Erst eine Erklärung zum legalen Koksen und dann ganz offen wie der Reimer sein Panel hackt. 😎
Ja, Nein! Den Beitrag wegen dem legalen Koksen müsst Ihr auf dem Portal suchen.
Der ist tatsächlich schon älter und vor der stark besuchten Behördenzeit, die wir jetzt erleben dürfen. Aber es gibt Ihn und man kann nach suchen und wird Ihn auch finden. Zum Thema hacken. Ach kommt...
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Der ist tatsächlich schon älter und vor der stark besuchten Behördenzeit, die wir jetzt erleben dürfen. Aber es gibt Ihn und man kann nach suchen und wird Ihn auch finden.
Zum Thema hacken.
Ach kommt schon davon berichte ich hier ja nun nicht das erste Mal und ist es tatsächlich verboten etwas zu hacken, wo ich der Eigentümer bin? Blödsinn! Was ich mit meinen Geräten mache, ist ganz alleine mein Problem und tatsächlich nehmen sich oft Anbieter hier das Recht raus zu sagen, der hat das System gehackt, jetzt wird er gebannt.
Das ist bei Geräten wie eine Playstation nur bedingt rechtens und danach taucht auch Sony in eine Zone ein, wo Sie nie auf den richtigen treffen sollten, denn der sacht sich dann - Keine gute Idee einen Break oder auch rot leuchtende Playstation zu verursachen. Denn damit zerstören sie den Eigentum des Käufers und haben lange nicht mehr das Recht auf solche Fernzugriffe um geräte zu zerstören.
Sollte das mal jemanden passieren, melden und ich kann da vermitteln. Denn was unternehmen in dem Fall dürfen, ist dass was ich im letzten Beitrag erklärte und man damit auch leben muss. Sie können die Zusammenarbeit mit dem Gerät ablehnen und so beispielsweise auch den Zugang in die Playstation online Welt verbieten. Sobald aber eine Playstation rot blinkt, ist auch Playstation über Ihre Kompetenzen hinweg geschossen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Noch krasser ist es bei Handyhersteller. Da hat man auch oft gelesen, sie hätten die Funktionen vom gerät, bis hin zur vollständigen Gerätesperrung gemacht. Dabei machen sich die Hersteller so heftig strafbar, dass Ihr fett Forderungen geltend machen könnt.
Ein Anbieter kann dir dann den Zugang zur Webseite, die Garantie und auch den Zugang zum Hauseigenen PlayStore unterbinden, aber sobald das Handy plötzlich auch kein Handynetz mehr hat, oder andere Apps von Fremdanbietern einen nicht mehr zugreifen lassen, könnt ihr 2 Jahre Urlaub machen, denn die Ansprüche gegen den Anbieter werden heftig sein.
Es ist ein Witz wie Hersteller sich einen Zugriff in ihr System zur Wehr stellen und dabei regeln und Gesetze vergessen. Denn verkaufe ich etwas, wird der andere zum Eigentümer und das ohne jegliche Einschränkung! Habe ich als Anbieter damit ein Problem, dass jemand seinen Eigentum frei nutzt, sollte ich vom Markt der Anbieter einfach verschwinden!
Hierbei mache ich einen Unterschied und das ist Software und Hardware. Ein System darf mir natürlich verbieten, seine Software weiterhin uneingeschränkt zu nutzen, wenn ich davor die Hardware verändert habe, dass uneingeschränkte, aber wiederum nur beschränkt. Denn letztendlich kommt bei einem Erwerb einer Hardware nur ein Kaufvertrag und kein Nutzungsvertrag zustande. Wie ich mein Eigentum dann nutze, bleibt mir überlassen.
Ein komplettes ausschließen eines Gerätes aus dem Angebot vom Anbieter ist hier nochmals eine frage, die den Einzelfall bestimmt. Weil ist ein Eingriff in die Firmware eines Gerätes sogar eine Verbesserung, ist der Anbieter in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass diese Änderung sein System oder Angebot in irgendeiner Art Schaden würde.
Ich habe einige Firmware von Geräten bis heute teilweise heftig umgeschrieben um die Hardware richtig und vernünftig zu nutzen. Daher würde ich mich auf jeden Rechtsstreit, welcher mir plötzlich eine Nutzung meiner gekauften Hardware untersagt, einlassen und den Hersteller mal erklären, wie das rechtlich wirklich aussieht.
Das ist übrigens auch der Grund, warum man alles immer als Einzelfall betrachten und auch sehen sollte. Wo der eine zum Beispiel seine Garantie bereits beim Aufschrauben von einem Gerät verliert, ist es nie verboten, mit der Fachlichen Kompetenz dies zu machen und die Garantie bleibt sogar nach Siegelbruch erhalten!
Also hat man jemand im Freundeskreis, der Beispielsweise Fernseher herstellt, darf der durch seiner Ausbildung auch einen Blick auf einen defekten Fernseher werfen und schauen ob er das Problem fix behoben bekommt und verliert so nicht automatisch seinen Garantieanspruch! Daher darf er auch Siegel an Schrauben und anderen entfernen und jeder Hersteller würde bei Ablehnung der Garantie, dem Kläger unterliegen!
Sollte sich jetzt einer der Stammleser über diesen Beitrag und die Überschrift wundern, ist das ganz einfach zu erklären. In der Zeit wo ich den letzten geschrieben hatte, dachte ich so, wie cool wäre es eigentlich auch die letzte Überschrift vom Beitrag im Panel zu zeigen?
Richtig! Mega Cool und ich schrieb ja in dem Beitrag bereits in der Platte. Jetzt steht also in der Platte an meinem Balkon, zu diesem vollkommen Sinnlosen Beitrag was von legalen Koksen. Ihr versteht oder?
Na sag ich doch, dass ist Marketing! Und sagt was ihr wollt, ich habe nicht gelogen, den Beitrag zum legalen Koksen gibt es, das da ist plausibel und kein bisschen fertig gedacht, nein ich meinte natürlich fertig gebracht. ☝️🧐 Egal, passt und soll nur mal bewegen vorbei zu sehen, den Rest macht das Portal doch von ganz alleine und hey wer bringt noch so ein Ding, dass er eine Überschrift mit legalen Koksen mitten in der Platte raushaut und auch noch auf dem LED Panel darüber öffentlich berichtet. 😁
Nur der Reimer 😎
Ja merkt ihr was? Ich weiß... Dankeschön. 🤭
Das Thema können wir ja nochmal aufgreifen, ich gönne mir jetzt erstmal die Überschrift auf meinem Panel am Balkon...
Macht Push an und ich Zimmer euch den nächsten Beitrag mit gezielten Strahl mitten auf den Display.