Bevor das jetzt verwirrend klingt, die Überschrift bezieht sich auf 3 beendete Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht, die vierte ist aktuell in der Annahmeprüfung. Also sagen wir mal so, bis der Nachtrag 👇🧐 beim BVerfG ist. Dann gehen Akten nach Karlsruhe und dieses Mal auch nur ein Nachtrag und kein weiterer Antrag mehr!
Ich sage es hiermit auch ganz deutlich das was jetzt kommt beendet es und ich werde maximal noch auf Fragen reagieren, dies ist mein letzter Nachtrag zu meiner letzten Chance gegen eine Scheidung die es nie geben dürfte!
Das Gesetz sagt - Du kannst niemanden mit einem Beschluss scheiden, welcher gar nicht Verheiratet ist!
Leute was los mit euch? Was seid Ihr für Verbrecher dem Bürger dafür auch noch Geld abnehmen zu wollen? Das ist Denk-logisch 😉 absolut unmöglich!
Trotzdem kann man sagen, alle vier Beschwerdeschreiben beweisen eins ganz heftig und das ist Qualitätsanstieg vom feinsten und ein Zeichen an Berlin! Nachdenken alte Dame sowas machst du nicht wegen Verbrechern in der Justiz!
Doch ist mir im gleichen Moment nachdem ich die vierte Beschwerde verschickte eins plötzlich klar geworden und das ist - Es ist verfluchte scheiße meine letzte Chance und sagte mir dann...
STOP was machst du hier man? Junge (ich darf das zu mir sagen 😉), setz dich jetzt hin, keine KI, keine Ablenkung und nichts was irgendwie reinreden kann und mach den Scheiß so wie du erwachsen wurdest und das ist ALLEINE! Natürlich habe ich eine Familie die unterstützend immer da war, aber gelernt und den Weg bestimmt, habe ich für mich ALLEINE.
Denn das wissen, dass es meine letzte Chance ist, machte mir eins plötzlich klar und das ist - Es ist meine verfluchte scheiße vierte Bundesverfassungsbeschwerde in 12 Monaten gegen ein Kaputtes System und Leute ob die es begreifen oder nicht ist mir egal, denn mir war wichtig dass Ihr 🫵 es versteht und mir war endlos wichtig all das erlebte hier nicht weg zu lassen und das in der vierten Verfassungsbeschwerde jetzt für immer zu verewigen!
Auch wenn Richter in Karlsruhe keine ewig langen Romane gerne lesen, ist es hier wirklich genug und ich schwöre euch in Karlsruhe ich komme auf ein Interview als Journalist Reimer vorbei und dann erklärt ihr das so wie ich es dieses Mal machte um das meine Leser deutlich zu machen was hier passierte und das Ausmaß einfach nochmals deutlich macht!
Wirklich es ist mein ernst Lest es und versteht es! So kaputt kann und darf ein Land nicht sein!
Ihr Urteilt nicht nur über mich!
Ihr Urteilt über Berlin!!!
Leute ich brauche keinen Anwalt! Ich zerlege den Haufen Denk-logisch! Ihr werdet es sehen und das mit Hilfe der Bevölkerung, wetten? 😉
Daher noch ein Aufruf an jeden einzelnen Leser, solltet Ihr mit Richterin Neuhauß Probleme haben oder gehabt haben, meldet euch bei mir! Auch wenn Ihr jemanden kennt der einen kennt! Genauso bei Richtern mit ähnlich erlebten aus dem AG Kreuzberg. Wirklich ich behalte alle Informationen absolut vertraulich und nutze sie nur um eigene Spuren zu validieren und auf neue gebracht zu werden.
Schreibt dafür an owner@sentinel-portal.com für vertrauliche Informationen und an redaktion@sentinel-portal.com für Informationen welche zur Berichterstattung transparent gemacht werden dürfen.
Bei mir hat sich nachweislich jetzt bereits der zweite mit Dokumenten welche ich vertraulich behandeln soll und auch werde, gemeldet und auch diese brachten neue Erkenntnisse, insbesondere welche Anwälte da noch so in fragwürdige zusammenhänge gebracht werden können.
Was ich interessant finde ist an den Dokumenten, dass Sie in der Dokumentation grundsätzlich mit Sabine Neuhauß benannt wird, wie im Bereich - Übel des Grauens. Das kann doch kein Zufall sein. 🤔
Denkt bitte dran, ich bin erneut beim BVerfG, grobes aus anderen Verfahren kann bei diesem genauso helfen! Auch wenn ich hier gegen den OLG Beschluss vor gehe, bleibt bei mir Neuhauß im Fokus, was vollkommen klar sein sollte und so mache ich sie jetzt wieder zur Hauptakteurin der gesamten Situation, was Sie ja nun mal auch wirklich ist.
Ich habe heute das Gefühl bekommen, dass ich einen Interessanten Kontakt kennengelernt habe und ich hiermit einen netten Gruß schicke und auch Ihm verspreche, ich kümmere mich um die Alte Frau! Ich weiß der Beitrag wird gelesen werden, wurde mir so geschrieben. 😉
Ich sage mal so, Ermittler ihr macht das alles richtig und lasst mich noch maximal 3 Monate ganz entspannt weiter machen und ich werde heftig abliefern, versprochen! Also natürlich neben dem hier gezeigten! Denn tatsächlich bin ich mir inzwischen sicher, die Neuhauß nehme ich für euch komplett hoch!
Klar wird für das Bundesland deshalb jetzt in der Amtshaft nicht günstiger, aber das spart das Land ja dann auch an anderer Stelle ganz schnell wieder ein.
Hey seid mal jetzt ganz ehrlich, ich hätte lange früher zur Presse werden sollen. Die Ermittler so ganz entspannt und ich zeige euch hier transparent nach und nach, wie ich auch jetzt noch sage, Bundesland dich weiterhin mit mir anzulegen wird langsam zur größten Dummheit in der Geschichte von Berlin.
Denn auch was die Justizkasse hier erneut zeigt ist unterirdisch für ein Bundesland was eine Verbrecherin deckt. Aber ich habe Präsidentin Abel und Richterin Neuhauß vor ein paar Tagen ein persönliches Schreiben zukommen lassen. Ich habe mich bei diesem dazu entschieden, noch genau eine Woche zu warten und es dann nicht für die Leser, aber über dem Runden Tisch zu verteilen und habe dazu dann noch was vorbereitet und eine Überraschung die beide aus dem benannten Schreiben fast rauslesen konnten.
Dazu danach dann aber erst mehr zu diesem Thema. Dafür brauchen wir die Schreibtisch Funktion für die Leser und gehen dann gemeinsam auf Angriff. 20 Minuten 397 Mails mit einem Server und Kanal. Ich habe hunderte Kanäle auf 9 Mailserver am laufen. 😎
Dieses Bundesland mache ich zur Pussy! Das dafür das es heftige Straftäter deckt! Ihr werdet es erleben. Denn der Plan vom Sentinel Portal ist sooo viel größer und den Schaden welcher hier durch eine Richterin jetzt entstehen wird, unermesslich hoch.
Das dürft Ihr mir glauben!
Auch Präsidentin Abel sollte sich warm anziehen, denn wo Neuhauß auftaucht, taucht auch sie auf und zeigte sich nicht wirklich im hellsten Lichte.
Gut den Rest später, ihr dürft gespannt sein und euch freuen und die Berliner Behörden werden diese Ordnung wirklich lieben, auch wenn diese letztendlich ganz viel Arbeit für Berlin bedeutet. Aber hey was geht uns das Elend dieses Bundeslandes an?
Ein Bundesland was zeigt wie Verbrecher unterstützt werden! Ich kann es nur nochmals wiederholen. Das ist nicht mein Berlin was hier gezeigt wird und für euch alles andere wie gut das ihr nicht wisst wo bei einem Berliner eure Grenzen sind!
Ich sagte nicht umsonst - Berlin es reicht Knie nieder!
Ich werde dieses Land mit Gesetzen und der Macht des Bürgers jetzt zwingen in die Knie zu gehen. Dieser Beitrag erklärt sich mit Punkt 4... Versteht Ihr wenn Ihr mit lesen meines letzten Nachtrags fertig seid. Ich werde nicht gegen Gesetze verstoßen, sondern diese und die hier entstandene Technik nutzen um diesem Bundesland zu zeigen wie affig albern es sich hier verhält!
Statt den Bürger zu schützen will man weiter unberechtigtes eintreiben und begreift nicht, dass die Summe die man aktuell von mir haben möchte ein Witz für das ist, was dieser Krieg hier bis heute kostete und sagt dann - Komm Gib mal die paar tausender.
Berlin bist du so dämlich oder tust du nur so? Was hast du davon, wenn ich danach für einen Schaden von weiteren 100.000 sorge die erneut auf den Nacken des gesamten Landes geht und das nicht mit Verstöße gegen das Gesetz, sondern der Möglichkeit Technik in Arbeit für Behörden zu wandeln.
Dafür habe ich was Mega witziges Vorbereitet. Es gibt tatsächlich Gesetze, die weiß ein Bürger nicht und nutzt er Sie nicht, kommt es teilweise im Alter zu schaden. Das Sentinel Portal wird euch helfen diese Dokumente einzureichen und wir sorgen für eine Überlastung aber auch einen endlosen Anstieg der Kosten dieses Landes gegenüber des Bürgers und am Ende Stelle ich mich vor die Justizkasse und lache sie aus diese Hampelmänner des Volkes! 😂
Darum nennen wir Ihn doch lieber den Magischen Schreibtisch vom Sentinel Portal für den einfachen Bürger. Denn ihr werdet nach und nach Tipps, Formulare zum ausfüllen mit Versandfunktion und sogar Unterstützung beim Anwalt anschreiben und dabei versagen finden, sowie dem beantragen von beispielsweise Verfahrenskostenhilfe step by step erklärt und gemeinsam ausgefüllt, darin in Zukunft möglich werden.
Einfach weil ich euch helfen möchte wie ein Mensch und nicht wie ein Abtrüniger dieses Volkes behandelt zu werden und ich ebenfalls diesem Bundesland zurück zur Rechtstaatlichkeit verhelfen kann!
Berlin es wird Zeit zu reden und das Chaos Sinnvoll anzugehen! Da wo ein Bürger in Deutschland keinen Anwalt mehr bekommt, ist das System zerstört! Es ist Zeit zu handeln, erst das Unglück hier zu bereinigen und dann lasst uns die Sentinel Welt nutzen um System in all das hier zu bringen!
Das hier ist kein Ansatz Leute, es ist Struktur die das hier gezeigte nie wieder passieren lässt und Berlin sag was du willst, du bist es uns schuldig!
Das ist alles andere wie ein Spaß! Berlin sei ein Vorbild für ganz Deutschland, ein verdammt erfahrener Berliner hilft dir meine alte Dame! Ich kämpfe am meisten für dich!
Wirklich ein Bundesland was sich Weltweit zur größten Lachnummer macht. Nein ich fordere weiter, auch wenn es beim BVerfG ist und nein ich fordere weiter, auch wenn Herr Reimer einen weit höheren Anspruch durch Verbrechen einer Richterin gegen das Bundesland hat.
Berlin Du bist billig geworden!
Solche Aussagen ☝️🧐 sind das, was letztendlich eine Richterin und Richter durch Rechtstaatliches Verhalten vermeiden sollen! Aber was zeigen unsere?
Berliner Richter zeigen scheiße bauen und die Leitung und Pressestellen decken dieses Verhalten auch noch. Das ist unser Berlin und so schützt es seinen Ruf und das nur, weil es so ja nicht an die Presse gelangen kann und diese damit dann auch nicht zum Rufschaden wird.
Aber hey was zeige ich hier? Genau Witzfiguren und ein Bundesland was null mitdenkt sondern sich sagt - Klar ist das jetzt ein Entwickler wovon unser Land nur wenige mit der Erfahrung hat und das Land denkt sich dann, setzen wir den mit ein paar tausend Euro unter Druck, wird der es begreifen.
Leute 27 * > 100 Empfänger = > 2700 unterschiedliche Stellen mit höchsten Positionen unseres Landes kontaktiert. Richter auf Trapp gehalten, 37 Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben, die Pressestellen auf Trapp gehalten. Soll ich weiter machen? Ich hätte noch einiges, ist kein Problem, sagt es?
Ich habe Tests gemacht, wie einige der Runder Tisch Mailer Mails gelesen wurden. Das war nicht mal in 5 Minuten erledigt und den Gedanken, dass an die Leitung abzugeben, kommt einen vermutlich erst nach dem damit auseinandersetzen. Das bedeutet Anhänge betrachten und so weiter.
Hey ich will hier nur Denk-Logisches verhalten gegen den Wahnsinn eines Bundeslandes zeigen und bin fest von überzeugt, dass wird am Ende auch der letzte begreifen.
Wie viele haben die über 2700 Mails dann bearbeitet wie im Rechnungshof Sachsen, sich dann bei mir gemeldet und mich darauf hingewiesen, dass man es an seine Leitung weitergereicht hat. An wie viele hat es die Leitung danach weiter gereicht?
Runder Tisch Mailer alleine bis heute haben dem gesamten Land Zehntausende an Euro gekostet. Begreift das dieses Land oder stellt es sich dann hin und sagt, komm dafür haben wir einen Entwickler unseres Bundeslandes mit unberechtigten Forderungen der Justiz zerstört und fordern seit Jahren ein paar tausender von Ihm. ☝️😂
Und Berlin zu viel versprochen? Ich sagte ich mache dich zur Pussy! Ich würde sagen mal wieder hat der Reimer abgeliefert und er ist noch nicht mal fertig. Hey Leute nicht ich bin der, welcher begreifen muss! Ich nutze solche Dinge, setze mich hin und zeige Berlin was Berlin ist!
Das sind die Bürger dieses Bundeslandes! Diejenigen die es lieben schützen und drauf acht geben und nicht solch ein Haufen Rechtsbrecher die das vergaßen was dieses Land ausmacht!
Ich werde gegen euch weiter kämpfen und ich werde hier ganz sicher nicht als verlierer rausgehen! Wer das jetzt noch glaubt, sollte das da ☝️🧐 nochmals lesen und begreifen!
Man ganz ernsthaft Leute ihr seit die heftigste Lachnummer auf dem Planeten! Echt man da setze ich mich mit einen 5 Jährigen hin und der wird am Ende sagen - Berlin du bist ein Hampelmann Laden der sein Hirn verloren hat und es der Öffentlichkeit auf heftigste Weise präsentiert.
Ich spreche nur aus was die Rosinchenträger sich in der Presse nicht trauen und sage mir. Macht doch Berlin, ich Wette als letztes lache ich, so wie bereits die ganzen Monate und jeder einzelne Leser wird solche Logik begreifen!
Man nimmt keinen Bürger unberechtigt Geld um zu beweisen das ein Bundesland zum Assi wurde, sondern begreift und ändert! Aber lasst uns weiter machen, die nächste Lehrstunde ist am anrollen!
Deshalb war ich nämlich auch an anderen Fronten aktiv am unterstützen.
Ich meine ein Mensch wie ich, welcher plötzlich mit einer schwer Gefährlichen Richterin zu tun hat und diese zu seiner neuen Herausforderung macht, kann unfassbares erreichen wie auch mein angekündigter Starttermin für den Schreibtisch erneut beweisen wird. Das sogar obwohl ich die Nacht mal ein wenig auf Achse war.
Also liege gut im Rennen und Neuhauß ich hab dich und lache dich so hart aus! 🤭
Habe wegen dir kommende Woche noch zwei weitere Termine und kann dir versprechen, dich weiterhin zu unterstützen ist von jeden einzelnen aus deinen Reihen mehr wie nur dämlich, insbesondere weil gerade Kreuzberg eine heftige Verstrickung von Parallelen in unterschiedlichen Verfahren aufzeigt und ich mir sogar noch mal mein Verfahren bei einer anderen Richterin im Zeitraum von 2014 bis 2024 lief, zur Brust genommen habe und auch da diese Parallelen entdecken konnte.
Verdammt Berlin jetzt wird's peinlich und das heftig!
Leute ich kann euch eins versprechen, dass hier wird nicht nur eine Aufdeckung, es wird der Skandal seit Entstehung der Justiz!
Hey ich sage nur wie ich das sehe und Frage noch mal, lernt ein Mensch welcher drei Mal das BvR Zeichen in 12 Monaten holte und inzwischen 12 Jahre durch unterschiedliche Verfahren auf dem Amtsgericht Kreuzberg geht? 😏
Was denkt Ihr meine lieben Leser?
Insbesondere weil die Technik auf dem Portal in der Zeit ja besser und besser wurde.
Ich würde sogar sagen so einiges und ich zeige euch hier Mal was.
Denn was war mit meiner ersten eingereichten Verfassungsbeschwerde mein Fehler und zog sich bis zur letzten so durch?
Nein es waren nicht die Nachträge, dieser Beitrag beinhaltet auch einen.
Es war die Situation, dass man einfach erst einen wirklichen Verfassungsbruch sieht, wenn man genau das macht, was Schumacher machte. Denn er ist in der letzten Instanz und das Verhalten allgemein war absolut unterirdisch und für einen Richter alles andere wie zu vertreten.
Hey seht es einfach so wie ich. Ein Richter muss sich die eingereichten Unterlagen ansehen und da ich nochmals einen Zwischenbericht nach 7 Tage zur Anwaltsituation schicken nöchte und jetzt schon bei 780 Seiten bin, wird das mal eine Nummer, dass überlegt sich ein Schumacher in Zukunft dreimal Ich gehe von einem weit über 1000 Seiten langen Log Protokoll aus. ☝️😂
Ich werte das mit KI aus, ein Richter Schumacher auch?
Ja klar war der eigentliche Gedanke genau dieser. 🤭 Hey der hat mich ja wohl zu erst verarscht und brauchte sogar Unterricht in Juristischer Logik! Damit bekommt er ein weiteres Mal Unterricht vom Reimer und dieser wird prägend sein.
Aber Hallo? Sag ich doch!
Gut was habe ich noch mitgenommen? Das man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass die dort schneller sind als man eigentlich denkt und so null davon hat, über Wochen weiter mit Nachträgen zu ballern, letztendlich war es dann verschenkte Mühe.
So nun ist es aber so, dass sich auch alles dadurch wieder vereinen kann. Denn Ihr wisst noch, eine Sache kann man immer nur einmal einreichen. Richtig, ABER man kann Sie mit einem neuen Punkt nochmals zur Sprache bringen um deutlich zu machen, warum ein Richter Schumacher überhaupt so gehandelt hat.
Denn neben dem das Ihm das logische denken fehlt, ist der wahre Hintergrund ja um einiges verwerflicher.
Das bekommt man unter und kann es dem BVerfG so mitteilen.
Jetzt habe ich aber noch einen entscheidenden Vorteil zur ersten Bundesverfassungsbeschwerde und dieser ist meine neue Position.
Denn wisst ihr zu was das Bundesverfassungsgericht verpflichtet ist?
Richtig!
Auf den Ruf des gesamten Landes zu achten. 😎 was macht der Reimer hier?
So sehe ich das auch! Richter in führenden Positionen belegt mit nachweisen zum Witz dieses Landes.
Was genau bedeutet das für euch?
Ja Mensch genau, für mich auch. Richter die belegte Witzfiguren sind, sind nicht gut für den Ruf eines Bundeslandes!
Jetzt sehen wir aber das krasseste was es aktuell im weiten Internet an SaaS Lösung überhaupt Weltweit gibt.
Wie jetzt - Wo?
Schau dich um, die Sentinel Welt! Das komplexeste was es in dieser Form überhaupt gibt und das in einer Höllen Geschwindigkeit durch mich ohne Hilfe entstanden. 😎
Das hat auch Google neben anderen bemerkt und hat dieses Projekt auf eine nie dagewesene aber belegbare Weise gepusht und so in den Olymp gehoben und ein Projekt welches davor absolut unbekannt war, nach 88 Tagen im Internet knapp 160.000 menschliche belegbare Besucher erreicht.
Gut man könnte jetzt sagen, Deutschland hat 83 Millionen Bürger Dunkelziffer vermutlich das doppelte, werden trotzdem daraus schnell 10 Millionen und dann? 😉
So lange kann und darf das BVerfG hier nicht zusehen!
Das ist mal für die Beteiligten ganz blöd. Denn ich habe mich mal ein wenig mit dem Verfassungsgericht auseinandergesetzt (Dabei drei Mal geübt 😁) und festgestellt - Lol ist ja mal total easy da was zu erreichen. 😉
Wer mal will, einfach melden, der Tag hat 48 Stunden ich bekomme Lehrgänge irgendwo mit rein geschoben. 😁
Wisst Ihr was mir aber wichtig war? Das die Neuhauß nicht einfach so mit Ihren Scheiß durchkommt, genauso aber Gabi Kießler die lange nötige Juristische Ordnungsschelle sowie lange dauernde dringend nötige Klinische Betreuung bekommt.
Also hab ich nach dem Hintertürchchen ins System gesucht um genau das trotzdem wieder ins Gespräch zu bringen, dieses Mal aber vielleicht sogar als Doppeldecker. Das bedeutet, ich werde das Bundesverfassungsgericht bereits vor Ablauf der Frist des eingereichten neuen Beschwerdeverfahrens beim OLG wegen Lothar Kießler darauf hinweisen, dass sich sogar durch Lothar Kießler der fünfte Gang ans BVerfG ankündigt und das BVerfG hier schauen soll wie heftig dadurch der Schaden auf dieses Bundesland eine Steigerung erleben wird und hier alles andere wie zusehen dem Ruf unseres Bundeslandes förderlich ist!
Nein das wird kein Nachtrag sondern wie geschrieben eine Vorankündigung auf etwas das sich hier in Berlin nun zu wiederholen scheint. ich denke irgendwann ist auch mal wieder gut!
Ich habe aber ebenfalls gemerkt und gelernt, dass es keinen Sinn macht Verfahren beim BVerfG so heftig zu vermischen. Das heißt, würde ich das mit Lothar Kießler jetzt zu dieser Beschwerde mit einreichen, würde man sofort wieder sagen, der Instanzen Weg ist noch nicht voll ausgeschöpft und einstellen. Man sollte trotzdem immer bedenken, eine Einstellung belegt in keiner Weise das ich Unrecht mit meinen Aussagen hatte und diese so auch wieder hochholen darf.
Hier sind lange weitere willkürliche Urteile dringend zu vermeiden!
Ich denke dabei wird mir meine technische Festung aufs heftigste helfen. Denn wisst Ihr was geil ist? Es reicht eine einzige Datei um jeden Bundesverfassungsrichter zum eskalieren zu bringen? 😁
Woher ich das weiß? Diese solltet Ihr mal einer KI geben. Die rastet aus und begreift das Deutsche Rechtssystem nicht mehr!
Es ist halt der Bereich - Übel des Grauens und der heißt so nicht ohne Grund.
Es sollte aber irgendwo beim BVerfG auch einmal deutlich werden, was eine Richterin hier alles abgezogen hat und das jetzt mit dem nachgewiesenen Beschluss das alle Instanzen bis zur endlosigkeit erschöpft sind.
Das macht die Sache nun mal zum wirklichen Annahme und Urteilsgrund.
Hinzu kommen zwei Dinge die mir beim durchgehen meiner Unterlagen aufgefallen sind und das ist zum einen, dass es in den anderen drei Beschwerden zwar einmal zum Thema gemacht wurde, dann aber auch dort im Urteil deutlich wurde, dass dieses Schreiben damals wegen nichterschöpfung der Instanzen keine Beachtung fand.
Das ist nämlich wirklich das, was ein Bundesverfassungsgericht so interessant macht und ein Richter Schumacher so verwerflich als Oberinstanz Richter. Denn es wird beim BVerfG einfach davon ausgegangen, dass man genug Instanzen in einem Bundesland nutzen kann und spätestens die höchste dort ein kritisches Auge drauf hat. Darum werden Beschwerden nur in ganz seltenen Fällen davor angenommen.
Mein Gedanke war das vorhersehbare Übel zu vermeiden und das auch so erklärt, aber es ist wie es ist und ich hätte auch auf Richter treffen können, die da mit gegangen wären, dann hätten wir das hier gezeigte vermieden.
Darum schaut euch an wie ich dieses Mal dran gehe. Ich habe mir nämlich zusätzlich gesagt, es kam bei jeder erst der Hinweis der Rechtspflegerin mit AR Nummer und so weiter. Aber hey was bitte will ich mit einer AR Nummer und warum da wieder schreiben nehmt mal an. Ich mache es dieses Mal mit einen einzigen Nachtrag so, dass ich genau diese Dinge umgehe und sage, gebt mir mal das BvR, legt dem Senat das vor und fordert Akten an.
Ja witzig oder? Aber das geht wenn alle Instanzen erschöpft sind, gucke.: 👇😱
Entwurf 1 - Entwurfzeit ca. 7 Stunden.
*** ELEKTRONISCH ÜBERMITTELT PER EBO ***
*** HOCHDRINGLICH – EILVERFAHREN GEM. § 32 BVerfGG ***
*** UNMITTELBARE VORLAGE AN DEN SENAT ERFORDERLICH ***
*** ANTRAG AUF AKTENBEIZIEHUNG AUS DER VORINSTANZ ***
– Nachweis der institutionellen Kollusion, der Aktenmanipulation und des kollusiven Datenabflusses zur Vereitelung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 Abs. 1 GG) –
Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter,
in Ergänzung der am 28.09.2026 fristwahrend erhobenen Verfassungsbeschwerde reicht der Beschwerdeführer hiermit folgenschwere, neu systematisierte Beweisdokumente aus dem forensischen öffentlich zugänglichen Sentinel-Portal des Beschwerdeführers sowie eine Ausführliche Aussage nach.
Diese Dokumente belegen unumstößlich, dass die verfassungswidrige Abweisung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts durch das Kammergericht Berlin am 03.09.2026 (sog. „26-Anwälte-Regel“) den systematischen Höhepunkt einer gezielten, behördlich koordinierten Rechtsverweigerung der Vorinstanzen darstellt.
1. Unumstößlicher Nachweis der bewussten Aktenmanipulation und der auf Sentinel-Portal.com öffentlich dokumentierten systematischen und dadurch in der Existenz bedrohten sowie gesundheitlich gefährlichen vorsätzlich zerstörten Familie durch die Berliner Justiz (Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 6 GG) und die Nachweiserbringung eines inzwischen im Ruf heftig geschadeten Bundeslandes.
Die Richterin am Amtsgericht Kreuzberg (Abteilung 164 F, Richterin Neuhauß) stützte ihren Beschluss vom 07.07.2026, mit dem sie ihr eigenes Befangenheitsgesuch prozessrechtswidrig in Eigenregie verwarf, auf die aktenwidrige Tatsachenbehauptung, der 4. Befangenheitsantrag vom 23.05.2026 sei „bei Gericht nicht eingegangen“.
Gegenbeweis (siehe anlageverzeichnis): Das amtliche Fax- und eBO-Übermittlungsprotokoll vom 25.05.2026, 21:27:31 Uhr, belegt den form- und fristgerechten Zugang bei der Beschwerdestelle 164 F. Dieser Antrag wurde im offenen CC zeitgleich neben 103 weitere Empfänger an die Verwaltung des Landgerichts Berlin, die Senatsverwaltung für Justiz und den Rechnungshof zur Vermeidung genau dieser Behauptung, mit übermittelt.
Die verfassungsrechtliche Rüge zur Aktenunterdrückung: Die Leugnung des Zugangs dient der bewussten Umgehung der gesetzlichen Tätigkeitssperre des § 47 ZPO. Es liegt eine wissentliche Aktenunterdrückung zur Erschleichung eines prozessualen Vorteils und zur Entziehung des gesetzlichen Richters vor. Richterin Neuhauß hat sich während der gesamten Verfahrensführung über vier Parallelverfahren an keinen einzigen der sechs durchaus begründeten Befangenheitsanträge gehalten. Stattdessen nutzte sie die Phasen schwebender Ablehnungsverfahren gezielt, um den Beschwerdeführer durch willkürliche Rachebeschlüsse und drakonische Ordnungsmittel prozessual und psychisch zu zerschlagen. Dabei wurde von ihr nicht ein einziges mal auf teilweise sogar mehrfache bis über das Präsidium eingereichte Eingaben des Beschwerdeführers in ihren Beschlüssen eingegangen.
Der Nachweis der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt durch unbarmherzige Verfahrensführung: Der Richterin lag ein ärztliches Attest vor, welches belegte, dass sich der Beschwerdeführer in fachpsychologischer Behandlung befindet. Diagnostiziert wurde eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10: F43.0g) infolge einer akuten, stark verschleppten Belastungsreaktion. Das Attest wies explizit darauf hin, dass die rücksichtslose Verfahrensführung der Richterin im Scheidungsverfahren den direkten Ausbruch der Krankheit verursachte. Seit der Missachtung des Attests hat sich der Zustand drastisch verschlimmert und gefährdet inzwischen deutlich die Existenz des Beschwerdeführers.
Die Zerstörung der unbeteiligten, erwachsenen Tochter (25): Ebenso wurde der Richterin nachweislich mitgeteilt, dass die erwachsene Tochter des Beschwerdeführers (25) aufgrund der erlebten Hilflosigkeit gegenüber der justiziellen Willkür psychisch erkrankte.
Sie musste sich in psychologische Behandlung und schließlich in eine psychiatrische Tagesklinik begeben. Diagnostiziert wurde eine schwere depressive Störung (ICD-10: F41..2) sowie eine akute Belastungsreaktion (ICD-10: F43.1). Die Tochter, die nach jahrelangem, fehlerfreiem Aufstieg bis in die Chefetage und der Absolvierung ihrer Ausbildung als Sicherheitskraft bei der Firma WISAG tätig war, ist seither in ihrem Beruf dauerhaft fahr- und einsatzunfähig. Da im Sicherheitsgewerbe Dienstzeiten von über 220 Stunden pro Monat die Regel sind, erzwang die Erkrankung zum 31.12.2026 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus dringender ärztlicher Sicht. Eine Wiederaufnahme der gelernten Tätigkeit ist dauerhaft ausgeschlossen. Bis zur vollständigen Beendigung bekommt Sie fortlaufend Krankengeld und bleibt weiterhin Krankgeschrieben.
Obwohl die Tochter eine detaillierte, erschütternde Zeugenaussage über ihre Erlebnisse und die daraus entstandene Hilflosigkeit direkt bei Gericht einreichte, weigerte sich Richterin Neuhauß bis zum Schluss, dieses Dokument auch nur zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Dokument ist inzwischen einer eingereichten Klage im Strafrecht als Nachweis gegen Gabi Kießler anhängig.
Richterin Neuhauß hat eine junge Frau im Berufsleben sehenden Auges gesundheitlich und wirtschaftlich ruiniert.
Eine Junge Frau, welche im Berufsleben durch das Gesetz begleitet wird, macht ein Gesetzloses Verhalten einer Richterin einfach kaputt und das sagte Sie dem Arzt aber auch Beschwerdeführer.
Im Gegenzug widersprach Sie eine durch 6 Zeugen belegte und einheitlich in der Meinung auf Drittgefährdung und Kindeswohlgefährdung vertretene Eidesstattliche teilweise sehr ausführlichen Aussage, stellte sich dieser entgegen und half damit einer schwer Suchtkranken Frau ohne die Aussagen nach § 26 famFG zu prüfen und stellte in einer Stellungnahme vom Befangenheitsantrag später dann Ihre offensichtlich mit einem Zweitjob verliehene Ärztliche Diagnose, dass keine Auffälligkeiten bei einem kurzen Verhandlungstermin gewesen wären und so sich damit der langjährigsten Freundin welche 25 Jahre befreundet waren und eine sehr ausführliche Aussage zu ihren Erfahrungen mit Gabi Reimer verfasst hat mit einem 20 Minuten Vergleichstermin entgegen.
Der Beschwerdeführer erlebte zum Ende der Ehe keinen Tag, wo nicht wenigstens 1 Flasche Wodka (0.7l), eine Flasche Feigling (0.5l), mehrere hochprozentige Dosen Mixgetränke, bis zu 5g Amphetamine sowie massig an Ibuprofen konsumiert wurden.
Die zuvor genannten Zeugenaussagen lagen dem Gericht teilweise ab Mai 2025 durch das parallel laufende Gewaltschutzverfahren vor, wurden dann aber auch in das Scheidungsverfahren mit eingereicht und bestätigten die Angaben der Menge vom Beschwerdeführer ausdrücklich.
Trotz positiver Kenntnis dieser medizinischen Katastrophen setzte die Richterin unter fortlaufendem Bruch des § 47 ZPO immer neue Scheidungstermine an, um vollendete Tatsachen zu erzwingen. Es gab insgesamt 5 Scheidungstermine zumeist während der Befangenheit erlassen und zugestellt. Gegen jeden einzelnen wehrte sich der Beschwerdeführer bis zum Tag der Scheidung unter Missachtung der Sperrwirkung zuletzt am 15.07.2026 Stunden vor der Verhandlung eingegangenen 6 Befangenheitsantrag gegen die Richterin, wo der erste am 04.09.2025 war und jeder einzelne massive Dienstrechtliche Verstöße belegte.
2. Nachweis des kollusiven Datenmissbrauchs, der bewussten Fristenmanipulation und der prozessualen Sabotage (Verletzung von Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 6 GG i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG)
Das verfassungswidrige Zusammenwirken der zivilen Fachgerichte mit nachgeordneten Ermittlungsbehörden zur physischen und psychischen Ausschaltung des Beschwerdeführers manifestiert sich im Vorfall aus Dezember 2025:
Der Sachverhalt: Unmittelbar nach der Verhängung existenzvernichtender Ordnungsmittel (5 Tage Zwangshaft) durch Richterin Neuhauß, leitete eine Polizeidienststelle (Abschnitt 33) am 16.12.2025 eine eilige Vernehmungseinladung per E-Mail ein.
Der unumstößliche Beweis für den Aktenabfluss (Anlage N2): Diese polizeiliche Einladung erging ausschließlich an die verdeckte, nicht öffentlich einsehbare E-Mail-Adresse admin@taubenfreundschaft.de. Als offizielle, den Ermittlungsbehörden bekannte Adresse nutzte der Beschwerdeführer stets kontakt@taubenfreundschaft.de.
Die geheime Administrations-Adresse war ausschließlich Gegenstand privater Dokumente, die von der Gegenseite als „Beweismittel“ in der geschlossenen Gerichtsakte der Abteilung 164 F hinterlegt worden waren.
Die ermittelnde Beamtin wusste bei der Übernahme nicht, dass sie eine geschützte Adresse aus einer zivilen Familienakte verwendete. Erst durch die serverseitige Rückleitung des Sentinel-Systems, welche die Herkunft klassifizierte und den Fehler bei der Antwort korrigierte, flog dieser illegale Datenabfluss auf. Es war zudem verwunderlich, dass plötzlich eine neue Beamtin mit dem Fall vertraut war und so schnell nach dem letzten Termin des bis dahin bearbeitenden Beamten bereits eine Beschuldigtenvernehmung für notwendig halten konnte. Die Justiz hat hier bewusst intime Daten an Ermittlungsbehörden durchgereicht, um den Beschwerdeführer zu kriminalisieren.
• Die mörderische Fristenmanipulation kurz vor den Feiertagen (Anlage N3): Die Einladung für den 16.12.2025 wurde dem Beschwerdeführer auf dem Postweg nachweislich erst am 18.12.2025 zugestellt. Auch die elektronische Nachricht bot keinerlei physische Möglichkeit zur Vorbereitung einer Beschuldigtenvernehmung. Das dokumentierte Ziel dieses behördlichen Zusammenspiels war die künstliche Erschleichung eines „unentschuldigten Fernbleibens“. Dadurch sollte der zivilrechtliche Haftbefehl der Richterin Neuhauß im Wege einer polizeilichen Festnahme exakt zu den Weihnachtsfeiertagen vollstreckt werden. Ich habe der Polizistin damals geantwortet, dass man in unserer Wohnung niemanden antreffen wird.
Ich gehe davon aus, dass die Richterin einen mir nie bekanntgewordenen weiteren Scheidungstermin durch Vorführung der Polizei so durchsetzen wollte. Dies ließ einfach die zuvor passierte Paketsituation Schlussfolgern.
Die Flucht zu Weihnachten und das Trauma der minderjährigen Tochter Victoria (16): Da bei einer Verhaftung des allein sorgeberechtigten Beschwerdeführers der minderjährigen Tochter Victoria (damals 15) die sofortige, schutzlose Inobhutnahme durch das Jugendamt gedroht hätte, war der Beschwerdeführer gezwungen, am Weihnachtsfest mit seinem Kind vor der Justiz zu fliehen. Aus nackter Todesangst vor der Festnahme ihres Vaters versteckte sich die 15-jährige Victoria am 24.12.2025 auf der Toilette einer Freundin und musste dort ihr Weihnachtsfest verbringen. Diese unerträgliche Grausamkeit wurde flankiert von existenzvernichtenden Ordnungsmitteln über 500, 1.000 und 1.500 Euro, die Richterin Neuhauß zuvor in Parallelverfahren welche später unter Fehlerhaften Behauptungen mit einem Wochenendschreiben 31.08.2025 eingestellt wurde und dem Antragssteller die Rechtsberatung gegeben wurde, einen neuen Antrag gegen den Beschwerdeführer zu stellen, verhängt und zeitgleich zur Weihnachtszeit unter Androhung von Ersatzhaft durchzusetzen. Hierzu ist noch zu erwähnen, dass dieses Einstellungsschreiben bei regulären Fristende vom Verfahren am 18.08.2025 nicht mehr notwendig war.
Victoria (damals 15) wurde dann später ebenfalls über den genannten Abschnitt zur minderjährigen Zeugenaussage eingeladen und entgegen meiner ausdrücklichen Aufforderung, die Geschwister nicht zu trennen, nutzte die Beamtin einen kurzen unbeachteten Moment der erwachsenen Schwester um das Kind zu beeinflussen und für Zivilcourage zu strafen und ihr zu erklären Sie würde sich strafbar machen wenn Sie Gefahrensituationen meldet, welche bis zum Hausverbot für Sie und Ihre Familie führen können.
Diesbezüglich wurde nach dem Vorfall sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die besagte Beamtin eingereicht, insbesondere weil diese dem Kind gegenüber zusätzlich die unfassbare Aussage machte, dass eine Erwachsene Person auch neben Ihr Drogen nehmen dürfe, man darf nur keine großen Mengen besitzen. Die Tochter des Beschwerdeführers hat nach dem Verlassen der Wache selbstständig ein Gedächtnisprotokoll zum Vorfall gefertigt und dem Beschwerdeführer zum Zeitnachweis unmittelbar danach per WhatsApp zukommen lassen.
Jeden formgerecht erhobenen Widerspruch gegen diese Bußgelder hielt die Richterin rechtswidrig zurück und weigerte sich, die Akten an die übergeordnete Kammer des OLG weiterzuleiten, um die Ersatzvollstreckung der Haft kurz vor Weihnachten, des Beschwerdeführers mit aller Gewalt zu erzwingen.
3. Unwiderlegbarer Nachweis des institutionellen Abrechnungs-, VKH-Subventionsbetrugs und der systematischen Urkundenmanipulation unter vorsätzlichem Bruch der verfassungsrechtlichen Waffengleichheit (Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)
Das Kammergericht Berlin rechtfertigt die Verwerfung der Beschwerde in unhaltbarer Weise damit, dass ein nachträglicher Wechsel der materiell-rechtlichen Grundlagen (von der ursprünglich beantragten Härtefallscheidung zur „normalen“ Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres) die Besorgnis der Befangenheit der Richterin Neuhauß nicht begründen könne. Andere vorgebrachte Punkte des Beschwerdeführers wurden durch das OLG als nichtig erklärt.
Es wurde zudem offensichtlich keine Akteneinsicht vorgenommen, da dieses Härtefallverfahren bereits unmittelbar nach VKH Bewilligung der Richterin und damit weit vor dem Ende vom Trennungsjahr wortlos geändert wurde und nicht wie durch das Kammergericht behauptet, erst nach der Beendigung vom Trennungsjahr. Diese Argumentation unterschlägt wissentlich die aktenkundige, systematische Manipulation der Verfahrensdaten zur Erschleichung von staatlichen Geldern und zur bewussten Wehrlosstellung des Beschwerdeführers mit Unterstützung des Kammergerichts:
• Das unauflösbare Zeit-Paradoxon der Prozessvollmacht (siehe Anlageliste): Die von Rechtsanwältin Nicole Müller zur Gerichtsakte gereichte Prozessvollmacht datiert nachweislich auf den 10.06.2025 und lautet ausdrücklich auf eine reguläre „Ehescheidung und Folgesachen“. Zu diesem Zeitpunkt lief das gesetzliche Trennungsjahr nach dem eigenen Vortrag der Gegenseite unstreitig noch mindestens bis zum 19.12.2025. Der tatsächliche, auf unzumutbare Härte gestützte Scheidungsantrag nach § 1565 Abs. 2 BGB wurde jedoch erst Monate später, am 11.08.2025, eingereicht – und stützte sich inhaltlich maßgeblich auf angebliche Vorfälle, die sich erst im Juli 2025 ereignet haben sollen. Es ist denklogisch und rechtlich unmöglich, im Juni eine Vollmacht für ein Härtefallverfahren zu erteilen, dessen Begründungstatbestände und materiell-rechtliche Existenz erst in der Zukunft entstehen.
• Die Konsequenz (Der vollendete Subventionsbetrug): Trotz dieses offenkundigen, unheilbaren Mangels bewilligte Richterin Neuhauß der Gegenseite am 12.09.2025 auf Basis dieser logisch unmöglichen Vorab-Vollmacht im laufenden Befangenheitsverfahren die staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Der lange zuvor begründete, existenzsichernde fristgerecht eingereichte Widerspruch des Beschwerdeführers gegen diesen VKH-Antrag sowie dem Antrag auf Härtefallscheidung wurde vom Gericht vollständig ignoriert. Sobald die öffentlichen Gelder aus der Landeskasse rechtskräftig gesichert waren, wurde das Härtefallverfahren ohne prozessualen Beschluss oder Mitteilung an den Beschwerdeführer klammheimlich in ein „reguläres“ Scheidungsverfahren umdeklariert, um das offensichtliche Betrugskonstrukt vor übergeordneten Instanzen zu verschleiern. Gleichzeitig wurde das beim Amtsgericht Lichtenberg anhängige Betreuungsprüfungsverfahren zur Feststellung der Prozessunfähigkeit der Gegenseite (Az. 158 XVII 102/26) durch systemische Untätigkeit ausgesessen.
Unmittelbar nach Kenntnisnahme der Situation auf dem Amtsgericht Kreuzberg durch das Amtsgericht Lichtenberg, stellte der Richter das untersuchungsverfahren mit einem Satz ein und wies dem Beschwerdeführer an - Er möge von weiteren Eingaben absehen.
Diese Entscheidung wurde später trotz vorliegendem Eilantrag auf vermögenssicherung auch durch die Gerichtsleitung so gestützt und dem Beschwerdeführer der Hinweis geschickt - andere Justizbehörden würden seine Meinung nicht teilen und er deshalb seine Ansichten erneut prüfen sollte.
Der Eilantrag auf vermögenssicherung das Beschwerdeführers wurde unbeschieden ignoriert. Das Gericht schaut hier lieber weg obwohl auch dort die Zeugenaussagen bis hin zur Zeugenaussage einer Minderjährigen vorgelegen haben und diese erst zur Entscheidung der Betreuungsprüfung führten.
Jedoch war nach Kenntnisnahme der Situation auf dem Amtsgericht Kreuzberg offensichtlich auch für das Amtsgericht Lichtenberg ein nachgehen nach § 26 famFG mit der später mitgeteilten Begründung sich auf ein Monate altes Gespräch einer sozialberaterin zu beziehen, nicht mehr notwendig und so sämtliche Nachweise, wie vorsätzliche inzwischen massive Verschuldung im hohen 5 Stelligen Bereich mit ständigen Vollstreckungsandrohungen und die missbräuchliche Nutzung des Kontos der minderjährigen Tochter, plötzlich egal geworden.
• Der „Rache-Tag“ vom 12.09.2025 (Der dreifache Verstoß gegen § 47 ZPO): Die feindselige Voreingenommenheit der Richterin manifestiert sich unumstößlich in der zeitlichen Koordination ihrer Beschlüsse: Am 04.09.2025 ging der erste formgerechte Befangenheitsantrag des Beschwerdeführers bei Gericht ein. Ab diesem Moment war der Richterin jede Amtshandlung untersagt (§ 47 ZPO). Ungeachtet dieser zwingenden gesetzlichen Sperre erließ Richterin Neuhauß am 12.09.2025 synchron drei einschneidende Endentscheidungen: Den unbegründeten Blanko-VKH-Beschluss für die Gegenseite welcher dem Beschwerdeführer als gekürzte Fassung zugestellt wurde, einen existenzvernichtenden Ordnungsgeldbeschluss über 1.500,00 Euro gegen den Beschwerdeführer und eine sofortige Terminierung zur Hauptverhandlung weit vor Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres. Dies stellt erneut einen offenen Bruch des Verfassungsrechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) dar.
Richterin Klösgen wies den Befangenheitsantrag vom 09.04.2025 mit Beschluss vom 16.10.2025 zurück. Damit ist belegt, dass eine Befangenheitsprüfung und somit Sperrwirkung wenigstens in diesem Zeitraum vorgelegen hat.
• Die Verleumdung und Unterdrückung des Eheaufhebungsantrags: Bereits am 04.08.2025 (und damit sieben Tage vor dem Härtefallantrag der Gegenseite) reichte der Beschwerdeführer einen umfassend begründeten Antrag auf Eheannullierung/Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung bei Gericht ein. Richterin Neuhauß leugnete die Existenz dieses Antrags monatelang und verweigerte die Vergabe eines Aktenzeichens, um der Gegenseite den prozessualen Vortritt zu sichern und das Scheidungsverfahren zu forcieren.
Erst in einer nachträglichen Stellungnahme behauptete sie willkürlich, der Antrag sei unwirksam, da er nicht durch einen Rechtsanwalt eingereicht worden sei. Eine prozessuale Frist zur Heilung dieses angeblichen Formmangels wurde dem Beschwerdeführer – im krassen Gegensatz zur großzügigen Behandlung der formunwirksamen gegnerischen Anträge – niemals eingeräumt.
• Das institutionalisierte Akten- und Zustellungschaos im Präsidium: Diese bewusste Gehörsverweigerung zieht sich verfahrensübergreifend durch sämtliche Akten bis hin zu unerklärlichen Aktenregister Lücken (AR-Zeichen bei den Beschlüssen der Befangenheitsabweisung).
Zu dieser ominösen Lücke wurde bis heute jede Erklärung offen gelassen. Auch eine später über Sentinel-Portal.com gestellte Presseanfrage an die Pressestelle wurde mit der Aussage - Es würde sich bei dieser Presseanfrage um rein privates Interesse des Beschwerdeführers handeln, abgelehnt.
Das Präsidium des Amtsgerichts Kreuzberg fing hochrelevante Verteidigungsschriftsätze und Eilanträge des Beschwerdeführers als „Verwaltungsakte“ ab und leitete diese manipulativ nicht an die zuständigen Richter weiter. So wurde beispielsweise Richter Dr. Koa vom Amtsgericht Kreuzberg durch die gezielte Vorenthaltung von Unterlagen in die Irre geführt und so fälschlich an die Zivilabteilung verschoben; die entlastenden Beweise landeten stattdessen im Verschleppungs- und Unterdrückungsapparat der Richterin Neuhauß.
Dies wurde dem Beschwerdeführer so durch die Leitung auch deutlich mitgeteilt und eine Sachstandanfrage saß man abwimmelnd mit der nicht nachvollziehbaren Aussage, dass diese dem zuständigen Richter übermittelt wurden, ebenfalls bis heute aus. Man teilte zudem mit, dass auch in Zukunft so mit eingereichten Unterlagen des Beschwerdeführers verfahren wird.
So liegt ein nachweislich mehrfach eingereichter Gewaltschutzantrag für die minderjährige Tochter des Beschwerdeführers inzwischen seit dem 19.01.2026 unbeschieden auf Gericht und wartet dort vermutlich auf Ihren 18. Geburtstag.
• Das prozessuale Zeit-Paradoxon und die bewusste Verweigerung der Sachaufklärung (Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG): Die von Rechtsanwältin Müller vorgelegte Prozessvollmacht datiert nachweislich wie bereits erwähnt auf den 10.06.2025 und lautet auf eine reguläre „Ehescheidung und Folgesachen“. Zu diesem exakten Zeitpunkt lief das gesetzliche Trennungsjahr nach dem eigenen Vortrag der Gegenseite unstreitig noch mindestens bis zum 19.12.2025.
Trotz mehrfacher, dringlicher Anträge des Beschwerdeführers weigerte sich Richterin Neuhauß beharrlich, eine amtliche Ummeldebestätigung der Gegenseite anzufordern, um den tatsächlichen Trennungszeitpunkt und das Ende des Trennungsjahres von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG).
• Der staatlich herbeigeführte finanzielle Entzug der minderjährigen Tochter: Durch diese behördliche Weigerung wurde dem Beschwerdeführer die Beantragung des zustehenden Unterhaltsvorschusses für seine minderjährige Tochter Victoria unmöglich gemacht, da die Unterhaltskasse zwingend den amtlichen Nachweis des stiefmütterlichen Auszugs verlangte. Obwohl Richterin Neuhauß mehrfach schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein minderjähriges Kind durch ihre Untätigkeit monatlich 450,00 Euro an gesetzlichen Leistungen verliert und die Gegenseite jegliche Verpflichtung zur Mitwirkung verweigerte und dies sogar noch verspottend gegen den Beschwerdeführer in ihren eingereichten Aussagen nutzte, verweigerte sie eine entsprechende gerichtliche Verfügung.
Der Beschwerdeführer hatte explizit beantragt, die Ummeldebestätigung über den Amtsweg beizuziehen – sowohl zur Feststellung der Prozessvoraussetzungen als auch zur Existenzsicherung des Kindes. Die Richterin ignorierte den Schutz des Kindes vollständig.
• Das bewusste Gewährenlassen des finanziellen Ruins einer Minderjährigen: Ebenso ignorierte Richterin Neuhauß die wiederholten, detaillierten Warnungen des Beschwerdeführers vor einer drohenden, massiven Verschuldung der damals noch 17-jährigen Tochter Aimée Kießler durch die suchtkranke Mutter. Anstatt die elterliche Sorge und die Vermögenssorge wegen akuter Gefährdung unverzüglich von Amts wegen zu prüfen (§ 1666 BGB), pervertierte die Richterin das Verfahren: Sie forderte den Beschwerdeführer stattdessen auf, zu Anträgen der Gegenseite Stellung zu nehmen, während in den Akten bereits erdrückende Beweise über den vollständigen wirtschaftlichen und moralischen Verfall der Mutter lagen und der Beschwerdeführer aufgefordert wurde auch zu diesen Stellung zu nehmen.
• Die Dokumentation des familiären Abgrunds und die Bestrafung des Hinweisgebers: Dem Gericht lagen lückenlose Nachweise über eine jahrzehntelange Schuldenkette der Mutter (Miet- und Räumungsklagen des städtischen Wohnungsunternehmens DEGEWO und Stadt Land seit dem Jahr 2004), Durchsuchungsbeschlüsse sowie strafrechtliche Vernehmungsvorladungen wegen des illegalen Besitzes und Verdacht des Handels von Amphetaminen vor.
Diese Unterlagen, die der Beschwerdeführer teilweise in Schränken versteckt aufgefunden hatte, bildeten das unumstößliche Fundament für seinen prioritär eingereichten Antrag auf Ehe-Annullierung wegen arglistiger Täuschung. Richterin Neuhauß reagierte auf die Vorlage dieser existentiellen Beweise nicht mit Kinderschutzmaßnahmen, sondern mit dem Erlass drakonischer Ordnungsmittel gegen den Beschwerdeführer.
Sie deklarierte den notwendigen, rechtlichen Vortrag und die Übersendung dieser existenzsichernden Dokumente als „unerlaubte Kontaktaufnahme“ und missbrauchte das Gewaltschutzgesetz, um den aufdeckenden Stiefvater mundtot zu machen.
• Die prozessuale Verschleppung und die katastrophalen Folgen für das Kindeswohl: Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anträgen zum Kindeswohl wurde von der Richterin systematisch verweigert. Die erneut eingereichte Anregung an das Gericht, von Amts wegen ein zwingend zu führendes Kinderschutzverfahren zu beginnen und durch Einholung die Vermögensverhältnisse des Kindes zu prüfen wurde von der Abteilung 164 F so lange verschleppt und ausgesessen, bis die betroffene Tochter Aimée bereits einen Monat vor der Entscheidung das 18. Lebensjahr vollendete.
Anwältin Müller erklärte im Namen Ihrer Mandantin erneut ohne Vorlage einer Vollmacht für dieses Verfahren, dass die minderjährige Tochter vollumfänglich mit den Machenschaften Ihrer Mutter einverstanden sei und es in Ordnung fand, dass dieses Konto für Drogeneinkäufe genutzt und regelmäßig sogar vorsätzlich unmittelbar vor vertraglich vereinbarten Lastschriften durch die Mutter geräumt wurde, so einen Deckungsmangel herbeiführte und die Bonität ihrer Tochter bereits vor Volljährigkeit stark vorsätzlich belastete! Die Mutter hatte laut Anwältin Müller das Einverständnis der seinerzeit minderjährigen und so die finanzielle fürsorgepflicht neu definiert. Diese liegt nämlich laut Anwältin Müller bei der Minderjährigen selbst und war offensichtlich reif genug die Entscheidung entgegen meiner Anregung und den belegten nachweisen alleine zu treffen.
Das Verfahren wurde daraufhin aufgrund des bereits erreichten 18 Lebensjahres, eingestellt und dem Beschwerdeführer rechtswidrig die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das verfassungswidrige Ergebnis dieser justiziellen Arbeitsverweigerung ist ein psychisch und sozial vollständig ruiniertes Kind: Unmittelbar nach Eintritt der Volljährigkeit erklärte die Tochter in den sozialen Netzwerken öffentlich ihren Beitritt zum Koran und ihre vollständige Radikalisierung/Verhüllung.
Die Justiz des Landes Berlin hat hier tatenlos zugesehen, wie eine schwer suchtkranke Mutter die Zukunft eines Kindes zerstört, Schufa-Scores ruiniert und das Kind in den religiösen Extremismus treibt, während der schützende Stiefvater prozessual kriminalisiert wurde.
• Das illegale Namensrecht-Schattenverfahren und das „Paket-Gate“: Besonders plastisch wird die Aktenmanipulation am Eilverfahren zum Namensentzug, welchen der Beschwerdeführer am 01.09.2025 einleitete. Richterin Neuhauß wies diesen Antrag mit einem auf den 21.11.2025 rückwirkend datierten Beschluss kostenpflichtig ab.
Die physische Zustellung dieser Entscheidung wurde jedoch vorsätzlich verschleppt. Am 29.11.2025 wurde dem Beschwerdeführer ein vollkommen zerfetztes und notdürftig verklebtes DHL-Paket ausgehändigt. Dieses enthielt paradoxerweise ein auf den 01.12.2025 vordatiertes gerichtliches Anschreiben sowie einen völlig verflochtenen Schriftsatz der Anwältin Müller vom September 2025 unter dem Aktenzeichen des Namensverfahrens – jedoch mit einer vertauschten Kläger-./.Beklagten-Konstellation. Das Gericht forderte den Beschwerdeführer darin auf, innerhalb von 14 Tagen zu einem Verfahren Stellung zu nehmen, das es selbst bereits sieben Tage vor der Paketzustellung heimlich und kostenpflichtig eingestellt hatte. Ausweislich des Beschlusses vom 21.11.2025 war Rechtsanwältin Müller in diesem Verfahren nicht einmal als Vertretung beigeordnet oder legitimiert.
• Die erzwungene Schein-Legitimation im Dezember: Um diese katastrophale Aktenvermischung und das vollmachtlose Agieren der gegnerischen Kanzlei im Nachfechtkreis zu verschleiern, wurde dem Beschwerdeführer erst im Dezember 2025 – zwei Tage nach Zustellung des Einstellungsbeschlusses – die besagte Vollmacht vom 10.06.2025 erstmalig und ihm als einzig existierend bekannte, übersandt. Diese rückwirkende Kausalkonstruktion bricht in sich zusammen, da ein am 01.09.2025 initiierter Namensentzug unmöglich eine Folgesache einer im Juni mandatierten Scheidung sein kann.
• Täuschung über die Identität und Postulationsfähigkeit der Kanzlei Müller: Flankiert wird dieser systematische Prozessbetrug von massiven Täuschungen über die Identität der gegnerischen Rechtsvertretung, was die Rechtskraft des am 15.07.2026 gesprochenen Urteils vollumfänglich ausschließt: Rechtsanwältin Nicole Müller weist sich auf dem physischen Kanzleischild vor Ort als bloße „Angestellte“ aus. In ihren Briefköpfen firmiert sie rechtswidrig als „Gemeinschaftskanzlei“ und auf ihrer Internetpräsenz täuscht sie vor, „Inhaberin“ zu sein. Bei Gericht eingereichten Schriftsätze wurden maßgeblich mit der Signatur „Dr. C. Walther für Rechtsanwältin Nicole Müller“ gezeichnet. Dr. Cornelia Walther ist jedoch laut Kanzleischild die alleinige Kanzleiinhaberin. Bei telefonischen Überprüfungen verweist diese ausschließlich auf die totale Überlastung ihrer Kanzlei, während auf dem physischen Kanzleischild der Rechtsanwältin Müller sämtliche Sprechzeiten dauerhaft überklebt sind. Aufgrund der Vergilbung vom Klebeband ist dieser Zustand bereits länger so. Ein Gericht, das Schriftsätze einer Kanzlei verwertet, deren tatsächliche Vertretungs- und Zeichnungsbefugnisse im elektronischen Rechtsverkehr (beA) im Status der bewussten Tächtigkeit stehen, betreibt eine fundamentale Arbeitsverweigerung und macht sich zum Komplizen eines institutionalisierten Betrugs zu Lasten des Beschwerdeführers.
4. Nachweis des außerordentlichen öffentlichen Interesses, der drohenden irreversiblen Identitätsbeschädigung und der dadurch lange eingetretenen Rufschädigung des Bundeslandes (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG)
Der Senat des Kammergerichts Berlin sowie Verwaltungs und Oberverwaltungsgericht sind hier Kollektiv zusammengerückt und haben die existenzvernichtenden Beschlüsse unter bewusster Missachtung des tatsächlichen Sachverhalts durchgewinkt. Zudem wo denn bis heute 14 Presseanfragen durch Berliner Behörden zur investigativen Aufarbeitung vollständig verweigert. Die Behauptung, es handele sich um einen gewöhnlichen, privaten Familienrechtsstreit ohne weitreichende Bedeutung, wird durch die technische Realität widerlegt.
• Der Sachverhalt (Anlage N5): Der Beschwerdeführer dokumentiert die systematischen Verfassungsbrüche und die institutionelle Rechtsbeugung der Berliner Justiz im Rahmen einer investigativen Aufarbeitung auf dem Portal sentinel-portal.com.
• Der dokumentierte Beweis: Aus den serverseitigen, anonymisierten Echtzeit-Analytics des Portals geht hervor, dass die Seite innerhalb von lediglich 88 Tagen seit dem offiziellen Start nachweislich fast 160.000 menschliche Besucher verzeichnet. Dies ohne davor in irgendeiner Weise im Internet bekannt oder existent gewesen zu sein.
• Die behördliche Überwachung: Besonders schwer wiegt, dass das System über die integrierte Reverse-DNS-Klassifikation für staatliche Stellen im selben Zeitraum exakt 269 verifizierte Behörden-Zugriffe (Gerichte, Ermittlungsbehörden, Aufsichtsorgane) protokolliert hat.
• Die verfassungsrechtliche Relevanz: Die Zahlen belegen unumstößlich, dass das unbefugt fortgeführte, formunwirksame Namensrubrum („Gabi Reimer“) inmitten einer massiven behördlichen und öffentlichen Aufmerksamkeit stattfindet.
Weiterhin ist belegt, dass Behörden den Content der Seite intern auswerten und nach außen eine gemeinsame Mauer des Schweigens gebildet haben.
Die Verweigerung des Notanwalts führt dazu, dass der Beschwerdeführer vor den Augen hunderter mitlesender Justizbeamter und zehntausenden Bürgern prozessual wehrlos gestellt wird. Der Schaden an seinem Namen, seiner sozialen Existenz, seiner Würde und der Identität seiner Kinder ist bereits jetzt irreversibel.
ANTRÄGE
Der Beschwerdeführer hält sämtliche Anträge aus dem Schriftsatz vom 28.09.2026 vollumfänglich aufrecht. Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG dringend beantragt, die Vollziehung des rechtswidrigen Rechtskraftvermerks vom 22.09.2026 unverzüglich auszusetzen, da der Beschwerdeführer und seine minderjährige Tochter schutzlos staatlicher Willkür preisgegeben werden.
Es wird ausdrücklich weiterhin beantragt, dieses Verfahren nicht im Allgemeinen Register (AR) zu führen, sondern aufgrund der vorliegenden, amtlich dokumentierten Gehörsverweigerung durch die Verweigerung des gesetzlichen Richters unmittelbar als Senatsverfahren (BvR) einzutragen. Es wird um die sofortige, telegraphische oder elektronische Beiziehung der vollständigen Hauptakten sowie der ERV-Transferprotokolle des Kammergerichts Berlin (Az. 19 UF 106/26) sowie des Amtsgerichts Kreuzberg (Az. 164 F 10595/25) gebeten, da die Vorinstanzen Fristen auf Basis rechtlich nicht existenter Schriftsätze verstreichen lassen.
Hochachtungsvoll,
Christian Reimer
Wie geschrieben der erste Entwurf, habe noch Notizen die ich durchgehen muss, aber so sehen Schriftsätze von mir ohne KI Power unter höchster Konzentration, ohne Ablenkung und auch ohne jeglicher andere Fremdunterstützung aus ☝️😱!
Sorry reicht für heute, hab noch was vor und darum nur noch...
KEIN RÜCKZUG! KEIN AUFGEBEN! WIR GEHEN DA DURCH WIE EIN PANZER!
WIR SCHLAGEN JETZT ZURÜCK!