Achso ja ist klar und Frau Pape habe ich gesagt das Sie befangen ist, mal in der Beschwerdestelle und Mal in der Pressestelle Bullshit schreibt.
Meins ist nachgewiesen, Ihre Aussage wiederrum der größte Bullshit.
Aber wisst Ihr warum Ihr dieses PingPong Spiel gerade so vollkommen unkontrolliert und ohne Mal drüber zu sprechen, so treibt?
Kann ich euch erklären!
Weil Ihr keine Ahnung davon habt wie Technik funktioniert. Denn gucke mal Richter, nur weil eine Frau mit Doktortitel (vermutlich in Gynäkologie) hat, kann Sie vielleicht einen Tripper identifizieren aber einen Journalist identifizieren lief letztendlich bei Ihr auf einen Befangenheitsantrag aus.
Schaut mal in den Anhang vom Beitrag ein Gerichtlich verwertbaren Anhang mit der gesamten Kommunikation der Mail-Adresse und meine ganzen netten Antworten darauf. Das ist schräg was der Reimer so kann, oder?
Ja und diese fetten: Text-SHA-256: 8d00eecd2a1157a3702e325d9618b742198cd7b1e8b9b499f949a2aed263d620.
sagen ist mal voll echt, unverändert und der heftig Fette Nachweis vor jedem Gericht. Das ist Cool oder?
Ja ich weiß 🤭
Also so richtig Sinn macht es dann in meinen Augen nicht, sich auf die Aussage einer Gynäkologin zu beziehen. Weil weißt du was so ein Blödsinn nur wieder bringt?
Ja genau, sagte ich ja schon in meiner Überschrift - Verdammte Axt Ihr treibt es aber auch echt an die Grenzen der nachgewiesenen nicht Denker, dass ist ja wohl unfassbar!
Aber komm hier hast du mein guter, lernst du ein bisschen was und erklärst das vor Gericht, ist doch Witzig! 👇😉
An das Verwaltungsgericht Berlin
(per eBO)
Aktenzeichen: neu
Antragsteller:
Christian Reimer,
Freier Journalist (DVFJ, Ausweis-Nr. DE 765671343) / Chefredaktion Sentinel-Portal
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
Antragsgegner:
Land Berlin,
vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts / Pressestelle der Berliner Zivilgerichte,
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Gegenstand:
Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung von Presseauskünften gemäß § 4 Abs. 1 BlnPrG i.V.m. § 123 VwGO wegen offenkundig rechtsmissbräuchlicher, pauschaler Auskunftsverweigerung (Blanket-Verweigerung).
I. Anträge:
Es wird beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung – wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung – zu beschließen:
Dem Antragsgegner wird gerichtlich aufgegeben, dem Antragsteller die presserechtlichen Auskunftsfragen aus der Presseanfrage vom 20.08.2026 (Zeichen: SP-PR-RWIEWITZIG) unverzüglich, vollständig und in der Sache wahrheitsgemäß zu beantworten.
Dem Antragsgegner werden für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsmittel angedroht.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
II. Sachverhalt und Begründung:
1. Anordnungsanspruch und der Gegenstand der Recherche
Der Antragsteller betreibt als nachweislich akkreditierter Journalist das investigative Nachrichten- und LegalTech-Portal „Sentinel-Portal“. Gegenstand der aktuellen Recherche sind massive strukturelle Missstände am Amtsgericht Kreuzberg.
Die form- und fristgerecht eingereichte Presseanfrage vom 20.08.2026 thematisiert hochbrisante, aktenkundige Verfehlungen der dortigen Justizverwaltung:
Die gezielte Verweigerung der behördlichen Weiterleitungspflicht durch die Präsidentin des Amtsgerichts.
Das rechtswidrige Umdeklarieren formwirksamer eBO-Eingänge (inkl. Signaturprüfprotokollen) zu „einfachen E-Mails“, um den Rechtsschutz von Bürgern zu vereiteln.
Das fortgesetzte Tätigwerden von Familienrichtern (Abt. 164 F) trotz formgerechter Befangenheitsanträge unter eklatanter Verletzung von § 47 ZPO.
2. Die rechtsmissbräuchliche Blanket-Verweigerung der Pressestelle
Anstatt diese kritischen Fragen zu den Missständen in der eigenen ordentlichen Gerichtsbarkeit zu beantworten, verweigert der Antragsgegner in Person von Richter am Kammergericht Sebastian Jungnickel (Pressesprecher) jegliche Auskunft in der Sache.
In seiner E-Mail vom 25.08.2026 teilt Herr Jungnickel dem Antragsteller wörtlich mit, dass er sich auf vorherige Ausführungen seiner Stellvertreterin, Frau Dr. Pape (vom 01.07. und 31.07.2026), berufe und dem Antragsteller pauschal „weder aus dem Landespressegesetz Berlin noch dem Medienstaatsvertrag ein Auskunftsanspruch zusteht“.
Der Antragsgegner maßt sich hier in verfassungswidriger Weise die Rolle einer absoluten presserechtlichen Zulassungsbehörde an. Er ignoriert die Vorlage eines gültigen DVFJ-Presseausweises und verhängt faktisch ein lebenslanges "presserechtliches Hausverbot" gegen die Redaktion des Sentinel-Portals. Dass Herr Jungnickel sich dabei vollumfänglich auf seine Stellvertreterin Dr. Pape beruft, ist besonders brisant, da deren Agieren aufgrund aktenkundiger institutioneller Befangenheit und Interessenkonflikte bereits Gegenstand eines separaten anhängigen Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist.
Diese pauschale Verweigerungshaltung ist ein direkter und rechtswidriger Angriff auf die Pressefreiheit (Art. 5 GG). Eine Pressestelle kann sich nicht durch eine einmalige, willkürliche Aberkennung der Presseeigenschaft einer Redaktion dauerhaft von ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nach dem BlnPrG befreien, um neue, gravierende Justizskandale zu vertuschen.
3. Anordnungsgrund (Eilbedürftigkeit und Wegfall der Frist)
Ursprünglich hatte der Antragsteller dem Antragsgegner für die Beantwortung eine Frist bis zum 27.08.2026 gesetzt. Durch die E-Mail des Herrn Jungnickel vom heutigen 25.08.2026 hat der Antragsgegner die außergerichtliche Klärung jedoch vorzeitig, endgültig und willkürlich verweigert.
Da die Behörde unmissverständlich klargemacht hat, dass sie diese und künftige Anfragen des Portals unter keinen Umständen beantworten wird, ist das Rechtsschutzbedürfnis für den sofortigen gerichtlichen Eilrechtsschutz unmittelbar gegeben. Ein Zuwarten im Hauptsacheverfahren würde die Aktualität der Berichterstattung unwiederbringlich zerstören.
III. Streitwertfestsetzung:
Es wird angeregt, den Streitwert auf den gesetzlichen Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 Euro festzusetzen (§ 52 Abs. 2 GKG).
Christian Reimer
(Chefredakteur Sentinel-Portal.com / Freier Journalist)
Anlagen:
Presseanfrage SP-PR-RWIEWITZIG vom 20.08.2026
Verweigerungs-E-Mail von Pressesprecher Jungnickel vom 25.08.2026
Mailverkehrsdokumentation der Pressestelle des KG (Export Sentinel-Portal)
So 5 Behörden Verklagt, da kannste nix sagen, Klasse Tag gewesen.
Okay die waren mit Links gemacht wer will eine rechte?
Einfach melden bin in Austeillaune 😁.
Ja genau....
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