Kolleginnen und Kollegen der bundesweiten Presse zur freien Auswertung zur Verfügung. Wir werden nicht weichen.
Lasst uns zeigen das auch wir diesen Chorgeist für die Pressefreiheit in uns tragen! Die Presse ist nur stark, wenn Sie gemeinsam arbeitet! Sonst seht Ihr selbst was daraus wird und das kann die Deutsche Presse so nicht wollen!
Ein abschließender Hinweis in eigener Sache – speziell an die Adressen der Berliner Hauptstadtpresse:
Wir haben in den vergangenen Monaten das ohrenbetäubende Schweigen der regionalen Berliner Medienlandschaft zu diesem beispiellosen Justizskandal vor ihrer eigenen Haustür wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Sollte sich dieses Desinteresse jedoch schlagartig in Luft auflösen, sobald die überregionalen Leitmedien und Fachverlage den Fall aufgreifen, stellen wir als Redaktion bereits jetzt unmissverständlich klar:
Die redaktionelle Übernahme, Zweitverwertung oder anderweitige Nutzung unserer exklusiven Rechercheergebnisse, Leitartikel, Eilklagen und forensischen Beweismittel durch die regionale Berliner Presse ist hiermit ausdrücklich untersagt.
Wir stellen unser Material der überregionalen Presse auf Anfrage gerne zur Verfügung. Für Berliner Redaktionen gilt ab sofort: Jede Nutzung unseres proprietären Materials bedarf einer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Nutzungsanfrage an redaktion@sentinel-portal.com und ist rechtlich nur nach unserer offiziell erteilten Freigabe gestattet.
Wer bei systematischer Zensur und Rechtsbeugung in der eigenen Stadt wegschaut, verliert das Privileg der automatischen Teilhabe. Wer später berichten will, muss ab sofort höflich fragen.
Berliner Presse das ist nur Fair nach Monate langen wegsehen! An die anderen Kolleginnen und Kollegen, lasst uns gemeinsam zeigen wie es geht und für was die vierte Gewalt wirklich steht. 🤓
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