Ja finde ich auch und da ja in diesem Beitrag weitere folgen, wäre dass doch viel zu weit vor gegriffen. Mensch ich finde das genauso witzig. 😁
Denn genau das ist es, was das Portal letztendlich doch mit dem füttert, was die Großen bei Popcorn genießen werden und bestimmt toll finden, dass jetzt auch die passenden Einleitungsvideos das so richtig toll aufbaut und jeden Puls steigen lässt.
Also Ihr merkt schon, dass hier inzwischen einige sitzen, die dass wirklich auslachen? Weil was bringen diese Rettungsversuche jetzt noch?
Ja das beispielsweise eine Richterin Dr. Pape. vielleicht ja ab sofort die Aufgaben der Präsidentin Diekmann überlassen sollte.
Genau, lasst mal nachfragen wie die das da so sehen:
Ergänzende Beschwerdebegründung und Rüge der strukturellen Befangenheit (Kammergericht)
Aktenzeichen: 164 F 10595/25 (AG Kreuzberg) / OLG noch offen
Betreff: Erweiterte Beschwerdebegründung, Rüge der strukturellen Befangenheit (Dr. Pape) und erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Sehr geehrte Damen und Herren am Kammergericht,
in Ergänzung zu meiner form- und fristgerecht eingereichten Beschwerde vom 22.07.2026 gegen den Endbeschluss und Streitwertbeschluss des AG Kreuzberg, reiche ich hiermit eine zwingende Erweiterung der Begründung ein.
Die vorliegende Akte dokumentiert nicht nur punktuelle Verfahrensfehler, sondern den vorsätzlichen Zusammenbruch der zivilprozessualen Ordnung unter der Federführung von Richterin Neuhauß (AG Kreuzberg). Dass Termine trotz Sperrwirkung (§ 47 ZPO) abgehalten und Härtefallanträge ohne gültige Spezialvollmacht durchgewunken werden, ist gerichtsbekannt.
1. Rüge der strukturellen Befangenheit und Befangenheitsantrag (Kammergerichtsebene)
Hiermit mache ich formell den absoluten Revisionsgrund der Entziehung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) sowie die Besorgnis der Befangenheit auf Ebene des Kammergerichts geltend.
Es liegen forensisch gesicherte Erkenntnisse vor, dass Frau Dr. Isabel Pape (Kammergericht) in diesem Verfahrenskomplex eine unzulässige Doppelfunktion ausübt. Sie fungiert als personeller Flaschenhals, der sowohl für die dienstaufsichtliche Überprüfung von Richterin Neuhauß zuständig war/ist, als auch die medialen und presserechtlichen Anfragen zu exakt diesen Missständen kontrolliert und blockiert.
Ein Beschwerdeverfahren, das die eklatante Rechtsbeugung der Richterin Neuhauß überprüfen soll, kann nicht unabhängig und rechtsstaatlich geführt werden, wenn die personellen und administrativen Strukturen des Kammergerichts (insbesondere durch das Agieren von Frau Dr. Pape) darauf ausgerichtet sind, die erstinstanzliche Dezernentin vor dienst- und presserechtlichen Konsequenzen zu schützen. Dies stellt einen Zirkelschluss der juristischen Verantwortungsfreiheit dar.
2. Amtsermittlungspflicht zur Prozessunfähigkeit (Az. 158 XVII 102/26)
Ich weise das Kammergericht letztmalig darauf hin, dass die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung an RAin Müller (10.06.2025) aufgrund einer manifestierten Polytoxikomanie geschäfts- und prozessunfähig war.
Ich rüge, dass das AG Kreuzberg diese Tatsache trotz eidesstattlicher Zeugenaussagen (die dem Gericht seit dem Sammelschreiben vom 18.09.2025 vorliegen) und trotz des zwingenden Hinweises auf das Betreuungsprüfungsverfahren am AG Lichtenberg (Az. 158 XVII 102/26) vorsätzlich ausgeblendet hat. Das Kammergericht ist gemäß § 52 ZPO i.V.m. § 104 Nr. 2 BGB gezwungen, diese Prozessvoraussetzung nun von Amts wegen gutachterlich überprüfen zu lassen, bevor auch nur ein weiterer Schriftsatz der Gegenanwältin als rechtswirksam akzeptiert wird.
Das Kammergericht steht nun vor der historischen Wahl: Den offensichtlichen Prozessbetrug und die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz rechtlich zu heilen – oder durch das Schützen von Kolleginnen endgültig die eigene Rechtsstaatlichkeit zu delegitimieren. Die Vorgänge werden weiterhin umfassend öffentlich und journalistisch dokumentiert.
Zusätzlich Weise ich auf die Ablehnung der Anwältin Nicole Müller hin, welche ich hiermit auf sämtliche Instanzen erweitere und bitte um Kenntnisnahme und Durchsetzung aufgrund der beigefügten Unterlagen.
Ich beantrage die sofortige Zuweisung an einen Senat, in dem Frau Dr. Pape weder entscheidende noch beratende Funktion ausübt.
Christian Reimer
In meinem Drehbuch steht an dieser Stelle - Knall Unterkiefer auf Tüschplatte von einer Frau Doktor.
Klar könntet Ihr jetzt denken - War das nicht die Pressesprecherin/Hausmeisterin/Beschwerde Bearbeiterin?
Ich würde es auf keinen Fall abstreiten und wenn dann von euch so gedacht werden würde, aber was mit dem da aus Lichtenberg?
Dann würde ich sagen, ich schrieb von weiteren die dazu kommen und nicht nur einer? Oder und wir haben doch Wochenende. Das heißt, heute und Morgen bedeutet das lediglich sammeln und Sonntag Abend verschicken.
Denn natürlich bekommt auch Abel ein weiteres Schreiben welches auf meine letzte Anfrage nicht nur aufbaut, sie verdeutlicht und klarer erscheinen lassen wird. Nein es sagt mal wieder - Nö wirklich nicht...
Aber will nicht zu viel verraten und daher wartet ab wir haben erneut witziges vor uns trotzdem hier natürlich noch die an Lichtenberg?
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
An die Präsidentin des Amtsgerichts Lichtenberg
als Dienstaufsicht
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin
Nachrichtlich (CC) per eBO an:
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin
Kammergericht Berlin (Präsidium)
per eBO
Berlin, den 31.07.2026
Aktenzeichen: 158 XVII 102/26 (AG
Lichtenberg - Betreuungsgericht)
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
gegen Herrn Richter Siemon
wegen faktischer Rechtsverweigerung (Denegatio justitiae), unzulässiger medizinischer Ferndiagnose, Erteilung eines rechtswidrigen Eingabeverbots und Eingriff in übergeordnete Prüfverfahren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Dezernenten, Herrn Richter Siemon, wegen schwerwiegender prozessualer Verfehlungen und der willkürlichen Verweigerung des rechtlichen Gehörs im Verfahren 158 XVII 102/26.
Der Richter hat das Verfahren am 27.07.2026 nicht nur abrupt eingestellt, sondern mir ein rechtswidriges Eingabeverbot („Es ist von weiteren Eingaben abzusehen“) erteilt, während auf seinem Schreibtisch ein zwingend zu bescheidender Eilantrag lag. Dies stellt einen massiven Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 26 FamFG) dar.
Begründung:
1. Vorsätzliche Ignoranz eines Eilantrags (Gefahr im Verzug)
Am 26.07.2026 reichte ich per eBO nachweislich eine detaillierte „EILMELDUNG - Akute Vermögensgefährdung/ Gefahr im Verzug“ ein. Darin machte ich auf den unmittelbar bevorstehenden Verlust eines unwiederbringlichen Vermögenswertes (individuell gefertigter Goldring) an das stadtbekannte Drogen- und Beschaffungsmilieu aufmerksam. Ich beantragte konkrete Sicherungsmaßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 300 FamFG.
Wenn ein Gericht auf eine derart konkrete und zeugenschaftlich untermauerte Vermögensgefährdung einer toxikomanen Betroffenen hingewiesen wird, zwingt § 26 FamFG das Gericht zum sofortigen Handeln. Ein Eilantrag muss zwingend formell beschieden werden.
2. Unzulässige medizinische Ferndiagnose und Umgehung der Sachverständigenprüfung (§ 280 FamFG)
Ich habe dem Gericht am 26.07.2026 detailliert die massive Beschaffungssucht (Amphetamine/Alkohol) sowie den toxikologischen Ausnahmezustand der Betroffenen dargelegt, der so weit führt, dass Betäubungsmittel unkontrolliert im Beisein Minderjähriger konsumiert wurden.
Die abrupte Einstellung des Verfahrens am Folgetag (27.07.2026) wirft die zwingende Frage auf: Auf welche medizinische Fachexpertise stützt Herr Richter Siemon diesen Beschluss? Gerade weil aufgrund eines großen Blutbildes von Frau Reimer eine dringende Untersuchung durch einen hoch angesehenen Facharzt bestätigt wurde.
Da innerhalb von 24 Stunden unmöglich ein medizinisches Sachverständigengutachten nach § 280 FamFG eingeholt oder der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) involviert worden sein kann, hat der Richter hier offenkundig eine rein juristische Ferndiagnose über eine hochkomplexe Polytoxikomanie gestellt.
Ein Richter besitzt nicht die medizinische Qualifikation, eine derart detailliert bezeugte akute Eigen- und Fremdgefährdung per Aktenlage zu negieren.
3. Das rechtswidrige Eingabeverbot als Vertuschungsmaßnahme
Anstatt über die beantragte einstweilige Anordnung zu entscheiden, verfasste Richter Siemon am 27.07.2026 einen Einstellungsbeschluss mit dem Satz: „Es ist von weiteren Eingaben abzusehen.“
Es entbehrt jeder rechtsstaatlichen Grundlage, einem rechtsuchenden Bürger per „Maulkorb“ weitere Beweisführungen zu verbieten. Ein Richter darf ein Verfahren nicht administrativ beenden und das rechtliche Gehör abschneiden, solange noch Anträge im Raum stehen, die eine erhebliche Gefährdungslage dokumentieren.
4. Der institutionelle Konnex (Schutz des AG Kreuzberg)
Das Handeln des Richters Siemon lässt sich sachlich nicht erklären, wohl aber strukturell. Die verfahrensabschließende „Notbremse“ in Lichtenberg wurde exakt in dem Moment gezogen, als ich dem Gericht am 24.07.2026 und 26.07.2026 verfahrensübergreifend darlegte, wie in Kreuzberg unter standesrechtlichen Verstößen und dem Missbrauch von beA-Signaturen agiert wird.
Richter Siemon hat das Verfahren 158 XVII 102/26 eingestellt, weil eine offizielle medizinische Begutachtung unweigerlich dazu geführt hätte, dass die fehlerhaften Beschlüsse am Amtsgericht Kreuzberg wegen der festgestellten Prozessunfähigkeit der Antragstellerin pulverisiert worden wären.
5. Eingriff in übergeordnete Prüfverfahren (Senatsverwaltung für Justiz)
Besonders gravierend ist, dass Richter Siemon mit seinem Einstellungsbeschluss und dem verhängten Eingabeverbot aktiv in ein bereits laufendes, übergeordnetes Aufklärungsverfahren eingreift. Wie ich dem Amtsgericht Lichtenberg bereits in meinem Eilantrag vom 26.07.2026 explizit mitteilte, ist das vollumfänglich eskalierende Verhalten der Antragsgegnerin sowie ihres Vaters bereits Gegenstand einer aktuellen dienstaufsichtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Justiz (Az. ZS A 15-3133-0342/2026/E/1) sowie entsprechender Meldungen an die Rechnungshöfe.
Dass ein Amtsrichter angesichts dieser höchsten behördlichen Sensibilisierung versucht, Beweisführungen durch einen simplen Einzeiler auf lokaler Ebene zu unterbinden, zeugt von einer eklatanten Fehleinschätzung seiner Befugnisse.
Das Kammergericht und die Senatsverwaltung werden diesen Versuch der Beweisvereitelung in den Gesamtkontext der bereits geführten Akten einzuordnen wissen.
Forderung:
Ich fordere Sie auf, dieses Fehlverhalten dienstrechtlich zu prüfen und mir schriftlich darzulegen:
Auf welcher prozessualen Rechtsgrundlage Richter Siemon glaubt, über einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gefahr im Verzug durch ein bloßes „Eingabeverbot“ hinweggehen zu dürfen.
Welche psychiatrische Fachexpertise seiner Entscheidung zugrunde liegt, die medizinisch indizierte Gefahr im Verzug binnen 24 Stunden per Aktenlage auszuschließen.
Zudem beantrage ich die Zuweisung an einen Dezernenten, der bereit ist, den Sachverhalt rechtsstaatlich aufzuklären. Dieser Vorgang ist im Sentinel-Portal vollumfänglich dokumentiert und revisionssicher gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Drehbuch jetzt... Ach ist klar oder? Ja ich weiß...
Da glüht eBO. Ich glaube genau dafür wurde das gemacht ☝️😂
Lol habt Ihr die CC gesehen?
Ich. komm auf Ideen oder? Ja was willste denn machen?
Klar ist das neue Arbeit an anderen Stellen und eigentlich gar nicht so wichtig was dort zum Schluss bei Rum kommt. Es ist nur als Anlage für das gut, was die Sache nochmals für das Land eine neue Evolutionsstufe in - Ja ganz genau, dass Frage ich mich auch...
Lassen wir vorerst so stehen, oder?
Super dann gibt's ja nur noch zu sagen, 2 mehr auf die Liste wo es ein netter Eintrag in der Personalakte jetzt schon verrät und...
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